Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817.Einleit. II. Cap. CulturGesch. u. Literatur heit des römischen; durch Schwanken inFestsetzung und Anwendung des Rechtes. Dagegen gewinnen beide, durch ächtphilo- sophische und zweckmäsige historische Be- arbeitung; durch Unbefangenheit und Nüch- ternheit des Urtheils; durch anständige, edle Freimüthigkeit a). Weises Misstrauen, muss in dem Felde so practisch wichtiger Unter- suchungen, mit der Festigkeit im Fortschrei- ten immer gepaart seyn, und der Widerstand gegen Andersdenkende, darf nie die Gesetze der Humanität verletzen. a) Schriften von der Vorsicht in St. R., in Pütthrs Lit. II. 375. Klübers Lit. §. 668. 670. II. Capitel. CulturGeschichte und Literatur des teutschen öffentlichen Rechtes. A) CulturGeschichte. §. 16. Cultur des allgemeinen Staats- und Völkerrechtes. So lang die politische Wichtigkeit der Einleit. II. Cap. CulturGesch. u. Literatur heit des römischen; durch Schwanken inFestsetzung und Anwendung des Rechtes. Dagegen gewinnen beide, durch ächtphilo- sophische und zweckmäsige historische Be- arbeitung; durch Unbefangenheit und Nüch- ternheit des Urtheils; durch anständige, edle Freimüthigkeit a). Weises Miſstrauen, muſs in dem Felde so practisch wichtiger Unter- suchungen, mit der Festigkeit im Fortschrei- ten immer gepaart seyn, und der Widerstand gegen Andersdenkende, darf nie die Gesetze der Humanität verletzen. a) Schriften von der Vorsicht in St. R., in Pütthrs Lit. II. 375. Klübers Lit. §. 668. 670. II. Capitel. CulturGeschichte und Literatur des teutschen öffentlichen Rechtes. A) CulturGeschichte. §. 16. Cultur des allgemeinen Staats- und Völkerrechtes. So lang die politische Wichtigkeit der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0048" n="24"/><fw place="top" type="header">Einleit. II. Cap. CulturGesch. u. Literatur</fw><lb/> heit des römischen; durch <hi rendition="#g">Schwanken</hi> in<lb/> Festsetzung und Anwendung des Rechtes.<lb/> Dagegen gewinnen beide, durch ächtphilo-<lb/> sophische und zweckmäsige historische Be-<lb/> arbeitung; durch Unbefangenheit und Nüch-<lb/> ternheit des Urtheils; durch anständige, edle<lb/> Freimüthigkeit <hi rendition="#i"><hi rendition="#sup">a</hi></hi>). Weises Miſstrauen, muſs<lb/> in dem Felde so practisch wichtiger Unter-<lb/> suchungen, mit der Festigkeit im Fortschrei-<lb/> ten immer gepaart seyn, und der Widerstand<lb/> gegen Andersdenkende, darf nie die Gesetze<lb/> der Humanität verletzen.</p><lb/> <note place="end" n="a)">Schriften von der <hi rendition="#i">Vorsicht</hi> in St. R., in <hi rendition="#k">Pütthrs</hi> Lit.<lb/> II. 375. <hi rendition="#k">Klübers</hi> Lit. §. 668. 670.</note> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="2"> <head>II. <hi rendition="#k"><hi rendition="#g">Capitel</hi>.<lb/> CulturGeschichte und Literatur des<lb/> teutschen öffentlichen Rechtes</hi>.</head><lb/> <div n="3"> <head>A) <hi rendition="#g">CulturGeschichte</hi>.</head><lb/> <div n="4"> <head>§. 16.<lb/><hi rendition="#i">Cultur des allgemeinen Staats- und Völkerrechtes</hi>.</head><lb/> <p>So lang die politische Wichtigkeit der<lb/><hi rendition="#g">Päpste</hi> in Europa überwiegend war, so<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [24/0048]
Einleit. II. Cap. CulturGesch. u. Literatur
heit des römischen; durch Schwanken in
Festsetzung und Anwendung des Rechtes.
Dagegen gewinnen beide, durch ächtphilo-
sophische und zweckmäsige historische Be-
arbeitung; durch Unbefangenheit und Nüch-
ternheit des Urtheils; durch anständige, edle
Freimüthigkeit a). Weises Miſstrauen, muſs
in dem Felde so practisch wichtiger Unter-
suchungen, mit der Festigkeit im Fortschrei-
ten immer gepaart seyn, und der Widerstand
gegen Andersdenkende, darf nie die Gesetze
der Humanität verletzen.
a⁾ Schriften von der Vorsicht in St. R., in Pütthrs Lit.
II. 375. Klübers Lit. §. 668. 670.
II. Capitel.
CulturGeschichte und Literatur des
teutschen öffentlichen Rechtes.
A) CulturGeschichte.
§. 16.
Cultur des allgemeinen Staats- und Völkerrechtes.
So lang die politische Wichtigkeit der
Päpste in Europa überwiegend war, so
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