bergs und Badens c). Er hatte, nach einem neuen Krieg mit Oestreich, in welchem er das preussische neutrale Gebiet in Franken durch unbewilligten TruppenDurchmarsch verletzte, durch den presburger Frieden (26. Dec. 1805) Oestreichs Macht abermal be- deutend geschwächt, Baiern vergrössert, und nicht nur den Kurfürsten von Baiern und Wirtemberg die Königswürde, sondern auch ihnen und dem Kurfürsten von Baden eine relative Souverainetät d) verschafft.
a) Im Febr. 1803. Europ. Annalen, 1803, II. 145 f.
b) Russischer (noch ungedruckter) Entwurf eines Bundes der genannten Staaten, dessen Häupter und Protectoren Russland und Preussen seyn sollten, vorgelegt zu Ber- lin im Herbst 1803.
c) Sept. -- Dec. 1805. Klübers Staatsr. des Rheinbundes, §. 134, Note b; §. 135, Note c.
d) (K. F. A. P. v. Dalwigks) Publicist. Erörterung der in d. presb. Fr. begründeten Souverainetät der Häuser Baiern, Wirtemberg u. Baden. Hadamar 1806. 8. Rhein. Bund, IV. 68 ff. Zufällige Gedanken -- -- ob durch die rhein. BundesActe den neuen Souveränen eine grös- sere Gewalt beigelegt worden sey, als sie vorhin ge- habt haben? (Ohne Druckort) 1807. 8.) S. 19.
§. 28. Fortsetzung.
Napoleon hatte Preussen genöthigt, gegen Abtretung Ansbachs, Neufchatels, und des
Sriftung d rhein. u. d. teutsch. Bundes.
bergs und Badens c). Er hatte, nach einem neuen Krieg mit Oestreich, in welchem er das preuſsische neutrale Gebiet in Franken durch unbewilligten TruppenDurchmarsch verletzte, durch den presburger Frieden (26. Dec. 1805) Oestreichs Macht abermal be- deutend geschwächt, Baiern vergrössert, und nicht nur den Kurfürsten von Baiern und Wirtemberg die Königswürde, sondern auch ihnen und dem Kurfürsten von Baden eine relative Souverainetät d) verschafft.
a) Im Febr. 1803. Europ. Annalen, 1803, II. 145 f.
b) Russischer (noch ungedruckter) Entwurf eines Bundes der genannten Staaten, dessen Häupter und Protectoren Ruſsland und Preussen seyn sollten, vorgelegt zu Ber- lin im Herbst 1803.
c) Sept. — Dec. 1805. Klübers Staatsr. des Rheinbundes, §. 134, Note b; §. 135, Note c.
d) (K. F. A. P. v. Dalwigks) Publicist. Erörterung der in d. presb. Fr. begründeten Souverainetät der Häuser Baiern, Wirtemberg u. Baden. Hadamar 1806. 8. Rhein. Bund, IV. 68 ff. Zufällige Gedanken — — ob durch die rhein. BundesActe den neuen Souveränen eine grös- sere Gewalt beigelegt worden sey, als sie vorhin ge- habt haben? (Ohne Druckort) 1807. 8.) S. 19.
§. 28. Fortsetzung.
Napoleon hatte Preuſsen genöthigt, gegen Abtretung Ansbachs, Neufchatels, und des
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Sriftung d rhein. u. d. teutsch. Bundes.
bergs und Badens c). Er hatte, nach einem
neuen Krieg mit Oestreich, in welchem er
das preuſsische neutrale Gebiet in Franken
durch unbewilligten TruppenDurchmarsch
verletzte, durch den presburger Frieden (26.
Dec. 1805) Oestreichs Macht abermal be-
deutend geschwächt, Baiern vergrössert, und
nicht nur den Kurfürsten von Baiern und
Wirtemberg die Königswürde, sondern auch
ihnen und dem Kurfürsten von Baden eine
relative Souverainetät d) verschafft.
a⁾ Im Febr. 1803. Europ. Annalen, 1803, II. 145 f.
b⁾ Russischer (noch ungedruckter) Entwurf eines Bundes
der genannten Staaten, dessen Häupter und Protectoren
Ruſsland und Preussen seyn sollten, vorgelegt zu Ber-
lin im Herbst 1803.
c⁾ Sept. — Dec. 1805. Klübers Staatsr. des Rheinbundes,
§. 134, Note b; §. 135, Note c.
d⁾ (K. F. A. P. v. Dalwigks) Publicist. Erörterung der in
d. presb. Fr. begründeten Souverainetät der Häuser
Baiern, Wirtemberg u. Baden. Hadamar 1806. 8. Rhein.
Bund, IV. 68 ff. Zufällige Gedanken — — ob durch
die rhein. BundesActe den neuen Souveränen eine grös-
sere Gewalt beigelegt worden sey, als sie vorhin ge-
habt haben? (Ohne Druckort) 1807. 8.) S. 19.
§. 28.
Fortsetzung.
Napoleon hatte Preuſsen genöthigt, gegen
Abtretung Ansbachs, Neufchatels, und des
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Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/69>, abgerufen am 28.11.2024.
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