dienst vertrautes Volk, als allgemeine Schutzwehr des Vaterlandes. -- Nützlich ist, die Bildung einer Nach- hülfe (Reserve) für die Landwehr, die zugleich zu dem ersten Aufgebot des Landsturms gehören würde. -- Durch Form wird bei der Landwehr der Geist getödtet, wenn man sich in Anordnungen verliert, die nur auf unwesentliche, wohl gar spielende Aeusserlichkeiten Beziehung haben, und überdiess einem grossen Theil des Volkes zu überflüssiger und verhasster Plage ge- reichen. Das Wichtigste ist auch hier, innere Einheit und Freiheit, Liebe und Anhänglichkeit an Regierung und Vaterland. Die Form beschränke sich auf das, was für den Zweck unentbehrlich ist. -- Klüber über das europäische StaatsMilitärSystem, u. die militärische Wichtigkeit teutscher Landesherren; in d. Europ. An- nalen, 1805, Heft V. Russwurms Vorschlag zu einem unüberwindlichen Heer; in Archenholz Minerva, 1808, Jan., Num. 3. CabinetsMaximen, ebendas. Num. 6. Ueber stehende Heere und Landesbewaffnungen, ebendas. 1807, Sept., S. 385 ff. Ueber die Wichtigkeit des Militärs in kleinen Ländern, ebendas., 1808, Bd. 3, S. 233 ff. 484 ff. Von dem Militär in kleinern Staa- ten, dessen Geist und Werth; in dem Rhein. Bund, LXVI. 374. Wünsche und Gründe für Reduction der stehenden Heere; in Bauers, Behrs und Schotts allgem. StaatsCorrespondenz, Bd. I (1814), Num. 11 u. 15. K. v. Rotteck über stehende Heere und Na- tionalMiliz. Freib. 1816. 8.
§. 452. Landsturm und LehnMiliz. Allgemeine Volkswehr.
Ferner gehören dahin: 3) der Land- sturma) oder die Volksbewaffnung, als ausserordentliches Kriegsheer, bloss
II. Th. XVIII. Cap.
dienst vertrautes Volk, als allgemeine Schutzwehr des Vaterlandes. — Nützlich ist, die Bildung einer Nach- hülfe (Reserve) für die Landwehr, die zugleich zu dem ersten Aufgebot des Landsturms gehören würde. — Durch Form wird bei der Landwehr der Geist getödtet, wenn man sich in Anordnungen verliert, die nur auf unwesentliche, wohl gar spielende Aeusserlichkeiten Beziehung haben, und überdieſs einem groſsen Theil des Volkes zu überflüssiger und verhaſster Plage ge- reichen. Das Wichtigste ist auch hier, innere Einheit und Freiheit, Liebe und Anhänglichkeit an Regierung und Vaterland. Die Form beschränke sich auf das, was für den Zweck unentbehrlich ist. — Klüber über das europäische StaatsMilitärSystem, u. die militärische Wichtigkeit teutscher Landesherren; in d. Europ. An- nalen, 1805, Heft V. Russwurms Vorschlag zu einem unüberwindlichen Heer; in Archenholz Minerva, 1808, Jan., Num. 3. CabinetsMaximen, ebendas. Num. 6. Ueber stehende Heere und Landesbewaffnungen, ebendas. 1807, Sept., S. 385 ff. Ueber die Wichtigkeit des Militärs in kleinen Ländern, ebendas., 1808, Bd. 3, S. 233 ff. 484 ff. Von dem Militär in kleinern Staa- ten, dessen Geist und Werth; in dem Rhein. Bund, LXVI. 374. Wünsche und Gründe für Reduction der stehenden Heere; in Bauers, Behrs und Schotts allgem. StaatsCorrespondenz, Bd. I (1814), Num. 11 u. 15. K. v. Rotteck über stehende Heere und Na- tionalMiliz. Freib. 1816. 8.
§. 452. Landsturm und LehnMiliz. Allgemeine Volkswehr.
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dienst vertrautes Volk, als allgemeine Schutzwehr des
Vaterlandes. — Nützlich ist, die Bildung einer Nach-
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ersten Aufgebot des Landsturms gehören würde. —
Durch Form wird bei der Landwehr der Geist getödtet,
wenn man sich in Anordnungen verliert, die nur auf
unwesentliche, wohl gar spielende Aeusserlichkeiten
Beziehung haben, und überdieſs einem groſsen Theil
des Volkes zu überflüssiger und verhaſster Plage ge-
reichen. Das Wichtigste ist auch hier, innere Einheit
und Freiheit, Liebe und Anhänglichkeit an Regierung
und Vaterland. Die Form beschränke sich auf das,
was für den Zweck unentbehrlich ist. — Klüber über
das europäische StaatsMilitärSystem, u. die militärische
Wichtigkeit teutscher Landesherren; in d. Europ. An-
nalen, 1805, Heft V. Russwurms Vorschlag zu einem
unüberwindlichen Heer; in Archenholz Minerva,
1808, Jan., Num. 3. CabinetsMaximen, ebendas. Num.
6. Ueber stehende Heere und Landesbewaffnungen,
ebendas. 1807, Sept., S. 385 ff. Ueber die Wichtigkeit
des Militärs in kleinen Ländern, ebendas., 1808, Bd. 3,
S. 233 ff. 484 ff. Von dem Militär in kleinern Staa-
ten, dessen Geist und Werth; in dem Rhein. Bund,
LXVI. 374. Wünsche und Gründe für Reduction der
stehenden Heere; in Bauers, Behrs und Schotts
allgem. StaatsCorrespondenz, Bd. I (1814), Num. 11
u. 15. K. v. Rotteck über stehende Heere und Na-
tionalMiliz. Freib. 1816. 8.
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Landsturm und LehnMiliz. Allgemeine Volkswehr.
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sturm a) oder die Volksbewaffnung, als
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Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 766. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/790>, abgerufen am 22.11.2024.
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