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Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.

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Vorrede.
Macht, gleichviel aus welchem Beweggrund,
zu Grundsätzen erheben wollen, wovon man
nur zu oft, vorzüglich bei neueren Schrift-
stellern, Beispiele gesehen hat, würde in
schwere Verantwortung gegen die Menschheit
bringen.

Die Erschütterungen, welche unlängst den
europäischen Staaten ein ViertelJahrhundert
lang widerfahren sind, werden höchstwahr-
scheinlich manche Aenderungen oder Modifica-
tionen in den Grundsätzen des positiven Völ-
kerrechtes zur Folge haben, deren Festsetzung
man vergebens schon von dem wiener Congress
erwartet hatte; doch hat man alle Ursache zu
glauben, dass diese Aenderungen weder so
zahlreich noch so nah seyn werden, dass dar-
um die Bekanntmachung dieses Werkes zu ver-
schieben wäre. Möge es dazu beitragen, den
Zeitpunct ihres Daseyns zu beschleunigen, der
nie so nah seyn wird, als der Vortheil der
Menschheit und der Staaten es gebietet; viel-
leicht irret der Verfasser, doch möchte er hof-
fen dürfen, dass dieses Werk hiezu als Einlei-
tung dienen könne. Auch geschah es haupt-
sächlich unter diesem Gesichtpunct, dass sich

Vorrede.
Macht, gleichviel aus welchem Beweggrund,
zu Grundsätzen erheben wollen, wovon man
nur zu oft, vorzüglich bei neueren Schrift-
stellern, Beispiele gesehen hat, würde in
schwere Verantwortung gegen die Menschheit
bringen.

Die Erschütterungen, welche unlängst den
europäischen Staaten ein ViertelJahrhundert
lang widerfahren sind, werden höchstwahr-
scheinlich manche Aenderungen oder Modifica-
tionen in den Grundsätzen des positiven Völ-
kerrechtes zur Folge haben, deren Festsetzung
man vergebens schon von dem wiener Congreſs
erwartet hatte; doch hat man alle Ursache zu
glauben, daſs diese Aenderungen weder so
zahlreich noch so nah seyn werden, daſs dar-
um die Bekanntmachung dieses Werkes zu ver-
schieben wäre. Möge es dazu beitragen, den
Zeitpunct ihres Daseyns zu beschleunigen, der
nie so nah seyn wird, als der Vortheil der
Menschheit und der Staaten es gebietet; viel-
leicht irret der Verfasser, doch möchte er hof-
fen dürfen, daſs dieses Werk hiezu als Einlei-
tung dienen könne. Auch geschah es haupt-
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[9/0015] Vorrede. Macht, gleichviel aus welchem Beweggrund, zu Grundsätzen erheben wollen, wovon man nur zu oft, vorzüglich bei neueren Schrift- stellern, Beispiele gesehen hat, würde in schwere Verantwortung gegen die Menschheit bringen. Die Erschütterungen, welche unlängst den europäischen Staaten ein ViertelJahrhundert lang widerfahren sind, werden höchstwahr- scheinlich manche Aenderungen oder Modifica- tionen in den Grundsätzen des positiven Völ- kerrechtes zur Folge haben, deren Festsetzung man vergebens schon von dem wiener Congreſs erwartet hatte; doch hat man alle Ursache zu glauben, daſs diese Aenderungen weder so zahlreich noch so nah seyn werden, daſs dar- um die Bekanntmachung dieses Werkes zu ver- schieben wäre. Möge es dazu beitragen, den Zeitpunct ihres Daseyns zu beschleunigen, der nie so nah seyn wird, als der Vortheil der Menschheit und der Staaten es gebietet; viel- leicht irret der Verfasser, doch möchte er hof- fen dürfen, daſs dieses Werk hiezu als Einlei- tung dienen könne. Auch geschah es haupt- sächlich unter diesem Gesichtpunct, daſs sich

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Zitationshilfe: Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821/15>, abgerufen am 21.11.2024.