Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.II. Th. II. Tit. Bedingte Rechte; in friedl. Verhältn. angemessene Wohnung nöthig, ein Gesandschaft-Quartier a) (hotel de legation ou d'ambassade). Da jetzt selten ein Staat eigene Gesandschaft- gebäude, mit oder ohne Mobilien, in den Haupt- und Residenzstädten anderer Staaten eigenthüm- lich besitzt b), so sind die meisten Gesandten in dem Fall, Miethwohnungen zu beziehen, und sich darin gehörig einzurichten; wofür ihnen, in der Regel, eine bestimmte Summe als Entschädigung bewilligt wird c) (a titre de frais de premier etablissement, ou d'in- demnite). Nur ausserordentliche Gesandschaften für kurze Zeit, erhalten zuweilen Quartier von dem Staat, an welchen sie gesendet sind d). -- Fast allgemein ist die Sitte, dass Gesandte das Wappen ihres Staates an ihrem Quartier aufhängen lassen e); doch wird solches den Gesandten vom dritten Rang nicht überall ge- stattet f). -- Vorzüglich von einem Gesandten der ersten Classe, erwartet man ein gewisses Gepränge, namentlich Pracht in seiner Gar- derobe, in dem Geräthe, z. B. SilberService, in Livreen, Staatswagen, Pferden g), bei sei- nen Gastmahlen, und in Allem, was sich auf äussern Glanz bezieht. a) Wicquefort T. I, sect. 28. b) Moser's Beyträge, III. 288. -- Im J. 1814 kauften Oest- reich und England zu Paris Häuser, und bestimmten sie zu GesandschaftQuartieren. c) Moser's Versuch, III. 152. Ebendess. Beyträge, III. 288. II. Th. II. Tit. Bedingte Rechte; in friedl. Verhältn. angemessene Wohnung nöthig, ein Gesandschaft-Quartier a) (hôtel de légation ou d’ambassade). Da jetzt selten ein Staat eigene Gesandschaft- gebäude, mit oder ohne Mobilien, in den Haupt- und Residenzstädten anderer Staaten eigenthüm- lich besitzt b), so sind die meisten Gesandten in dem Fall, Miethwohnungen zu beziehen, und sich darin gehörig einzurichten; wofür ihnen, in der Regel, eine bestimmte Summe als Entschädigung bewilligt wird c) (à titre de frais de premier établissement, ou d’in- demnité). Nur ausserordentliche Gesandschaften für kurze Zeit, erhalten zuweilen Quartier von dem Staat, an welchen sie gesendet sind d). — Fast allgemein ist die Sitte, daſs Gesandte das Wappen ihres Staates an ihrem Quartier aufhängen lassen e); doch wird solches den Gesandten vom dritten Rang nicht überall ge- stattet f). — Vorzüglich von einem Gesandten der ersten Classe, erwartet man ein gewisses Gepränge, namentlich Pracht in seiner Gar- derobe, in dem Geräthe, z. B. SilberService, in Livreen, Staatswagen, Pferden g), bei sei- nen Gastmahlen, und in Allem, was sich auf äussern Glanz bezieht. a) Wicquefort T. I, sect. 28. b) Moser’s Beyträge, III. 288. — Im J. 1814 kauften Oest- reich und England zu Paris Häuser, und bestimmten sie zu GesandschaftQuartieren. c) Moser’s Versuch, III. 152. Ebendess. Beyträge, III. 288. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0318" n="312"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">II. Th. II. Tit. Bedingte Rechte; in friedl. 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II. Th. II. Tit. Bedingte Rechte; in friedl. Verhältn.
angemessene Wohnung nöthig, ein Gesandschaft-
Quartier a) (hôtel de légation ou d’ambassade).
Da jetzt selten ein Staat eigene Gesandschaft-
gebäude, mit oder ohne Mobilien, in den Haupt-
und Residenzstädten anderer Staaten eigenthüm-
lich besitzt b), so sind die meisten Gesandten
in dem Fall, Miethwohnungen zu beziehen,
und sich darin gehörig einzurichten; wofür
ihnen, in der Regel, eine bestimmte Summe
als Entschädigung bewilligt wird c) (à titre
de frais de premier établissement, ou d’in-
demnité). Nur ausserordentliche Gesandschaften
für kurze Zeit, erhalten zuweilen Quartier von
dem Staat, an welchen sie gesendet sind d).
— Fast allgemein ist die Sitte, daſs Gesandte
das Wappen ihres Staates an ihrem Quartier
aufhängen lassen e); doch wird solches den
Gesandten vom dritten Rang nicht überall ge-
stattet f). — Vorzüglich von einem Gesandten
der ersten Classe, erwartet man ein gewisses
Gepränge, namentlich Pracht in seiner Gar-
derobe, in dem Geräthe, z. B. SilberService,
in Livreen, Staatswagen, Pferden g), bei sei-
nen Gastmahlen, und in Allem, was sich auf
äussern Glanz bezieht.
a⁾ Wicquefort T. I, sect. 28.
b⁾ Moser’s Beyträge, III. 288. — Im J. 1814 kauften Oest-
reich und England zu Paris Häuser, und bestimmten sie zu
GesandschaftQuartieren.
c⁾ Moser’s Versuch, III. 152. Ebendess. Beyträge, III. 288.
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