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Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.

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II. Cap. CulturGeschichte und Literatur.
ZWEITES CAPITEL.
CULTURGESCHICHTE UND LITERATUR DES VÖLKER-
RECHTES.

A) Cultur Geschichte.
§. 10.
I) Gebrauch des Völkerrechtes in Europa.
Aeltere Periode
.

Bei den wichtigsten Gegenständen des Völ-
kerrechtes, bei Rechtsverletzungen, Kriegen,
Bündnissen, Absendung eigener, Aufnahme und
Behandlung fremder Gesandten, war in der alten
Welt
, so weit man die Ereignisse nach Ursa-
chen und Zusammenhang zu ergründen vermag,
die Handlungsweise der Staaten so verschieden,
so ungleich, dass man weder in Fällen des
Rechtsverhaltens auf ein deutliches Bewusstseyn
von Grundsätzen des Völkerrechtes, noch bei
Rechtsverletzungen auf ein wider besseres Wis-
sen begangenes Unrecht, immer mit Sicherheit
schliessen kann. So wird dem Tadel der Israe-
liten
, wegen mancher Kriege und Erbfeindschaft,
hauptsächlich die erhaltene höhere Vorschrift ent-
gegengesetzt a). Aus klarer Einsicht des Rechtes
und des wohlverstandenen Staatsvortheils, scheint
das Rechtsverhalten der griechischen Staaten, in
ihrem auswärtigen Verhältniss, geflossen zu

II. Cap. CulturGeschichte und Literatur.
ZWEITES CAPITEL.
CULTURGESCHICHTE UND LITERATUR DES VÖLKER-
RECHTES.

A) Cultur Geschichte.
§. 10.
I) Gebrauch des Völkerrechtes in Europa.
Aeltere Periode
.

Bei den wichtigsten Gegenständen des Völ-
kerrechtes, bei Rechtsverletzungen, Kriegen,
Bündnissen, Absendung eigener, Aufnahme und
Behandlung fremder Gesandten, war in der alten
Welt
, so weit man die Ereignisse nach Ursa-
chen und Zusammenhang zu ergründen vermag,
die Handlungsweise der Staaten so verschieden,
so ungleich, daſs man weder in Fällen des
Rechtsverhaltens auf ein deutliches Bewuſstseyn
von Grundsätzen des Völkerrechtes, noch bei
Rechtsverletzungen auf ein wider besseres Wis-
sen begangenes Unrecht, immer mit Sicherheit
schliessen kann. So wird dem Tadel der Israe-
liten
, wegen mancher Kriege und Erbfeindschaft,
hauptsächlich die erhaltene höhere Vorschrift ent-
gegengesetzt a). Aus klarer Einsicht des Rechtes
und des wohlverstandenen Staatsvortheils, scheint
das Rechtsverhalten der griechischen Staaten, in
ihrem auswärtigen Verhältniſs, geflossen zu

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[29/0035] II. Cap. CulturGeschichte und Literatur. ZWEITES CAPITEL. CULTURGESCHICHTE UND LITERATUR DES VÖLKER- RECHTES. A) Cultur Geschichte. §. 10. I) Gebrauch des Völkerrechtes in Europa. Aeltere Periode. Bei den wichtigsten Gegenständen des Völ- kerrechtes, bei Rechtsverletzungen, Kriegen, Bündnissen, Absendung eigener, Aufnahme und Behandlung fremder Gesandten, war in der alten Welt, so weit man die Ereignisse nach Ursa- chen und Zusammenhang zu ergründen vermag, die Handlungsweise der Staaten so verschieden, so ungleich, daſs man weder in Fällen des Rechtsverhaltens auf ein deutliches Bewuſstseyn von Grundsätzen des Völkerrechtes, noch bei Rechtsverletzungen auf ein wider besseres Wis- sen begangenes Unrecht, immer mit Sicherheit schliessen kann. So wird dem Tadel der Israe- liten, wegen mancher Kriege und Erbfeindschaft, hauptsächlich die erhaltene höhere Vorschrift ent- gegengesetzt a). Aus klarer Einsicht des Rechtes und des wohlverstandenen Staatsvortheils, scheint das Rechtsverhalten der griechischen Staaten, in ihrem auswärtigen Verhältniſs, geflossen zu

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Zitationshilfe: Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821/35>, abgerufen am 21.11.2024.