Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.II. Cap CulturGeschichte und Literatur. tenverfeinerung und den zunehmenden Verkehrder europäischen Staaten, durch den Einfluss der neuern Kriegskunst auf das gegenseitige Ver- hältniss derselben, durch vermehrte Thätigkeit der Machthaber, durch Vervielfältigung der po- litischen Unterhandlungen, insbesondere mittelst beständiger Gesandschaften, durch Cultur der Wissenschaften überhaupt, insonderheit des na- türlichen Völkerrechtes, der Staatengeschichte, und der übrigen verwandten und Hülfwissen- schaften, durch literärische Fruchtbarkeit rechts- und geschichtkundiger Männer, politischer Ge- schäftmänner, Beobachter und Sammler a), durch Begünstigung der Pressfreiheit in mehreren Staa- ten, durch allgemeinere Theilnahme an Staats- vorfällen, durch akademischen Lehrvortrag. Wie die Kraft der Ereignisse Seyn und Nicht- seyn der Staaten unwiderstehlich bestimmt, also wirkt mächtig der Geist der Zeit, die öffentli- che Meinung, auf Ausbildung und Anwendung völkerrechtlicher Grundsätze. a) Vergl. C. A. v. Kamptz neue Literatur des Völkerrechts, §. 1 -- 16. B) Literatur. §. 18. Bibliographie und Biographie. Zahlreich, gehaltvoll, unentbehrlich, sind II. Cap CulturGeschichte und Literatur. tenverfeinerung und den zunehmenden Verkehrder europäischen Staaten, durch den Einfluſs der neuern Kriegskunst auf das gegenseitige Ver- hältniſs derselben, durch vermehrte Thätigkeit der Machthaber, durch Vervielfältigung der po- litischen Unterhandlungen, insbesondere mittelst beständiger Gesandschaften, durch Cultur der Wissenschaften überhaupt, insonderheit des na- türlichen Völkerrechtes, der Staatengeschichte, und der übrigen verwandten und Hülfwissen- schaften, durch literärische Fruchtbarkeit rechts- und geschichtkundiger Männer, politischer Ge- schäftmänner, Beobachter und Sammler a), durch Begünstigung der Preſsfreiheit in mehreren Staa- ten, durch allgemeinere Theilnahme an Staats- vorfällen, durch akademischen Lehrvortrag. Wie die Kraft der Ereignisse Seyn und Nicht- seyn der Staaten unwiderstehlich bestimmt, also wirkt mächtig der Geist der Zeit, die öffentli- che Meinung, auf Ausbildung und Anwendung völkerrechtlicher Grundsätze. a) Vergl. C. A. v. Kamptz neue Literatur des Völkerrechts, §. 1 — 16. B) Literatur. §. 18. Bibliographie und Biographie. Zahlreich, gehaltvoll, unentbehrlich, sind <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0047" n="41"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">II. Cap CulturGeschichte und Literatur.</hi></fw><lb/> tenverfeinerung und den zunehmenden Verkehr<lb/> der europäischen Staaten, durch den Einfluſs<lb/> der neuern Kriegskunst auf das gegenseitige Ver-<lb/> hältniſs derselben, durch vermehrte Thätigkeit<lb/> der Machthaber, durch Vervielfältigung der po-<lb/> litischen Unterhandlungen, insbesondere mittelst<lb/> beständiger Gesandschaften, durch Cultur der<lb/> Wissenschaften überhaupt, insonderheit des na-<lb/> türlichen Völkerrechtes, der Staatengeschichte,<lb/> und der übrigen verwandten und Hülfwissen-<lb/> schaften, durch literärische Fruchtbarkeit rechts-<lb/> und geschichtkundiger Männer, politischer Ge-<lb/> schäftmänner, Beobachter und Sammler <hi rendition="#i">a</hi>), durch<lb/> Begünstigung der Preſsfreiheit in mehreren Staa-<lb/> ten, durch allgemeinere Theilnahme an Staats-<lb/> vorfällen, durch akademischen Lehrvortrag.<lb/> Wie die Kraft der Ereignisse Seyn und Nicht-<lb/> seyn der Staaten unwiderstehlich bestimmt, also<lb/> wirkt mächtig der Geist der Zeit, die öffentli-<lb/> che Meinung, auf Ausbildung und Anwendung<lb/> völkerrechtlicher Grundsätze.</p><lb/> <note place="end" n="a)">Vergl. C. A. v. <hi rendition="#k">Kamptz</hi> neue Literatur des Völkerrechts,<lb/> §. 1 — 16.</note> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="4"> <head><hi rendition="#i">B</hi>) <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Literatur</hi></hi>.</head><lb/> <div n="5"> <head>§. 18.<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Bibliographie und Biographie</hi></hi>.</head><lb/> <p>Zahlreich, gehaltvoll, unentbehrlich, sind<lb/> schon jetzt die literärischen Hülfsmittel zu dem<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [41/0047]
II. Cap CulturGeschichte und Literatur.
tenverfeinerung und den zunehmenden Verkehr
der europäischen Staaten, durch den Einfluſs
der neuern Kriegskunst auf das gegenseitige Ver-
hältniſs derselben, durch vermehrte Thätigkeit
der Machthaber, durch Vervielfältigung der po-
litischen Unterhandlungen, insbesondere mittelst
beständiger Gesandschaften, durch Cultur der
Wissenschaften überhaupt, insonderheit des na-
türlichen Völkerrechtes, der Staatengeschichte,
und der übrigen verwandten und Hülfwissen-
schaften, durch literärische Fruchtbarkeit rechts-
und geschichtkundiger Männer, politischer Ge-
schäftmänner, Beobachter und Sammler a), durch
Begünstigung der Preſsfreiheit in mehreren Staa-
ten, durch allgemeinere Theilnahme an Staats-
vorfällen, durch akademischen Lehrvortrag.
Wie die Kraft der Ereignisse Seyn und Nicht-
seyn der Staaten unwiderstehlich bestimmt, also
wirkt mächtig der Geist der Zeit, die öffentli-
che Meinung, auf Ausbildung und Anwendung
völkerrechtlicher Grundsätze.
a⁾ Vergl. C. A. v. Kamptz neue Literatur des Völkerrechts,
§. 1 — 16.
B) Literatur.
§. 18.
Bibliographie und Biographie.
Zahlreich, gehaltvoll, unentbehrlich, sind
schon jetzt die literärischen Hülfsmittel zu dem
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