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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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den zu entziehen. Und doch würde dies möglich sein, wenn
die Polizei alle die Lokale schlöße, die durch bunte Laternen,
schamlose Reklame die Jugend anlocken und die, wie die Po-
lizei nur zu gut weiß, nichts anders sind, als Stätten der Un-
zucht. - Es würde einen großen Fortschritt bedeuten, wenn
es gelänge, die öffentliche Anreizung und Anprei-
sung
zur Unsittlichkeit zu unterdrücken, denn erst durch diese,
d.h. durch die Verführung, wird ein großer Teil der
Jugend beiderlei Geschlechts dem Laster zugeführt."

Da nun aber die Gefahr der Verseuchung unseres Volkes
durch die Geschlechtskrankheiten droht, so sind auch in dieser Hin-
sicht Reformen nötig. Gegen eine Anzeigepflicht der Aerzte,
entsprechend der Anzeigepflicht bei anderen ansteckenden Krank-
heiten, wehren sich erfahrene Mediziner, da sie fürchten, daß
allzuviel Kranke dadurch zurückgehalten würden, den Arzt auf-
zusuchen, daß sie Kurpfuschern dadurch in die Hände fallen
und ihr Zustand dadurch noch gemeingefährlicher werden könne.
- Eine Bestrafung der Ansteckung würde - auf Antrag -
wohl möglich sein, würde aber wohl nur in verschwindend
wenig Fällen gestellt werden. Jn erster Linie, scheint die
Krankenversicherung berufen, Wandel zu schaffen. Auf
Einzelvorschläge hier einzugehen würde jedoch zu weit führen.

Beachtenswert ist fernerhin der Vorschlag, daß angesichts
der großen Verbreitung der Geschlechtskrankheiten vom Manne
beim Eintritt in die Ehe ein Gesundheitsattest zu
verlangen sei. Oder es wird vielleicht möglich sein - wie Frau
Scheven, die Vorsitzende der Dresdener Föderation, vorschlägt
- dem Arzt die Erlaubnis zu geben, auf Anfrage von interes-
sierter
Seite, z. B. dem Vater der Braut, Mitteilung über den
Gesundheitszustand des Mannes zu machen. Zu solcher Mittei-
lung müsse der Arzt event. auch dann berechtigt sein, wenn

Krukenberg, Frauenbewegung. 11

den zu entziehen. Und doch würde dies möglich sein, wenn
die Polizei alle die Lokale schlöße, die durch bunte Laternen,
schamlose Reklame die Jugend anlocken und die, wie die Po-
lizei nur zu gut weiß, nichts anders sind, als Stätten der Un-
zucht. – Es würde einen großen Fortschritt bedeuten, wenn
es gelänge, die öffentliche Anreizung und Anprei-
sung
zur Unsittlichkeit zu unterdrücken, denn erst durch diese,
d.h. durch die Verführung, wird ein großer Teil der
Jugend beiderlei Geschlechts dem Laster zugeführt.“

Da nun aber die Gefahr der Verseuchung unseres Volkes
durch die Geschlechtskrankheiten droht, so sind auch in dieser Hin-
sicht Reformen nötig. Gegen eine Anzeigepflicht der Aerzte,
entsprechend der Anzeigepflicht bei anderen ansteckenden Krank-
heiten, wehren sich erfahrene Mediziner, da sie fürchten, daß
allzuviel Kranke dadurch zurückgehalten würden, den Arzt auf-
zusuchen, daß sie Kurpfuschern dadurch in die Hände fallen
und ihr Zustand dadurch noch gemeingefährlicher werden könne.
– Eine Bestrafung der Ansteckung würde – auf Antrag –
wohl möglich sein, würde aber wohl nur in verschwindend
wenig Fällen gestellt werden. Jn erster Linie, scheint die
Krankenversicherung berufen, Wandel zu schaffen. Auf
Einzelvorschläge hier einzugehen würde jedoch zu weit führen.

Beachtenswert ist fernerhin der Vorschlag, daß angesichts
der großen Verbreitung der Geschlechtskrankheiten vom Manne
beim Eintritt in die Ehe ein Gesundheitsattest zu
verlangen sei. Oder es wird vielleicht möglich sein – wie Frau
Scheven, die Vorsitzende der Dresdener Föderation, vorschlägt
– dem Arzt die Erlaubnis zu geben, auf Anfrage von interes-
sierter
Seite, z. B. dem Vater der Braut, Mitteilung über den
Gesundheitszustand des Mannes zu machen. Zu solcher Mittei-
lung müsse der Arzt event. auch dann berechtigt sein, wenn

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[161/0171] den zu entziehen. Und doch würde dies möglich sein, wenn die Polizei alle die Lokale schlöße, die durch bunte Laternen, schamlose Reklame die Jugend anlocken und die, wie die Po- lizei nur zu gut weiß, nichts anders sind, als Stätten der Un- zucht. – Es würde einen großen Fortschritt bedeuten, wenn es gelänge, die öffentliche Anreizung und Anprei- sung zur Unsittlichkeit zu unterdrücken, denn erst durch diese, d.h. durch die Verführung, wird ein großer Teil der Jugend beiderlei Geschlechts dem Laster zugeführt.“ Da nun aber die Gefahr der Verseuchung unseres Volkes durch die Geschlechtskrankheiten droht, so sind auch in dieser Hin- sicht Reformen nötig. Gegen eine Anzeigepflicht der Aerzte, entsprechend der Anzeigepflicht bei anderen ansteckenden Krank- heiten, wehren sich erfahrene Mediziner, da sie fürchten, daß allzuviel Kranke dadurch zurückgehalten würden, den Arzt auf- zusuchen, daß sie Kurpfuschern dadurch in die Hände fallen und ihr Zustand dadurch noch gemeingefährlicher werden könne. – Eine Bestrafung der Ansteckung würde – auf Antrag – wohl möglich sein, würde aber wohl nur in verschwindend wenig Fällen gestellt werden. Jn erster Linie, scheint die Krankenversicherung berufen, Wandel zu schaffen. Auf Einzelvorschläge hier einzugehen würde jedoch zu weit führen. Beachtenswert ist fernerhin der Vorschlag, daß angesichts der großen Verbreitung der Geschlechtskrankheiten vom Manne beim Eintritt in die Ehe ein Gesundheitsattest zu verlangen sei. Oder es wird vielleicht möglich sein – wie Frau Scheven, die Vorsitzende der Dresdener Föderation, vorschlägt – dem Arzt die Erlaubnis zu geben, auf Anfrage von interes- sierter Seite, z. B. dem Vater der Braut, Mitteilung über den Gesundheitszustand des Mannes zu machen. Zu solcher Mittei- lung müsse der Arzt event. auch dann berechtigt sein, wenn Krukenberg, Frauenbewegung. 11

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-11-13T13:59:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-20T13:59:15Z)
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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/171>, abgerufen am 21.11.2024.