Nur eine einzige sich über alle Länder gleichmäßig aus- dehnende Bewegung kennen wir neben der Frauenbewegung (von religiösen Bewegungen abgesehen): die Proletarierbewe- gung, die Männer und Frauen umfaßt.
Jnwiefern die Arbeiterinnenbewegung, wenn wir von einer solchen getrennt von der sozialdemokratischen Gesamt- bewegung überhaupt sprechen können, sich mit der bürger- lichen Frauenbewegung berührt, inwiefern sie sich berühren kann und inwiefern es Pflicht der besitzenden Frauen ist, die Arbeiterinnen in hartem Kampfe zu stützen, das Recht der Selbstbestimmung auch für sie zu fordern, das möchte ich im nächsten Abschnitte darlegen.
XIII Frauenbewegung und Arbeiterinnenbewegung.
Genossenschaftswesen. Vereinsrecht.
Die Frauenbewegung hat niemals nur einer einzigen Klasse von Frauen zu dienen gesucht. Klassen- und Standes- interesse ist ihr ihrem Wesen nach fremd. Aber weil es Frauen der bürgerlichen Kreise waren, die sie ins Leben riefen, weil diese die Not ihrer eigenen Kreise am unmittelbarsten vor Augen hatten, so waren sie zunächst unwillkürlich darauf be- dacht, diese eigene Not zu mildern und zu dämpfen. Noch war das soziale Gewissen auch den arbeitenden Klassen gegen- über nicht annähernd in einer so großen Zahl von Frauen
Nur eine einzige sich über alle Länder gleichmäßig aus- dehnende Bewegung kennen wir neben der Frauenbewegung (von religiösen Bewegungen abgesehen): die Proletarierbewe- gung, die Männer und Frauen umfaßt.
Jnwiefern die Arbeiterinnenbewegung, wenn wir von einer solchen getrennt von der sozialdemokratischen Gesamt- bewegung überhaupt sprechen können, sich mit der bürger- lichen Frauenbewegung berührt, inwiefern sie sich berühren kann und inwiefern es Pflicht der besitzenden Frauen ist, die Arbeiterinnen in hartem Kampfe zu stützen, das Recht der Selbstbestimmung auch für sie zu fordern, das möchte ich im nächsten Abschnitte darlegen.
XIII Frauenbewegung und Arbeiterinnenbewegung.
Genossenschaftswesen. Vereinsrecht.
Die Frauenbewegung hat niemals nur einer einzigen Klasse von Frauen zu dienen gesucht. Klassen- und Standes- interesse ist ihr ihrem Wesen nach fremd. Aber weil es Frauen der bürgerlichen Kreise waren, die sie ins Leben riefen, weil diese die Not ihrer eigenen Kreise am unmittelbarsten vor Augen hatten, so waren sie zunächst unwillkürlich darauf be- dacht, diese eigene Not zu mildern und zu dämpfen. Noch war das soziale Gewissen auch den arbeitenden Klassen gegen- über nicht annähernd in einer so großen Zahl von Frauen
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Nur eine einzige sich über alle Länder gleichmäßig aus-
dehnende Bewegung kennen wir neben der Frauenbewegung
(von religiösen Bewegungen abgesehen): die Proletarierbewe-
gung, die Männer und Frauen umfaßt.
Jnwiefern die Arbeiterinnenbewegung, wenn wir von
einer solchen getrennt von der sozialdemokratischen Gesamt-
bewegung überhaupt sprechen können, sich mit der bürger-
lichen Frauenbewegung berührt, inwiefern sie sich berühren
kann und inwiefern es Pflicht der besitzenden Frauen ist, die
Arbeiterinnen in hartem Kampfe zu stützen, das Recht der
Selbstbestimmung auch für sie zu fordern, das möchte ich im
nächsten Abschnitte darlegen.
XIII
Frauenbewegung und Arbeiterinnenbewegung.
Genossenschaftswesen. Vereinsrecht.
Die Frauenbewegung hat niemals nur einer einzigen
Klasse von Frauen zu dienen gesucht. Klassen- und Standes-
interesse ist ihr ihrem Wesen nach fremd. Aber weil es Frauen
der bürgerlichen Kreise waren, die sie ins Leben riefen, weil
diese die Not ihrer eigenen Kreise am unmittelbarsten vor
Augen hatten, so waren sie zunächst unwillkürlich darauf be-
dacht, diese eigene Not zu mildern und zu dämpfen. Noch
war das soziale Gewissen auch den arbeitenden Klassen gegen-
über nicht annähernd in einer so großen Zahl von Frauen
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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/259>, abgerufen am 26.06.2024.
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