Die Bedeutung vermehrten weiblichen Einflusses in der Schule, die Notwendigkeit, Lehrerinnen in größerer Zahl den Unterricht in den oberen Klassen zu übertragen, erkannten die schon oben erwähnten 1894 gegebenen Maibestimmungen un- umwunden an. Jn einer den Forderungen des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins mehr als bisher Rechnung tra- genden Weise regelte der Erlaß die Weiterbildung der Leh- rerinnen. Den Berliner Kursen folgten- im engeren An- schluß an die Universität - wissenschaftliche Fortbildungskurse für Lehrerinnen in Göttingen, Bonn, Münster i. W., Königs- berg i. Pr. Besondere Prüfungskommissionen wurden von seiten der Regierung gebildet, die Befähigung zur Anstellung als Direktorin oder Oberlehrerin an öffentlichen höheren Mädchenschulen wurde von dem Bestehen der Oberlehrerinnen- Prüfung abhängig gemacht. Ebenso wurde von nun an die Ablegung dieser wissenschaftlichen Prüfung für alle Schulvor- steherinnen an Anstalten mit sieben und mehr aufsteigenden Klassen obligatorisch.
Trotz aller solcher Bestimmungen ließ jedoch die Anstel- lung von Frauen an den Oberklassen der öffentlichen Mäd- chenschulen noch immer zu wünschen übrig. 1896 waren an öffentlichen höheren Mädchenschulen 1000 Lehrerinnen gegen- über 2000 Lehrern angestellt. [Die Pflichtstundenzahl ist für beide meist die gleiche. Nur in einzelnen Städten, in Frank- furt a. M. z. B., hat der Lehrer, der ja auch höheren Gehalt bezieht, zwei Stunden mehr zu geben]. Seminaristisch gebildete Lehrpersonen unterrichten auch jetzt noch an Stelle wissenschaft- lich gebildeter Lehrer und Lehrerinnen auch an den Ober- klassen der höheren Mädchenschule. Einem erneuten Erlaß des Kultusministers gegenüber, welcher Anstellung von Oberlehrerin- nen warm empfahl, da, wie der Erlaß hervorhebt, namentlich in
Die Bedeutung vermehrten weiblichen Einflusses in der Schule, die Notwendigkeit, Lehrerinnen in größerer Zahl den Unterricht in den oberen Klassen zu übertragen, erkannten die schon oben erwähnten 1894 gegebenen Maibestimmungen un- umwunden an. Jn einer den Forderungen des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins mehr als bisher Rechnung tra- genden Weise regelte der Erlaß die Weiterbildung der Leh- rerinnen. Den Berliner Kursen folgten– im engeren An- schluß an die Universität – wissenschaftliche Fortbildungskurse für Lehrerinnen in Göttingen, Bonn, Münster i. W., Königs- berg i. Pr. Besondere Prüfungskommissionen wurden von seiten der Regierung gebildet, die Befähigung zur Anstellung als Direktorin oder Oberlehrerin an öffentlichen höheren Mädchenschulen wurde von dem Bestehen der Oberlehrerinnen- Prüfung abhängig gemacht. Ebenso wurde von nun an die Ablegung dieser wissenschaftlichen Prüfung für alle Schulvor- steherinnen an Anstalten mit sieben und mehr aufsteigenden Klassen obligatorisch.
Trotz aller solcher Bestimmungen ließ jedoch die Anstel- lung von Frauen an den Oberklassen der öffentlichen Mäd- chenschulen noch immer zu wünschen übrig. 1896 waren an öffentlichen höheren Mädchenschulen 1000 Lehrerinnen gegen- über 2000 Lehrern angestellt. [Die Pflichtstundenzahl ist für beide meist die gleiche. Nur in einzelnen Städten, in Frank- furt a. M. z. B., hat der Lehrer, der ja auch höheren Gehalt bezieht, zwei Stunden mehr zu geben]. Seminaristisch gebildete Lehrpersonen unterrichten auch jetzt noch an Stelle wissenschaft- lich gebildeter Lehrer und Lehrerinnen auch an den Ober- klassen der höheren Mädchenschule. Einem erneuten Erlaß des Kultusministers gegenüber, welcher Anstellung von Oberlehrerin- nen warm empfahl, da, wie der Erlaß hervorhebt, namentlich in
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[53/0063]
Die Bedeutung vermehrten weiblichen Einflusses in der
Schule, die Notwendigkeit, Lehrerinnen in größerer Zahl den
Unterricht in den oberen Klassen zu übertragen, erkannten die
schon oben erwähnten 1894 gegebenen Maibestimmungen un-
umwunden an. Jn einer den Forderungen des Allgemeinen
Deutschen Lehrerinnenvereins mehr als bisher Rechnung tra-
genden Weise regelte der Erlaß die Weiterbildung der Leh-
rerinnen. Den Berliner Kursen folgten– im engeren An-
schluß an die Universität – wissenschaftliche Fortbildungskurse
für Lehrerinnen in Göttingen, Bonn, Münster i. W., Königs-
berg i. Pr. Besondere Prüfungskommissionen wurden von
seiten der Regierung gebildet, die Befähigung zur Anstellung
als Direktorin oder Oberlehrerin an öffentlichen höheren
Mädchenschulen wurde von dem Bestehen der Oberlehrerinnen-
Prüfung abhängig gemacht. Ebenso wurde von nun an die
Ablegung dieser wissenschaftlichen Prüfung für alle Schulvor-
steherinnen an Anstalten mit sieben und mehr aufsteigenden
Klassen obligatorisch.
Trotz aller solcher Bestimmungen ließ jedoch die Anstel-
lung von Frauen an den Oberklassen der öffentlichen Mäd-
chenschulen noch immer zu wünschen übrig. 1896 waren an
öffentlichen höheren Mädchenschulen 1000 Lehrerinnen gegen-
über 2000 Lehrern angestellt. [Die Pflichtstundenzahl ist für
beide meist die gleiche. Nur in einzelnen Städten, in Frank-
furt a. M. z. B., hat der Lehrer, der ja auch höheren Gehalt
bezieht, zwei Stunden mehr zu geben]. Seminaristisch gebildete
Lehrpersonen unterrichten auch jetzt noch an Stelle wissenschaft-
lich gebildeter Lehrer und Lehrerinnen auch an den Ober-
klassen der höheren Mädchenschule. Einem erneuten Erlaß des
Kultusministers gegenüber, welcher Anstellung von Oberlehrerin-
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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/63>, abgerufen am 16.02.2025.
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