Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 3, Abt. 2. Freiburg (Breisgau) u. a., 1882.§. 112. Die Einheit des Zollgebietes. geboten 1). Es ist von vornherein klar, daß er im Gegensatz stehenmuß zu Art. 33 Abs. 1, da er sonst durch den letzteren gedeckt und überflüssig sein würde. Es kann auch nicht zweifelhaft sein, daß dieser Gegensatz in den Schlußworten des Artikels beruht, "bis sie ihren Einschluß ... beantragen"; d. h.: während hinsicht- lich der übrigen Zollexclaven der Bundesrath nach freiem Ermessen zu beschließen hat, ist der Einschluß der Hansestädte Hamburg und Bremen von ihrem Antrage abhängig gemacht 2). Zu Zweifeln hat zunächst Anlaß gegeben das Verhältniß des 1) Abgesehen von den gelegentlichen Ausführungen in den umfassenderen Darstellungen des Reichsstaatsrechts und namentlich in Hänel's Studien I. S. 200 hat der Preuß. Antrag v. 19. April 1880 betreffend den Einschluß der Hamburgischen Vorstadt St. Pauli in das Zollgebiet Veranlassung zu zahl- reichen Erörterungen des Art. 34 gegeben. Soweit dieselben sich in Zeitungen u. dgl. finden, können sie hier unmöglich citirt und näher berücksichtigt werden, schon wegen ihrer zahllosen Menge; ebenso sehe ich ab von den vielen volks- wirthschaftlichen, handelspolitischen, historischen und phantastischen Abhand- lungen über die Freihafenfrage. Unter den staatsrechtlichen Erörte- rungen steht in erster Linie und überragt an wissenschaftlicher Bedeutung alle übrigen der anonyme Aufsatz in den Preußischen Jahrbüchern Bd. 46 S. 494 fg. (1880). Vgl. ferner die Ausführung in der Fachzeitschrift "Das Deutsche Wollengewerbe" Nro. 15. 1879. (Grünberg.) -- Die Preuß. Denkschrift zur Begründung des Antrages v. 19. April 1880. -- Art. 34 der R.V. und der Antrag Preußens v. 19. April 1880. Hamburg, J. F. Richter. -- Die Aufsätze in der Deutschen Rundschau, 1880 Heft 10. Preuß. Jahr- bücher Bd. 45 Heft 6 und Im neuen Reich, Juliheft 1881. Von besonderer Wichtigkeit sind die Verhandlungen des Reichstages 1880 S. 1071 ff. u. S. 1264 ff. 1881 S. 389 ff. 393 ff. 471 ff. 1881/82 S. 39 ff. 777 ff. 813 ff. Einen trefflichen Ueberblick über den Verlauf der Angelegenheit und die ge- sammte Literatur giebt die Abhandlung von Gustav Tuch in Schmoller's Jahrb. Bd. VI Heft 1 S. 113--232 (1882). 2) Daß bei Gründung des Nordd. Bundes die Erwartung bestand, daß
die Hansestädte dem Zollgebiet einst beitreten werden, ist vielfach constatirt worden; insbesondere in der Preuß. Denkschrift vom 19. April 1880 und in mehreren Reichstagsreden des Reichskanzlers. Dagegen ist ihnen eine Rechts- pflicht nicht auferlegt worden; die Worte "bis sie ihren Einschluß beantragen" enthalten eine reine Potestativbedingung (si voluerint). Die entgegengesetzte von v. Treitschke Pr. Jahrb. Bd. 45 S. 630 ff. und Stenograph. Berichte des Reichstages 1881 S. 389 u. a. aufgestellte Ansicht widerspricht dem Wort- laut und dem logischen Zusammenhange der Art. 33 u. 34. -- Vgl. Wolff- son Stenogr. Berichte 1880 S. 1073 und Rickert ebendas. S. 1078. §. 112. Die Einheit des Zollgebietes. geboten 1). Es iſt von vornherein klar, daß er im Gegenſatz ſtehenmuß zu Art. 33 Abſ. 1, da er ſonſt durch den letzteren gedeckt und überflüſſig ſein würde. Es kann auch nicht zweifelhaft ſein, daß dieſer Gegenſatz in den Schlußworten des Artikels beruht, „bis ſie ihren Einſchluß … beantragen“; d. h.: während hinſicht- lich der übrigen Zollexclaven der Bundesrath nach freiem Ermeſſen zu beſchließen hat, iſt der Einſchluß der Hanſeſtädte Hamburg und Bremen von ihrem Antrage abhängig gemacht 2). Zu Zweifeln hat zunächſt Anlaß gegeben das Verhältniß des 1) Abgeſehen von den gelegentlichen Ausführungen in den umfaſſenderen Darſtellungen des Reichsſtaatsrechts und namentlich in Hänel’s Studien I. S. 200 hat der Preuß. Antrag v. 19. April 1880 betreffend den Einſchluß der Hamburgiſchen Vorſtadt St. Pauli in das Zollgebiet Veranlaſſung zu zahl- reichen Erörterungen des Art. 34 gegeben. Soweit dieſelben ſich in Zeitungen u. dgl. finden, können ſie hier unmöglich citirt und näher berückſichtigt werden, ſchon wegen ihrer zahlloſen Menge; ebenſo ſehe ich ab von den vielen volks- wirthſchaftlichen, handelspolitiſchen, hiſtoriſchen und phantaſtiſchen Abhand- lungen über die Freihafenfrage. Unter den ſtaatsrechtlichen Erörte- rungen ſteht in erſter Linie und überragt an wiſſenſchaftlicher Bedeutung alle übrigen der anonyme Aufſatz in den Preußiſchen Jahrbüchern Bd. 46 S. 494 fg. (1880). Vgl. ferner die Ausführung in der Fachzeitſchrift „Das Deutſche Wollengewerbe“ Nro. 15. 1879. (Grünberg.) — Die Preuß. Denkſchrift zur Begründung des Antrages v. 19. April 1880. — Art. 34 der R.V. und der Antrag Preußens v. 19. April 1880. Hamburg, J. F. Richter. — Die Aufſätze in der Deutſchen Rundſchau, 1880 Heft 10. Preuß. Jahr- bücher Bd. 45 Heft 6 und Im neuen Reich, Juliheft 1881. Von beſonderer Wichtigkeit ſind die Verhandlungen des Reichstages 1880 S. 1071 ff. u. S. 1264 ff. 1881 S. 389 ff. 393 ff. 471 ff. 1881/82 S. 39 ff. 777 ff. 813 ff. Einen trefflichen Ueberblick über den Verlauf der Angelegenheit und die ge- ſammte Literatur giebt die Abhandlung von Guſtav Tuch in Schmoller’s Jahrb. Bd. VI Heft 1 S. 113—232 (1882). 2) Daß bei Gründung des Nordd. Bundes die Erwartung beſtand, daß
die Hanſeſtädte dem Zollgebiet einſt beitreten werden, iſt vielfach conſtatirt worden; insbeſondere in der Preuß. Denkſchrift vom 19. April 1880 und in mehreren Reichstagsreden des Reichskanzlers. Dagegen iſt ihnen eine Rechts- pflicht nicht auferlegt worden; die Worte „bis ſie ihren Einſchluß beantragen“ enthalten eine reine Poteſtativbedingung (si voluerint). Die entgegengeſetzte von v. Treitſchke Pr. Jahrb. Bd. 45 S. 630 ff. und Stenograph. Berichte des Reichstages 1881 S. 389 u. a. aufgeſtellte Anſicht widerſpricht dem Wort- laut und dem logiſchen Zuſammenhange der Art. 33 u. 34. — Vgl. Wolff- ſon Stenogr. Berichte 1880 S. 1073 und Rickert ebendaſ. S. 1078. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0265" n="255"/><fw place="top" type="header">§. 112. Die Einheit des Zollgebietes.</fw><lb/> geboten <note place="foot" n="1)">Abgeſehen von den gelegentlichen Ausführungen in den umfaſſenderen<lb/> Darſtellungen des Reichsſtaatsrechts und namentlich in <hi rendition="#g">Hänel</hi>’s Studien <hi rendition="#aq">I.</hi><lb/> S. 200 hat der Preuß. Antrag v. 19. April 1880 betreffend den Einſchluß<lb/> der Hamburgiſchen Vorſtadt St. Pauli in das Zollgebiet Veranlaſſung zu zahl-<lb/> reichen Erörterungen des Art. 34 gegeben. Soweit dieſelben ſich in Zeitungen<lb/> u. dgl. finden, können ſie hier unmöglich citirt und näher berückſichtigt werden,<lb/> ſchon wegen ihrer zahlloſen Menge; ebenſo ſehe ich ab von den vielen volks-<lb/> wirthſchaftlichen, handelspolitiſchen, hiſtoriſchen und phantaſtiſchen Abhand-<lb/> lungen über die Freihafenfrage. Unter den <hi rendition="#g">ſtaatsrechtlichen</hi> Erörte-<lb/> rungen ſteht in erſter Linie und überragt an wiſſenſchaftlicher Bedeutung alle<lb/> übrigen der <hi rendition="#g">anonyme</hi> Aufſatz in den <hi rendition="#g">Preußiſchen Jahrbüchern</hi><lb/> Bd. 46 S. 494 fg. (1880). Vgl. ferner die Ausführung in der Fachzeitſchrift<lb/> „Das Deutſche Wollengewerbe“ Nro. 15. 1879. (Grünberg.) — Die Preuß.<lb/> Denkſchrift zur Begründung des Antrages v. 19. April 1880. — Art. 34 der<lb/> R.V. und der Antrag Preußens v. 19. April 1880. Hamburg, J. F. Richter.<lb/> — Die Aufſätze in der Deutſchen Rundſchau, 1880 Heft 10. Preuß. Jahr-<lb/> bücher Bd. 45 Heft 6 und Im neuen Reich, Juliheft 1881. Von beſonderer<lb/> Wichtigkeit ſind die <hi rendition="#g">Verhandlungen des Reichstages</hi> 1880 S. 1071 ff.<lb/> u. S. 1264 ff. 1881 S. 389 ff. 393 ff. 471 ff. 1881/82 S. 39 ff. 777 ff. 813 ff.<lb/> Einen trefflichen Ueberblick über den Verlauf der Angelegenheit und die ge-<lb/> ſammte Literatur giebt die Abhandlung von <hi rendition="#g">Guſtav Tuch</hi> in <hi rendition="#g">Schmoller</hi>’s<lb/> Jahrb. Bd. <hi rendition="#aq">VI</hi> Heft 1 S. 113—232 (1882).</note>. Es iſt von vornherein klar, daß er im Gegenſatz ſtehen<lb/> muß zu Art. 33 Abſ. 1, da er ſonſt durch den letzteren gedeckt<lb/> und überflüſſig ſein würde. Es kann auch nicht zweifelhaft ſein,<lb/> daß dieſer Gegenſatz in den Schlußworten des Artikels beruht,<lb/> „bis ſie ihren Einſchluß … beantragen“; d. h.: während hinſicht-<lb/> lich der übrigen Zollexclaven der Bundesrath nach freiem Ermeſſen<lb/> zu beſchließen hat, iſt der Einſchluß der Hanſeſtädte Hamburg<lb/> und Bremen von ihrem <hi rendition="#g">Antrage</hi> abhängig gemacht <note place="foot" n="2)">Daß bei Gründung des Nordd. Bundes die Erwartung beſtand, daß<lb/> die Hanſeſtädte dem Zollgebiet einſt beitreten werden, iſt vielfach conſtatirt<lb/> worden; insbeſondere in der Preuß. Denkſchrift vom 19. April 1880 und in<lb/> mehreren Reichstagsreden des Reichskanzlers. Dagegen iſt ihnen eine <hi rendition="#g">Rechts</hi>-<lb/> pflicht nicht auferlegt worden; die Worte „bis ſie ihren Einſchluß beantragen“<lb/> enthalten eine reine Poteſtativbedingung (<hi rendition="#aq">si voluerint</hi>). Die entgegengeſetzte<lb/> von v. <hi rendition="#g">Treitſchke</hi> Pr. Jahrb. Bd. 45 S. 630 ff. und Stenograph. Berichte<lb/> des Reichstages 1881 S. 389 u. a. aufgeſtellte Anſicht widerſpricht dem Wort-<lb/> laut und dem logiſchen Zuſammenhange der Art. 33 u. 34. — Vgl. <hi rendition="#g">Wolff-<lb/> ſon</hi> Stenogr. Berichte 1880 S. 1073 und <hi rendition="#g">Rickert</hi> ebendaſ. S. 1078.</note>.</p><lb/> <p>Zu Zweifeln hat zunächſt Anlaß gegeben das Verhältniß des<lb/> Art. 34 der R.V. zu Art. 6 des Zollvereinsvertrages; denn in<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [255/0265]
§. 112. Die Einheit des Zollgebietes.
geboten 1). Es iſt von vornherein klar, daß er im Gegenſatz ſtehen
muß zu Art. 33 Abſ. 1, da er ſonſt durch den letzteren gedeckt
und überflüſſig ſein würde. Es kann auch nicht zweifelhaft ſein,
daß dieſer Gegenſatz in den Schlußworten des Artikels beruht,
„bis ſie ihren Einſchluß … beantragen“; d. h.: während hinſicht-
lich der übrigen Zollexclaven der Bundesrath nach freiem Ermeſſen
zu beſchließen hat, iſt der Einſchluß der Hanſeſtädte Hamburg
und Bremen von ihrem Antrage abhängig gemacht 2).
Zu Zweifeln hat zunächſt Anlaß gegeben das Verhältniß des
Art. 34 der R.V. zu Art. 6 des Zollvereinsvertrages; denn in
1) Abgeſehen von den gelegentlichen Ausführungen in den umfaſſenderen
Darſtellungen des Reichsſtaatsrechts und namentlich in Hänel’s Studien I.
S. 200 hat der Preuß. Antrag v. 19. April 1880 betreffend den Einſchluß
der Hamburgiſchen Vorſtadt St. Pauli in das Zollgebiet Veranlaſſung zu zahl-
reichen Erörterungen des Art. 34 gegeben. Soweit dieſelben ſich in Zeitungen
u. dgl. finden, können ſie hier unmöglich citirt und näher berückſichtigt werden,
ſchon wegen ihrer zahlloſen Menge; ebenſo ſehe ich ab von den vielen volks-
wirthſchaftlichen, handelspolitiſchen, hiſtoriſchen und phantaſtiſchen Abhand-
lungen über die Freihafenfrage. Unter den ſtaatsrechtlichen Erörte-
rungen ſteht in erſter Linie und überragt an wiſſenſchaftlicher Bedeutung alle
übrigen der anonyme Aufſatz in den Preußiſchen Jahrbüchern
Bd. 46 S. 494 fg. (1880). Vgl. ferner die Ausführung in der Fachzeitſchrift
„Das Deutſche Wollengewerbe“ Nro. 15. 1879. (Grünberg.) — Die Preuß.
Denkſchrift zur Begründung des Antrages v. 19. April 1880. — Art. 34 der
R.V. und der Antrag Preußens v. 19. April 1880. Hamburg, J. F. Richter.
— Die Aufſätze in der Deutſchen Rundſchau, 1880 Heft 10. Preuß. Jahr-
bücher Bd. 45 Heft 6 und Im neuen Reich, Juliheft 1881. Von beſonderer
Wichtigkeit ſind die Verhandlungen des Reichstages 1880 S. 1071 ff.
u. S. 1264 ff. 1881 S. 389 ff. 393 ff. 471 ff. 1881/82 S. 39 ff. 777 ff. 813 ff.
Einen trefflichen Ueberblick über den Verlauf der Angelegenheit und die ge-
ſammte Literatur giebt die Abhandlung von Guſtav Tuch in Schmoller’s
Jahrb. Bd. VI Heft 1 S. 113—232 (1882).
2) Daß bei Gründung des Nordd. Bundes die Erwartung beſtand, daß
die Hanſeſtädte dem Zollgebiet einſt beitreten werden, iſt vielfach conſtatirt
worden; insbeſondere in der Preuß. Denkſchrift vom 19. April 1880 und in
mehreren Reichstagsreden des Reichskanzlers. Dagegen iſt ihnen eine Rechts-
pflicht nicht auferlegt worden; die Worte „bis ſie ihren Einſchluß beantragen“
enthalten eine reine Poteſtativbedingung (si voluerint). Die entgegengeſetzte
von v. Treitſchke Pr. Jahrb. Bd. 45 S. 630 ff. und Stenograph. Berichte
des Reichstages 1881 S. 389 u. a. aufgeſtellte Anſicht widerſpricht dem Wort-
laut und dem logiſchen Zuſammenhange der Art. 33 u. 34. — Vgl. Wolff-
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