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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.

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V. Hauptstück.
nen fallen nun fast immer einige weg, weil sie nicht
angehen. Andere fallen zwischen gewisse Schranken
der Möglichkeit, und dadurch werden allerdings die
Arten, die man suchte, auf eine genaue und vorge-
zählte Art getroffen. Man wird dieses Verfahren
in der Vernunftlehre bey der Bestimmung der Schluß-
figuren und ihrer besondern Schlußarten, als in
einem einfachen Beyspiele genau beobachtet finden.

§. 189.

So fern man die Eintheilungen in vorgegebe-
nen oder gewählten Absichten
den wesentlichen
entgegensetzet; hat man durch letztere ohne Zweifel
solche verstanden, welche den ganzen Begriff A, nicht
aber seine einzeln Merkmale B, C angehen. Dem-
nach setzet man, der Begriff A könne Bestimmungen
M, N, P haben, die sich nicht nur auf eines oder
etliche seiner Merkmale, sondern auf den ganzen Be-
griff, oder auf alle seine innere Merkmale erstrecken.
Denn gehen sie nur auf eines oder auf einige seiner
Merkmale, so wird A auch nur in Absicht auf diese
eingetheilet, und zu dieser Eintheilung können noch
andere in Absicht auf die übrigen Merkmale kom-
men, welche von gleichem Werthe, nämlich Ein-
theilungen in einzeln Absichten sind. Wie ferne aber
alle Merkmale B, C eines Begriffes A einerley Be-
stimmungen M, N, P leiden, oder ob, wenn sie auch
solche leiden, nicht immer jedes Merkmal andere
ihm eigene Bestimmungen haben müsse, das ist eine
ganz andere Frage. Ersteres kann seyn, letzeres
aber ist nothwendig, weil die Merkmale sonst nicht
verschieden wären. Damit aber verfallen wir auf
die vorhin (§. 188.) angezeigte Art, Eintheilungen
zu machen. Nämlich wenn man einen Begriff

in

V. Hauptſtuͤck.
nen fallen nun faſt immer einige weg, weil ſie nicht
angehen. Andere fallen zwiſchen gewiſſe Schranken
der Moͤglichkeit, und dadurch werden allerdings die
Arten, die man ſuchte, auf eine genaue und vorge-
zaͤhlte Art getroffen. Man wird dieſes Verfahren
in der Vernunftlehre bey der Beſtimmung der Schluß-
figuren und ihrer beſondern Schlußarten, als in
einem einfachen Beyſpiele genau beobachtet finden.

§. 189.

So fern man die Eintheilungen in vorgegebe-
nen oder gewaͤhlten Abſichten
den weſentlichen
entgegenſetzet; hat man durch letztere ohne Zweifel
ſolche verſtanden, welche den ganzen Begriff A, nicht
aber ſeine einzeln Merkmale B, C angehen. Dem-
nach ſetzet man, der Begriff A koͤnne Beſtimmungen
M, N, P haben, die ſich nicht nur auf eines oder
etliche ſeiner Merkmale, ſondern auf den ganzen Be-
griff, oder auf alle ſeine innere Merkmale erſtrecken.
Denn gehen ſie nur auf eines oder auf einige ſeiner
Merkmale, ſo wird A auch nur in Abſicht auf dieſe
eingetheilet, und zu dieſer Eintheilung koͤnnen noch
andere in Abſicht auf die uͤbrigen Merkmale kom-
men, welche von gleichem Werthe, naͤmlich Ein-
theilungen in einzeln Abſichten ſind. Wie ferne aber
alle Merkmale B, C eines Begriffes A einerley Be-
ſtimmungen M, N, P leiden, oder ob, wenn ſie auch
ſolche leiden, nicht immer jedes Merkmal andere
ihm eigene Beſtimmungen haben muͤſſe, das iſt eine
ganz andere Frage. Erſteres kann ſeyn, letzeres
aber iſt nothwendig, weil die Merkmale ſonſt nicht
verſchieden waͤren. Damit aber verfallen wir auf
die vorhin (§. 188.) angezeigte Art, Eintheilungen
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[150/0186] V. Hauptſtuͤck. nen fallen nun faſt immer einige weg, weil ſie nicht angehen. Andere fallen zwiſchen gewiſſe Schranken der Moͤglichkeit, und dadurch werden allerdings die Arten, die man ſuchte, auf eine genaue und vorge- zaͤhlte Art getroffen. Man wird dieſes Verfahren in der Vernunftlehre bey der Beſtimmung der Schluß- figuren und ihrer beſondern Schlußarten, als in einem einfachen Beyſpiele genau beobachtet finden. §. 189. So fern man die Eintheilungen in vorgegebe- nen oder gewaͤhlten Abſichten den weſentlichen entgegenſetzet; hat man durch letztere ohne Zweifel ſolche verſtanden, welche den ganzen Begriff A, nicht aber ſeine einzeln Merkmale B, C angehen. Dem- nach ſetzet man, der Begriff A koͤnne Beſtimmungen M, N, P haben, die ſich nicht nur auf eines oder etliche ſeiner Merkmale, ſondern auf den ganzen Be- griff, oder auf alle ſeine innere Merkmale erſtrecken. Denn gehen ſie nur auf eines oder auf einige ſeiner Merkmale, ſo wird A auch nur in Abſicht auf dieſe eingetheilet, und zu dieſer Eintheilung koͤnnen noch andere in Abſicht auf die uͤbrigen Merkmale kom- men, welche von gleichem Werthe, naͤmlich Ein- theilungen in einzeln Abſichten ſind. Wie ferne aber alle Merkmale B, C eines Begriffes A einerley Be- ſtimmungen M, N, P leiden, oder ob, wenn ſie auch ſolche leiden, nicht immer jedes Merkmal andere ihm eigene Beſtimmungen haben muͤſſe, das iſt eine ganz andere Frage. Erſteres kann ſeyn, letzeres aber iſt nothwendig, weil die Merkmale ſonſt nicht verſchieden waͤren. Damit aber verfallen wir auf die vorhin (§. 188.) angezeigte Art, Eintheilungen zu machen. Naͤmlich wenn man einen Begriff in

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 150. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/186>, abgerufen am 24.11.2024.