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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.

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Das Veränderliche und Fortdauernde.
12o. Da ferne fremde und ungleichartige Theile in
einem solchen Indiuiduo das gemeinsame Band
der eigenen nicht ändern, noch mit den eigenen
verwechselt werden, oder an deren Stelle kom-
men, bleibt das Indiuiduum an sich betrach-
tet eben dasselbe. Widrigenfalls aber wird es
geändert.
13o. Damit aber ein zusammengesetztes Indiui-
duum
eben dasselbe bleibe, wird erfordert,
1o. daß das gemeinsame Band nicht geändert
werde, noch ganz wegfalle. 2o. Daß die ein-
zeln Theile von gleicher Art bleiben, und höch-
stens nur mit gleichartigen verwechselt werden.
3o. Daß diese Verwechslung nicht auf einmal
mit allen geschehe, weil bey solcher durchgängi-
gen Verwechslung auch das gemeinsame Band
wegfiele, und mit den durchaus neuen Theilen
gleichsam neu geschaffen werden müßte.
14o. Ein in seinen eigenen Theilen verbundenes
Indiuiduum kann auch mit andern gleichartigen
und ungleichartigen so verbunden seyn, daß mit
Aufhebung dieses allgemeinern Bandes das
dem Indiuiduo eigene Band entweder dennoch
bleibt, oder aufgehoben wird, oder vermittelst
einer neuen allgemeinern Verbindung in seinem
Esse oder bey Kräften erhalten werden muß.
Jn den beyden letzten Fällen subsistirt das Indi-
uiduum
nicht durchaus für sich, ungeachtet es
öfters den Schein davon haben kann.
15o Die Aenderung der Zeit und des Ortes hat in
Absicht auf das Indiuiduum für sich, oder in
Absicht auf das ihm eigene Band betrachtet,
nichts zu sagen; hingegen kann solche Aende-
rung in Absicht auf die Verbindung mit andern
Indiui-
M 5
Das Veraͤnderliche und Fortdauernde.
12º. Da ferne fremde und ungleichartige Theile in
einem ſolchen Indiuiduo das gemeinſame Band
der eigenen nicht aͤndern, noch mit den eigenen
verwechſelt werden, oder an deren Stelle kom-
men, bleibt das Indiuiduum an ſich betrach-
tet eben daſſelbe. Widrigenfalls aber wird es
geaͤndert.
13º. Damit aber ein zuſammengeſetztes Indiui-
duum
eben daſſelbe bleibe, wird erfordert,
1º. daß das gemeinſame Band nicht geaͤndert
werde, noch ganz wegfalle. 2º. Daß die ein-
zeln Theile von gleicher Art bleiben, und hoͤch-
ſtens nur mit gleichartigen verwechſelt werden.
3º. Daß dieſe Verwechslung nicht auf einmal
mit allen geſchehe, weil bey ſolcher durchgaͤngi-
gen Verwechslung auch das gemeinſame Band
wegfiele, und mit den durchaus neuen Theilen
gleichſam neu geſchaffen werden muͤßte.
14º. Ein in ſeinen eigenen Theilen verbundenes
Indiuiduum kann auch mit andern gleichartigen
und ungleichartigen ſo verbunden ſeyn, daß mit
Aufhebung dieſes allgemeinern Bandes das
dem Indiuiduo eigene Band entweder dennoch
bleibt, oder aufgehoben wird, oder vermittelſt
einer neuen allgemeinern Verbindung in ſeinem
Eſſe oder bey Kraͤften erhalten werden muß.
Jn den beyden letzten Faͤllen ſubſiſtirt das Indi-
uiduum
nicht durchaus fuͤr ſich, ungeachtet es
oͤfters den Schein davon haben kann.
15º Die Aenderung der Zeit und des Ortes hat in
Abſicht auf das Indiuiduum fuͤr ſich, oder in
Abſicht auf das ihm eigene Band betrachtet,
nichts zu ſagen; hingegen kann ſolche Aende-
rung in Abſicht auf die Verbindung mit andern
Indiui-
M 5
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[185/0221] Das Veraͤnderliche und Fortdauernde. 12º. Da ferne fremde und ungleichartige Theile in einem ſolchen Indiuiduo das gemeinſame Band der eigenen nicht aͤndern, noch mit den eigenen verwechſelt werden, oder an deren Stelle kom- men, bleibt das Indiuiduum an ſich betrach- tet eben daſſelbe. Widrigenfalls aber wird es geaͤndert. 13º. Damit aber ein zuſammengeſetztes Indiui- duum eben daſſelbe bleibe, wird erfordert, 1º. daß das gemeinſame Band nicht geaͤndert werde, noch ganz wegfalle. 2º. Daß die ein- zeln Theile von gleicher Art bleiben, und hoͤch- ſtens nur mit gleichartigen verwechſelt werden. 3º. Daß dieſe Verwechslung nicht auf einmal mit allen geſchehe, weil bey ſolcher durchgaͤngi- gen Verwechslung auch das gemeinſame Band wegfiele, und mit den durchaus neuen Theilen gleichſam neu geſchaffen werden muͤßte. 14º. Ein in ſeinen eigenen Theilen verbundenes Indiuiduum kann auch mit andern gleichartigen und ungleichartigen ſo verbunden ſeyn, daß mit Aufhebung dieſes allgemeinern Bandes das dem Indiuiduo eigene Band entweder dennoch bleibt, oder aufgehoben wird, oder vermittelſt einer neuen allgemeinern Verbindung in ſeinem Eſſe oder bey Kraͤften erhalten werden muß. Jn den beyden letzten Faͤllen ſubſiſtirt das Indi- uiduum nicht durchaus fuͤr ſich, ungeachtet es oͤfters den Schein davon haben kann. 15º Die Aenderung der Zeit und des Ortes hat in Abſicht auf das Indiuiduum fuͤr ſich, oder in Abſicht auf das ihm eigene Band betrachtet, nichts zu ſagen; hingegen kann ſolche Aende- rung in Abſicht auf die Verbindung mit andern Indiui- M 5

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/221>, abgerufen am 17.05.2024.