auch durch eine genaue Combination der Be- stimmungen, so einfache Begriffe leiden, vor- erst ausmachen, auf wie vielerley Arten sie als wesentliche Stücke zusammen genommen wer- den können. Hiezu geben nun die oben (§. 53. 157. 158.) vorgelegten Tabellen, in Absicht auf die Grundlehre, die erste Anlage.
§. 230.
Wir werden nun noch zu der in dem §. 209. ge- machten Anmerkung zurück kehren, und gegenwär- tiges Hauptstück mit dem vorhergehenden in Verbin- dung bringen. Denn da wir bisher die Bedingun- gen angegeben haben, unter welchen ein Indiuiduum seiner Veränderungen unerachtet eben dasselbe ver- bleibt, und seinen Namen behält; so können wir nun anmerken, daß man bey der Eintheilung der einzeln Dinge in Arten und Gattungen von diesen Modi- ficationen und Varietäten abstrahirt, und in den Be- griff des Indiuidui nicht mehr nimmt, als die wesent- lichen Stücke, weil diese, so lange sie bleiben, ma- chen, daß das Indiuiduum als eben dasselbe angesehen wird. Man sieht sie als das, wenigstens bedingungs- weise, Fortdauernde in dem Indiuiduo an, und so fern sie, auch nur als bloß möglich, oder ohne Rück- sicht auf die Existenz betrachtet, ein Ganzes vorstellen, so gehören sie in das Reich der Wahrheiten, und in diesem werden sie als unveränderlich angesehen, (§. 229. No. 5.). Jn dieser Gestalt lassen sich die Indiuidua allerdings, in Absicht auf ihre Aehnlichkeit und Verschiedenheit, mit einander vergleichen, und in Arten und Gattungen vertheilen; und die Begriffe dieser Arten | und Gattungen werden als ebenfalls in das Reich der Wahrheiten gehörend, und folglich
als
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Das Veraͤnderliche und Fortdauernde.
auch durch eine genaue Combination der Be- ſtimmungen, ſo einfache Begriffe leiden, vor- erſt ausmachen, auf wie vielerley Arten ſie als weſentliche Stuͤcke zuſammen genommen wer- den koͤnnen. Hiezu geben nun die oben (§. 53. 157. 158.) vorgelegten Tabellen, in Abſicht auf die Grundlehre, die erſte Anlage.
§. 230.
Wir werden nun noch zu der in dem §. 209. ge- machten Anmerkung zuruͤck kehren, und gegenwaͤr- tiges Hauptſtuͤck mit dem vorhergehenden in Verbin- dung bringen. Denn da wir bisher die Bedingun- gen angegeben haben, unter welchen ein Indiuiduum ſeiner Veraͤnderungen unerachtet eben daſſelbe ver- bleibt, und ſeinen Namen behaͤlt; ſo koͤnnen wir nun anmerken, daß man bey der Eintheilung der einzeln Dinge in Arten und Gattungen von dieſen Modi- ficationen und Varietaͤten abſtrahirt, und in den Be- griff des Indiuidui nicht mehr nimmt, als die weſent- lichen Stuͤcke, weil dieſe, ſo lange ſie bleiben, ma- chen, daß das Indiuiduum als eben daſſelbe angeſehen wird. Man ſieht ſie als das, wenigſtens bedingungs- weiſe, Fortdauernde in dem Indiuiduo an, und ſo fern ſie, auch nur als bloß moͤglich, oder ohne Ruͤck- ſicht auf die Exiſtenz betrachtet, ein Ganzes vorſtellen, ſo gehoͤren ſie in das Reich der Wahrheiten, und in dieſem werden ſie als unveraͤnderlich angeſehen, (§. 229. Nº. 5.). Jn dieſer Geſtalt laſſen ſich die Indiuidua allerdings, in Abſicht auf ihre Aehnlichkeit und Verſchiedenheit, mit einander vergleichen, und in Arten und Gattungen vertheilen; und die Begriffe dieſer Arten | und Gattungen werden als ebenfalls in das Reich der Wahrheiten gehoͤrend, und folglich
als
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Das Veraͤnderliche und Fortdauernde.
auch durch eine genaue Combination der Be-
ſtimmungen, ſo einfache Begriffe leiden, vor-
erſt ausmachen, auf wie vielerley Arten ſie als
weſentliche Stuͤcke zuſammen genommen wer-
den koͤnnen. Hiezu geben nun die oben (§. 53.
157. 158.) vorgelegten Tabellen, in Abſicht auf
die Grundlehre, die erſte Anlage.
§. 230.
Wir werden nun noch zu der in dem §. 209. ge-
machten Anmerkung zuruͤck kehren, und gegenwaͤr-
tiges Hauptſtuͤck mit dem vorhergehenden in Verbin-
dung bringen. Denn da wir bisher die Bedingun-
gen angegeben haben, unter welchen ein Indiuiduum
ſeiner Veraͤnderungen unerachtet eben daſſelbe ver-
bleibt, und ſeinen Namen behaͤlt; ſo koͤnnen wir nun
anmerken, daß man bey der Eintheilung der einzeln
Dinge in Arten und Gattungen von dieſen Modi-
ficationen und Varietaͤten abſtrahirt, und in den Be-
griff des Indiuidui nicht mehr nimmt, als die weſent-
lichen Stuͤcke, weil dieſe, ſo lange ſie bleiben, ma-
chen, daß das Indiuiduum als eben daſſelbe angeſehen
wird. Man ſieht ſie als das, wenigſtens bedingungs-
weiſe, Fortdauernde in dem Indiuiduo an, und ſo
fern ſie, auch nur als bloß moͤglich, oder ohne Ruͤck-
ſicht auf die Exiſtenz betrachtet, ein Ganzes vorſtellen,
ſo gehoͤren ſie in das Reich der Wahrheiten, und
in dieſem werden ſie als unveraͤnderlich angeſehen,
(§. 229. Nº. 5.). Jn dieſer Geſtalt laſſen ſich die
Indiuidua allerdings, in Abſicht auf ihre Aehnlichkeit
und Verſchiedenheit, mit einander vergleichen, und
in Arten und Gattungen vertheilen; und die Begriffe
dieſer Arten | und Gattungen werden als ebenfalls in
das Reich der Wahrheiten gehoͤrend, und folglich
als
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/231>, abgerufen am 16.02.2025.
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