Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.Vorrede. von abstrahiren, theils noch hinzudenken. Soz. E. wenn man in Ansehung der 12ten Frage, anstatt der Ursachen und Wirkungen, Mittel und Absichten setzet, so können auch daher Bey- spiele zum allgemeinen Calcul genommen wer- den. Und so fern es nur Beyspiele oder Anwen- dungen des Calculs auf besondere Fälle und Ar- ten sind, kann man sich überhaupt die Frage vorlegen; ob man nicht, anstatt gleich anfangs den Calcul in seiner größten Allgemeinheit auf- zusuchen, auf einzelne Theile desselben bedacht seyn müsse? Jn Ansehung der Veränderun- gen, davon in eben der Frage (N°. 12.) Mel- dung geschieht, läßt sich die Anmerkung machen, daß alle Veränderungen eigentlich die Form be- treffen. Und so verfällt man auf das bereits oben bemerkte, daß die Form leichter als die Materie eines Calculs fähig sey. Der Leib- nitzische Calculus Situs gehört als ein besonderer Theil mit zur Anwendung des allgemeinen Cal- culs auf die Form der Dinge, und deren Ver- änderungen. Man kann sich auch eben so einen Calcul der Qualitäten, des Möglichen, des Wirklichen, des Nothwendigen, der Mittel und Absichten, der Anordnung etc. gedenken. Man kann auch fragen, ob ein solcher Calcul, und so auch die Zeichenkunst nicht immer in so bestimm- ten Beziehungen müsse genommen und verstan- den werden? Denn nach dem §. 717. hat die- ses wenigstens in Absicht auf dasjenige statt, was
Vorrede. von abſtrahiren, theils noch hinzudenken. Soz. E. wenn man in Anſehung der 12ten Frage, anſtatt der Urſachen und Wirkungen, Mittel und Abſichten ſetzet, ſo koͤnnen auch daher Bey- ſpiele zum allgemeinen Calcul genommen wer- den. Und ſo fern es nur Beyſpiele oder Anwen- dungen des Calculs auf beſondere Faͤlle und Ar- ten ſind, kann man ſich uͤberhaupt die Frage vorlegen; ob man nicht, anſtatt gleich anfangs den Calcul in ſeiner groͤßten Allgemeinheit auf- zuſuchen, auf einzelne Theile deſſelben bedacht ſeyn muͤſſe? Jn Anſehung der Veraͤnderun- gen, davon in eben der Frage (N°. 12.) Mel- dung geſchieht, laͤßt ſich die Anmerkung machen, daß alle Veraͤnderungen eigentlich die Form be- treffen. Und ſo verfaͤllt man auf das bereits oben bemerkte, daß die Form leichter als die Materie eines Calculs faͤhig ſey. Der Leib- nitziſche Calculus Situs gehoͤrt als ein beſonderer Theil mit zur Anwendung des allgemeinen Cal- culs auf die Form der Dinge, und deren Ver- aͤnderungen. Man kann ſich auch eben ſo einen Calcul der Qualitaͤten, des Moͤglichen, des Wirklichen, des Nothwendigen, der Mittel und Abſichten, der Anordnung ꝛc. gedenken. Man kann auch fragen, ob ein ſolcher Calcul, und ſo auch die Zeichenkunſt nicht immer in ſo beſtimm- ten Beziehungen muͤſſe genommen und verſtan- den werden? Denn nach dem §. 717. hat die- ſes wenigſtens in Abſicht auf dasjenige ſtatt, was
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Vorrede.
von abſtrahiren, theils noch hinzudenken. So
z. E. wenn man in Anſehung der 12ten Frage,
anſtatt der Urſachen und Wirkungen, Mittel
und Abſichten ſetzet, ſo koͤnnen auch daher Bey-
ſpiele zum allgemeinen Calcul genommen wer-
den. Und ſo fern es nur Beyſpiele oder Anwen-
dungen des Calculs auf beſondere Faͤlle und Ar-
ten ſind, kann man ſich uͤberhaupt die Frage
vorlegen; ob man nicht, anſtatt gleich anfangs
den Calcul in ſeiner groͤßten Allgemeinheit auf-
zuſuchen, auf einzelne Theile deſſelben bedacht
ſeyn muͤſſe? Jn Anſehung der Veraͤnderun-
gen, davon in eben der Frage (N°. 12.) Mel-
dung geſchieht, laͤßt ſich die Anmerkung machen,
daß alle Veraͤnderungen eigentlich die Form be-
treffen. Und ſo verfaͤllt man auf das bereits
oben bemerkte, daß die Form leichter als die
Materie eines Calculs faͤhig ſey. Der Leib-
nitziſche Calculus Situs gehoͤrt als ein beſonderer
Theil mit zur Anwendung des allgemeinen Cal-
culs auf die Form der Dinge, und deren Ver-
aͤnderungen. Man kann ſich auch eben ſo einen
Calcul der Qualitaͤten, des Moͤglichen, des
Wirklichen, des Nothwendigen, der Mittel und
Abſichten, der Anordnung ꝛc. gedenken. Man
kann auch fragen, ob ein ſolcher Calcul, und ſo
auch die Zeichenkunſt nicht immer in ſo beſtimm-
ten Beziehungen muͤſſe genommen und verſtan-
den werden? Denn nach dem §. 717. hat die-
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