Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.Zusatz zum neunzehnten Hauptstücke. gehöret ebenfalls hieher. Denn die Anordnung undüberhaupt die ganze Form des Vortrages ergiebt sich erst dann besser und leichter, wenn man das, so man vortragen will, bereits gesammlet und vor Augen hat, zumal, wo die ganze Sache noch erst aus einander gelesen, berichtiget und in Zusammenhang gebracht werden muß. Dann erst zeiget es sich genauer und umständlicher, welcher Formen die Sache fähig ist, und zu welchen speciellern Absichten sie theils unmit- telbar, theils in andern Verbindungen dienen kann. Wenn man z. E. die Ontologie höchstens nur als ein philosophisches Wörterbuch wollte gelten lassen, so glaubte man, daß sie noch zu keiner andern Absicht eingerichtet sey, als daß man die Bedeu- tung einer gewissen Anzahl abstracter und theils bar- barischer Wörter daraus lernen könne. Von den dadurch angezeigten Begriffen und Dingen selbst, von den Absichten, wohin sie dienen können etc. muß also in einigen solcher Ontologien wenig oder gar nichts zu finden gewesen seyn. XXVIII. Das, was man die rechte Form heißt, kann in dung
Zuſatz zum neunzehnten Hauptſtuͤcke. gehoͤret ebenfalls hieher. Denn die Anordnung unduͤberhaupt die ganze Form des Vortrages ergiebt ſich erſt dann beſſer und leichter, wenn man das, ſo man vortragen will, bereits geſammlet und vor Augen hat, zumal, wo die ganze Sache noch erſt aus einander geleſen, berichtiget und in Zuſammenhang gebracht werden muß. Dann erſt zeiget es ſich genauer und umſtaͤndlicher, welcher Formen die Sache faͤhig iſt, und zu welchen ſpeciellern Abſichten ſie theils unmit- telbar, theils in andern Verbindungen dienen kann. Wenn man z. E. die Ontologie hoͤchſtens nur als ein philoſophiſches Woͤrterbuch wollte gelten laſſen, ſo glaubte man, daß ſie noch zu keiner andern Abſicht eingerichtet ſey, als daß man die Bedeu- tung einer gewiſſen Anzahl abſtracter und theils bar- bariſcher Woͤrter daraus lernen koͤnne. Von den dadurch angezeigten Begriffen und Dingen ſelbſt, von den Abſichten, wohin ſie dienen koͤnnen ꝛc. muß alſo in einigen ſolcher Ontologien wenig oder gar nichts zu finden geweſen ſeyn. XXVIII. Das, was man die rechte Form heißt, kann in dung
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Zuſatz zum neunzehnten Hauptſtuͤcke.
gehoͤret ebenfalls hieher. Denn die Anordnung und
uͤberhaupt die ganze Form des Vortrages ergiebt ſich
erſt dann beſſer und leichter, wenn man das, ſo man
vortragen will, bereits geſammlet und vor Augen hat,
zumal, wo die ganze Sache noch erſt aus einander
geleſen, berichtiget und in Zuſammenhang gebracht
werden muß. Dann erſt zeiget es ſich genauer und
umſtaͤndlicher, welcher Formen die Sache faͤhig iſt,
und zu welchen ſpeciellern Abſichten ſie theils unmit-
telbar, theils in andern Verbindungen dienen kann.
Wenn man z. E. die Ontologie hoͤchſtens nur als
ein philoſophiſches Woͤrterbuch wollte gelten
laſſen, ſo glaubte man, daß ſie noch zu keiner andern
Abſicht eingerichtet ſey, als daß man die Bedeu-
tung einer gewiſſen Anzahl abſtracter und theils bar-
bariſcher Woͤrter daraus lernen koͤnne. Von den
dadurch angezeigten Begriffen und Dingen ſelbſt,
von den Abſichten, wohin ſie dienen koͤnnen ꝛc. muß
alſo in einigen ſolcher Ontologien wenig oder gar
nichts zu finden geweſen ſeyn.
XXVIII.
Das, was man die rechte Form heißt, kann in
beſondern Faͤllen die Uebereinſtimmung mit der uͤber-
haupt vorgeſchriebenen Form bedeuten. Man
muß aber auch bey dieſer voraus ſetzen, daß ſie recht
oder richtig vorgeſchrieben, und demnach der Sa-
che und der Abſicht gemaͤß ſey. Soll aber etwas
in der rechten Form geſchehen, ſo bezieht ſich
dieſes auf die Anordnung des Verfahrens. Die
Form, ſo die Sache erhalten ſoll, entſteht nicht
ſprungsweiſe, ſondern gewoͤhnlich muß die Sache
durch mehrere Formen durchgefuͤhret und ſtufenweiſe
mehr ausgebildet, zuſammengeordnet, in Verbin-
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