und den Kräften noch andere Substanzen erfordert. (§. 624.).
§. 628.
Wir können ferner den Unterschied anmerken, daß man die Substanz von dem Substantialen in dersel- ben so unterscheidet, daß man das Substantiale den Accidenzen schlechthin entgegen setzet, unter dem Worte Substanz aber das Substantiale zugleich mit den demselben wirklich anhängigen Accidenzen zu- sammenfaßt, und gleichsam ein Ganzes daraus ma- chet. Man kann nun öfters aus einem einigen Acci- dens auf das dabey zum Grunde liegende Substan- tiale, ob es nämlich ein Solides, oder eine Kraft oder beydes sey, den Schluß machen. Hingegen finden sich in besondern Fällen außer dem vorgegebe- nen Accidens noch mehrere, und mit specialern Be- stimmungen, und diese lassen sich in so fern finden, als mit dem vorgegebenen Accidens, auch die beson- dere Bestimmungen desselben gegeben sind, und so fern diese noch andere Accidenzen und ihre Bestim- mungen voraus setzen, erfordern oder nach sich ziehen.
§. 629.
Das Substantiale, und so auch der Begriff des- selben, ist demnach etwas an sich ganz einfaches, und daher läßt sich statt einer Definition nur angeben, wie wir zu diesem Begriffe gelangen, als welcher an sich schlechthin klar bleibt, und da er nicht mehrere innere Merkmale hat, durch dieselbe auch nicht ent- wickelt oder deutlich gemacht werden kann. Die Ent- stehensart des Begriffes der Substanz, haben wir nun theils in dem (§. 614.), theils in dem (§. 619.) angezeiget. Man darf daher nur von allem, was
einer
XX. Hauptſtuͤck.
und den Kraͤften noch andere Subſtanzen erfordert. (§. 624.).
§. 628.
Wir koͤnnen ferner den Unterſchied anmerken, daß man die Subſtanz von dem Subſtantialen in derſel- ben ſo unterſcheidet, daß man das Subſtantiale den Accidenzen ſchlechthin entgegen ſetzet, unter dem Worte Subſtanz aber das Subſtantiale zugleich mit den demſelben wirklich anhaͤngigen Accidenzen zu- ſammenfaßt, und gleichſam ein Ganzes daraus ma- chet. Man kann nun oͤfters aus einem einigen Acci- dens auf das dabey zum Grunde liegende Subſtan- tiale, ob es naͤmlich ein Solides, oder eine Kraft oder beydes ſey, den Schluß machen. Hingegen finden ſich in beſondern Faͤllen außer dem vorgegebe- nen Accidens noch mehrere, und mit ſpecialern Be- ſtimmungen, und dieſe laſſen ſich in ſo fern finden, als mit dem vorgegebenen Accidens, auch die beſon- dere Beſtimmungen deſſelben gegeben ſind, und ſo fern dieſe noch andere Accidenzen und ihre Beſtim- mungen voraus ſetzen, erfordern oder nach ſich ziehen.
§. 629.
Das Subſtantiale, und ſo auch der Begriff deſ- ſelben, iſt demnach etwas an ſich ganz einfaches, und daher laͤßt ſich ſtatt einer Definition nur angeben, wie wir zu dieſem Begriffe gelangen, als welcher an ſich ſchlechthin klar bleibt, und da er nicht mehrere innere Merkmale hat, durch dieſelbe auch nicht ent- wickelt oder deutlich gemacht werden kann. Die Ent- ſtehensart des Begriffes der Subſtanz, haben wir nun theils in dem (§. 614.), theils in dem (§. 619.) angezeiget. Man darf daher nur von allem, was
einer
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XX. Hauptſtuͤck.
und den Kraͤften noch andere Subſtanzen erfordert.
(§. 624.).
§. 628.
Wir koͤnnen ferner den Unterſchied anmerken, daß
man die Subſtanz von dem Subſtantialen in derſel-
ben ſo unterſcheidet, daß man das Subſtantiale den
Accidenzen ſchlechthin entgegen ſetzet, unter dem
Worte Subſtanz aber das Subſtantiale zugleich mit
den demſelben wirklich anhaͤngigen Accidenzen zu-
ſammenfaßt, und gleichſam ein Ganzes daraus ma-
chet. Man kann nun oͤfters aus einem einigen Acci-
dens auf das dabey zum Grunde liegende Subſtan-
tiale, ob es naͤmlich ein Solides, oder eine Kraft
oder beydes ſey, den Schluß machen. Hingegen
finden ſich in beſondern Faͤllen außer dem vorgegebe-
nen Accidens noch mehrere, und mit ſpecialern Be-
ſtimmungen, und dieſe laſſen ſich in ſo fern finden,
als mit dem vorgegebenen Accidens, auch die beſon-
dere Beſtimmungen deſſelben gegeben ſind, und ſo
fern dieſe noch andere Accidenzen und ihre Beſtim-
mungen voraus ſetzen, erfordern oder nach ſich ziehen.
§. 629.
Das Subſtantiale, und ſo auch der Begriff deſ-
ſelben, iſt demnach etwas an ſich ganz einfaches, und
daher laͤßt ſich ſtatt einer Definition nur angeben,
wie wir zu dieſem Begriffe gelangen, als welcher an
ſich ſchlechthin klar bleibt, und da er nicht mehrere
innere Merkmale hat, durch dieſelbe auch nicht ent-
wickelt oder deutlich gemacht werden kann. Die Ent-
ſtehensart des Begriffes der Subſtanz, haben wir
nun theils in dem (§. 614.), theils in dem (§. 619.)
angezeiget. Man darf daher nur von allem, was
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/272>, abgerufen am 21.11.2024.
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