Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.Zeichen und Bedeutungen. 651.). Es ist demnach unnöthig hier zu wiederholen,was wir daselbst (§. 626. seqq.). Ueber die Art, von dem Accidens auf das Substantiale zu schließen, gesaget haben. Hingegen ist weder ein Accidens noch eine Substanz schlechthin ein Zeichen eines Accidens, wenn nämlich dieses auf eine determinirte Art genommen wird. Denn da die Accidenzen nicht alle wesentlich sind (§. 631.), so kann man auch nicht so unbedingt von dem Daseyn des einen auf das Daseyn des andern, und so auch nicht von dem Da- seyn der Substanz auf das Daseyn des Accidens ei- nen Schluß machen, und folglich auch nicht noth- wendig erstere als ein Zeichen des letztern ansehen, (§. 650.). Soll aber dieser Schluß ganz oder doch zuweilen angehen, so muß man sich voraus versichern: 1°. Ob das vorgegebene Accidens der vorgegebe- Kömmt von diesen vier Fällen einer vor, so läßt sichnen Substanz beständig, oder 2°. Wenigstens zuweilen anhängig sey? 3°. Ob die beyden vorgegebenen Accidenzen, deren eines das Zeichen des andern seyn solle, in einer- ley Substanz wesentlich sey? oder 4°. Wenn nur eines wesentlich ist, ob das andere in eben der Substanz vorkomme? von Zeichen und Bedeutungen reden, und zwar im ersten und dritten Falle nothwendig, im zweyten und vierten Falle mit einem bestimmten Grade von Wahr- scheinlichkeit. Sind hingegen beyde Accidenzen an sich mit einander verbunden, so daß eines dem an- dern wesentlich anhängig ist (§. 645. 619.), so ist eines ein Zeichen des andern, ohne Rücksicht auf die Substanz, in welcher sie vorkommen. Sind sie aber nicht nothwendig weder unter sich noch mit einer Sub- stanz
Zeichen und Bedeutungen. 651.). Es iſt demnach unnoͤthig hier zu wiederholen,was wir daſelbſt (§. 626. ſeqq.). Ueber die Art, von dem Accidens auf das Subſtantiale zu ſchließen, geſaget haben. Hingegen iſt weder ein Accidens noch eine Subſtanz ſchlechthin ein Zeichen eines Accidens, wenn naͤmlich dieſes auf eine determinirte Art genommen wird. Denn da die Accidenzen nicht alle weſentlich ſind (§. 631.), ſo kann man auch nicht ſo unbedingt von dem Daſeyn des einen auf das Daſeyn des andern, und ſo auch nicht von dem Da- ſeyn der Subſtanz auf das Daſeyn des Accidens ei- nen Schluß machen, und folglich auch nicht noth- wendig erſtere als ein Zeichen des letztern anſehen, (§. 650.). Soll aber dieſer Schluß ganz oder doch zuweilen angehen, ſo muß man ſich voraus verſichern: 1°. Ob das vorgegebene Accidens der vorgegebe- Koͤmmt von dieſen vier Faͤllen einer vor, ſo laͤßt ſichnen Subſtanz beſtaͤndig, oder 2°. Wenigſtens zuweilen anhaͤngig ſey? 3°. Ob die beyden vorgegebenen Accidenzen, deren eines das Zeichen des andern ſeyn ſolle, in einer- ley Subſtanz weſentlich ſey? oder 4°. Wenn nur eines weſentlich iſt, ob das andere in eben der Subſtanz vorkomme? von Zeichen und Bedeutungen reden, und zwar im erſten und dritten Falle nothwendig, im zweyten und vierten Falle mit einem beſtimmten Grade von Wahr- ſcheinlichkeit. Sind hingegen beyde Accidenzen an ſich mit einander verbunden, ſo daß eines dem an- dern weſentlich anhaͤngig iſt (§. 645. 619.), ſo iſt eines ein Zeichen des andern, ohne Ruͤckſicht auf die Subſtanz, in welcher ſie vorkommen. Sind ſie aber nicht nothwendig weder unter ſich noch mit einer Sub- ſtanz
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Zeichen und Bedeutungen.
651.). Es iſt demnach unnoͤthig hier zu wiederholen,
was wir daſelbſt (§. 626. ſeqq.). Ueber die Art,
von dem Accidens auf das Subſtantiale zu ſchließen,
geſaget haben. Hingegen iſt weder ein Accidens
noch eine Subſtanz ſchlechthin ein Zeichen eines
Accidens, wenn naͤmlich dieſes auf eine determinirte
Art genommen wird. Denn da die Accidenzen nicht
alle weſentlich ſind (§. 631.), ſo kann man auch nicht
ſo unbedingt von dem Daſeyn des einen auf das
Daſeyn des andern, und ſo auch nicht von dem Da-
ſeyn der Subſtanz auf das Daſeyn des Accidens ei-
nen Schluß machen, und folglich auch nicht noth-
wendig erſtere als ein Zeichen des letztern anſehen,
(§. 650.). Soll aber dieſer Schluß ganz oder doch
zuweilen angehen, ſo muß man ſich voraus verſichern:
1°. Ob das vorgegebene Accidens der vorgegebe-
nen Subſtanz beſtaͤndig, oder
2°. Wenigſtens zuweilen anhaͤngig ſey?
3°. Ob die beyden vorgegebenen Accidenzen, deren
eines das Zeichen des andern ſeyn ſolle, in einer-
ley Subſtanz weſentlich ſey? oder
4°. Wenn nur eines weſentlich iſt, ob das andere
in eben der Subſtanz vorkomme?
Koͤmmt von dieſen vier Faͤllen einer vor, ſo laͤßt ſich
von Zeichen und Bedeutungen reden, und zwar im
erſten und dritten Falle nothwendig, im zweyten und
vierten Falle mit einem beſtimmten Grade von Wahr-
ſcheinlichkeit. Sind hingegen beyde Accidenzen an
ſich mit einander verbunden, ſo daß eines dem an-
dern weſentlich anhaͤngig iſt (§. 645. 619.), ſo iſt
eines ein Zeichen des andern, ohne Ruͤckſicht auf die
Subſtanz, in welcher ſie vorkommen. Sind ſie aber
nicht nothwendig weder unter ſich noch mit einer Sub-
ſtanz
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