Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.Der Maaßstab. den andern, und dadurch wird der Satz des §. 139.anwendbar. Hingegen um sich in individualen Fäl- len von der Wirklichkeit des Zusammenpassens zu versichern, da müssen die Linien in der That auf ein- ander gelegt werden, oder, wo dieses nicht angeht, oder zu weitläuftig ist, da bedienet man sich eines Maaßstabes, und versichert sich von der Gleichheit oder Ungleichheit durch die Ausmessung. Auf diesen Unterschied zwischen der Theorie und Ausübung hat man bey der Auflösung der vorhin (§. 771.) vorgeleg- ten Fragen allerdings zu sehen, weil daraus erhellet, daß die Theorie immer vielmehr auf die Abhänglich- keit der Größen von einander, die Ausübung aber auf die wirkliche und absolute oder individuale Be- stimmung derselben geht. Und so bedarf die Theorie im eigentlichsten Verstande keiner Maaßstäbe, da hingegen diese in der Ausübung unentbehrlich sind. Dieses aber vorausgesetzt, so ist der Satz des §. 139. immer die erste Grundlage zur theoretischen Verglei- chung der Größen, und löset daher für die Theorie die erst vorgelegten Fragen (§. 771.) in so fern auf, daß man sich in jedem Falle nur von den Umständen versichern darf, von welchen die Veränderungen einer Größe abhängen. Solche Umstände nimmt die Theo- rie hypothetisch, als gleich an, und folgert die Gleich- heit der Größen daraus. Wir können noch anmer- ken, daß dieser Schluß immer der leichteste ist, weil derselbe von den besondern Gesetzen, nach welchen jeder Umstand die Größe ändert, nicht abhängt. Denn so z. E. war man bey der Streitigkeit, ob die Kraft sich nach der Geschwindigkeit oder nach dem Quadrate derselben richte, beyderseits darinn einig, daß wenn zween Körper gleiche Massen und gleiche Geschwindig- keit haben, auch die Kraft derselben gleich sey. §. 774.
Der Maaßſtab. den andern, und dadurch wird der Satz des §. 139.anwendbar. Hingegen um ſich in individualen Faͤl- len von der Wirklichkeit des Zuſammenpaſſens zu verſichern, da muͤſſen die Linien in der That auf ein- ander gelegt werden, oder, wo dieſes nicht angeht, oder zu weitlaͤuftig iſt, da bedienet man ſich eines Maaßſtabes, und verſichert ſich von der Gleichheit oder Ungleichheit durch die Ausmeſſung. Auf dieſen Unterſchied zwiſchen der Theorie und Ausuͤbung hat man bey der Aufloͤſung der vorhin (§. 771.) vorgeleg- ten Fragen allerdings zu ſehen, weil daraus erhellet, daß die Theorie immer vielmehr auf die Abhaͤnglich- keit der Groͤßen von einander, die Ausuͤbung aber auf die wirkliche und abſolute oder individuale Be- ſtimmung derſelben geht. Und ſo bedarf die Theorie im eigentlichſten Verſtande keiner Maaßſtaͤbe, da hingegen dieſe in der Ausuͤbung unentbehrlich ſind. Dieſes aber vorausgeſetzt, ſo iſt der Satz des §. 139. immer die erſte Grundlage zur theoretiſchen Verglei- chung der Groͤßen, und loͤſet daher fuͤr die Theorie die erſt vorgelegten Fragen (§. 771.) in ſo fern auf, daß man ſich in jedem Falle nur von den Umſtaͤnden verſichern darf, von welchen die Veraͤnderungen einer Groͤße abhaͤngen. Solche Umſtaͤnde nimmt die Theo- rie hypothetiſch, als gleich an, und folgert die Gleich- heit der Groͤßen daraus. Wir koͤnnen noch anmer- ken, daß dieſer Schluß immer der leichteſte iſt, weil derſelbe von den beſondern Geſetzen, nach welchen jeder Umſtand die Groͤße aͤndert, nicht abhaͤngt. Denn ſo z. E. war man bey der Streitigkeit, ob die Kraft ſich nach der Geſchwindigkeit oder nach dem Quadrate derſelben richte, beyderſeits darinn einig, daß wenn zween Koͤrper gleiche Maſſen und gleiche Geſchwindig- keit haben, auch die Kraft derſelben gleich ſey. §. 774.
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Der Maaßſtab.
den andern, und dadurch wird der Satz des §. 139.
anwendbar. Hingegen um ſich in individualen Faͤl-
len von der Wirklichkeit des Zuſammenpaſſens zu
verſichern, da muͤſſen die Linien in der That auf ein-
ander gelegt werden, oder, wo dieſes nicht angeht,
oder zu weitlaͤuftig iſt, da bedienet man ſich eines
Maaßſtabes, und verſichert ſich von der Gleichheit
oder Ungleichheit durch die Ausmeſſung. Auf dieſen
Unterſchied zwiſchen der Theorie und Ausuͤbung hat
man bey der Aufloͤſung der vorhin (§. 771.) vorgeleg-
ten Fragen allerdings zu ſehen, weil daraus erhellet,
daß die Theorie immer vielmehr auf die Abhaͤnglich-
keit der Groͤßen von einander, die Ausuͤbung aber
auf die wirkliche und abſolute oder individuale Be-
ſtimmung derſelben geht. Und ſo bedarf die Theorie
im eigentlichſten Verſtande keiner Maaßſtaͤbe, da
hingegen dieſe in der Ausuͤbung unentbehrlich ſind.
Dieſes aber vorausgeſetzt, ſo iſt der Satz des §. 139.
immer die erſte Grundlage zur theoretiſchen Verglei-
chung der Groͤßen, und loͤſet daher fuͤr die Theorie
die erſt vorgelegten Fragen (§. 771.) in ſo fern auf,
daß man ſich in jedem Falle nur von den Umſtaͤnden
verſichern darf, von welchen die Veraͤnderungen einer
Groͤße abhaͤngen. Solche Umſtaͤnde nimmt die Theo-
rie hypothetiſch, als gleich an, und folgert die Gleich-
heit der Groͤßen daraus. Wir koͤnnen noch anmer-
ken, daß dieſer Schluß immer der leichteſte iſt, weil
derſelbe von den beſondern Geſetzen, nach welchen
jeder Umſtand die Groͤße aͤndert, nicht abhaͤngt. Denn
ſo z. E. war man bey der Streitigkeit, ob die Kraft
ſich nach der Geſchwindigkeit oder nach dem Quadrate
derſelben richte, beyderſeits darinn einig, daß wenn
zween Koͤrper gleiche Maſſen und gleiche Geſchwindig-
keit haben, auch die Kraft derſelben gleich ſey.
§. 774.
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