noch Anlässe zu einigen specialern Unterschieden und Arten von Verhältnissen finden, die von der Art der wirkenden Kräfte hergenommen sind.
§. 424.
Wir können in die siebente Classe überhaupt die von den Kräften des Willens hergenommene Ver- hältnisse rechnen, und sie eben so, wie bereits §. 221. das gemeinsame Band zusammengesetzter moralischer Dinge, moralisch nennen. Die daselbst beyspiels- weise angeführten moralischen Ganzen, nämlich Staa- ten, Provinzen, Städte, Gesellschaften, Familien etc. jede auf den Willen und die freyen Handlungen ge- hende Gesetze und Verbindungen, zeigen, daß über- haupt diese Classe von Verhältnissen sehr weitläuftig und ausgedehnt ist. Wir werden nun über diese sieben Classen der Verhältnisse einige allgemeinere Anmerkungen machen.
§. 425.
Einmal beziehen sich, wie wir bereits (§. 411.) er- innert haben, die Verhältnisse sämmtlich auf ein den- kendes Wesen, und sind in so ferne Mittel von einem der in Verhältniß stehenden Dinge auf das andere zu schließen. Jn dieser Absicht sind sie uns zur Er- weiterung und besonders zur Allgemeinheit der wissen- schaftlichen Erkenntniß unentbehrlich, und zwar so, daß wir auch da, wo in der Sache selbst wenig oder nichts zum Grunde liegt, dennoch Verhältnisse zwi- schen denselben erdichten. Dahin gehören nun die meisten von denen, die wir in die erste Classe genom- men haben, oder die schlechthin nur ideal sind. So z. E. ob eine Sache der andern ähnlich oder un- ähnlich sey, das ändert an der Sache nichts, und
sie
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Verhaͤltniſſe.
noch Anlaͤſſe zu einigen ſpecialern Unterſchieden und Arten von Verhaͤltniſſen finden, die von der Art der wirkenden Kraͤfte hergenommen ſind.
§. 424.
Wir koͤnnen in die ſiebente Claſſe uͤberhaupt die von den Kraͤften des Willens hergenommene Ver- haͤltniſſe rechnen, und ſie eben ſo, wie bereits §. 221. das gemeinſame Band zuſammengeſetzter moraliſcher Dinge, moraliſch nennen. Die daſelbſt beyſpiels- weiſe angefuͤhrten moraliſchen Ganzen, naͤmlich Staa- ten, Provinzen, Staͤdte, Geſellſchaften, Familien ꝛc. jede auf den Willen und die freyen Handlungen ge- hende Geſetze und Verbindungen, zeigen, daß uͤber- haupt dieſe Claſſe von Verhaͤltniſſen ſehr weitlaͤuftig und ausgedehnt iſt. Wir werden nun uͤber dieſe ſieben Claſſen der Verhaͤltniſſe einige allgemeinere Anmerkungen machen.
§. 425.
Einmal beziehen ſich, wie wir bereits (§. 411.) er- innert haben, die Verhaͤltniſſe ſaͤmmtlich auf ein den- kendes Weſen, und ſind in ſo ferne Mittel von einem der in Verhaͤltniß ſtehenden Dinge auf das andere zu ſchließen. Jn dieſer Abſicht ſind ſie uns zur Er- weiterung und beſonders zur Allgemeinheit der wiſſen- ſchaftlichen Erkenntniß unentbehrlich, und zwar ſo, daß wir auch da, wo in der Sache ſelbſt wenig oder nichts zum Grunde liegt, dennoch Verhaͤltniſſe zwi- ſchen denſelben erdichten. Dahin gehoͤren nun die meiſten von denen, die wir in die erſte Claſſe genom- men haben, oder die ſchlechthin nur ideal ſind. So z. E. ob eine Sache der andern aͤhnlich oder un- aͤhnlich ſey, das aͤndert an der Sache nichts, und
ſie
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Verhaͤltniſſe.
noch Anlaͤſſe zu einigen ſpecialern Unterſchieden und
Arten von Verhaͤltniſſen finden, die von der Art der
wirkenden Kraͤfte hergenommen ſind.
§. 424.
Wir koͤnnen in die ſiebente Claſſe uͤberhaupt die
von den Kraͤften des Willens hergenommene Ver-
haͤltniſſe rechnen, und ſie eben ſo, wie bereits §. 221.
das gemeinſame Band zuſammengeſetzter moraliſcher
Dinge, moraliſch nennen. Die daſelbſt beyſpiels-
weiſe angefuͤhrten moraliſchen Ganzen, naͤmlich Staa-
ten, Provinzen, Staͤdte, Geſellſchaften, Familien ꝛc.
jede auf den Willen und die freyen Handlungen ge-
hende Geſetze und Verbindungen, zeigen, daß uͤber-
haupt dieſe Claſſe von Verhaͤltniſſen ſehr weitlaͤuftig
und ausgedehnt iſt. Wir werden nun uͤber dieſe
ſieben Claſſen der Verhaͤltniſſe einige allgemeinere
Anmerkungen machen.
§. 425.
Einmal beziehen ſich, wie wir bereits (§. 411.) er-
innert haben, die Verhaͤltniſſe ſaͤmmtlich auf ein den-
kendes Weſen, und ſind in ſo ferne Mittel von einem
der in Verhaͤltniß ſtehenden Dinge auf das andere
zu ſchließen. Jn dieſer Abſicht ſind ſie uns zur Er-
weiterung und beſonders zur Allgemeinheit der wiſſen-
ſchaftlichen Erkenntniß unentbehrlich, und zwar ſo,
daß wir auch da, wo in der Sache ſelbſt wenig oder
nichts zum Grunde liegt, dennoch Verhaͤltniſſe zwi-
ſchen denſelben erdichten. Dahin gehoͤren nun die
meiſten von denen, die wir in die erſte Claſſe genom-
men haben, oder die ſchlechthin nur ideal ſind. So
z. E. ob eine Sache der andern aͤhnlich oder un-
aͤhnlich ſey, das aͤndert an der Sache nichts, und
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/59>, abgerufen am 24.11.2024.
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