und weil man dabey gar keine Bestimmung des Maaß- stabes hat. (§. 184. 185.) so bleibt auch die Zeichnung der Sätze unbestimmt.
§. 206.
Durch diese zwo Regeln, welche sich auf alle vier Figuren erstrecken, fallen nun von den 16 Fällen für jede Figur (§. 199.) 7 weg, und die übrigen 9 sind folgende.
[Abbildung]
§. 207.
Unter diesen Fällen fällt noch IE in so fern weg, als man sich die Regel vorsetzt, den eignen Begriff des Untersatzes zum Subject des Schlußsatzes zu ma- chen. Macht man ihn aber zum Prädicat, so kann dieser Fall gezeichnet werden, wie sich EI zeichnen läßt.
§. 208.
Es sey nun M das Mittelglied, C das eigne des Obersatzes, B das eigne des Untersatzes; so muß nach erstbemeldter angenommenen Regel B das Sub- ject, und C das Prädicat des Untersatzes seyn, und die angeführten 8 Fälle AA, AE, AI, AO, EA, EI, IA, OA werden nun folgende specialere ange- ben.
§. 209.
AA sind zwey allgemein bejahende Prämissen, folglich
[Abbildung]
Wir zeichnen diese Linien gleich lang, weil jedesmal
das
von den einfachen Schluͤſſen.
und weil man dabey gar keine Beſtimmung des Maaß- ſtabes hat. (§. 184. 185.) ſo bleibt auch die Zeichnung der Saͤtze unbeſtimmt.
§. 206.
Durch dieſe zwo Regeln, welche ſich auf alle vier Figuren erſtrecken, fallen nun von den 16 Faͤllen fuͤr jede Figur (§. 199.) 7 weg, und die uͤbrigen 9 ſind folgende.
[Abbildung]
§. 207.
Unter dieſen Faͤllen faͤllt noch IE in ſo fern weg, als man ſich die Regel vorſetzt, den eignen Begriff des Unterſatzes zum Subject des Schlußſatzes zu ma- chen. Macht man ihn aber zum Praͤdicat, ſo kann dieſer Fall gezeichnet werden, wie ſich EI zeichnen laͤßt.
§. 208.
Es ſey nun M das Mittelglied, C das eigne des Oberſatzes, B das eigne des Unterſatzes; ſo muß nach erſtbemeldter angenommenen Regel B das Sub- ject, und C das Praͤdicat des Unterſatzes ſeyn, und die angefuͤhrten 8 Faͤlle AA, AE, AI, AO, EA, EI, IA, OA werden nun folgende ſpecialere ange- ben.
§. 209.
AA ſind zwey allgemein bejahende Praͤmiſſen, folglich
[Abbildung]
Wir zeichnen dieſe Linien gleich lang, weil jedesmal
das
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0149"n="127"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von den einfachen Schluͤſſen.</hi></fw><lb/>
und weil man dabey gar keine Beſtimmung des Maaß-<lb/>ſtabes hat. (§. 184. 185.) ſo bleibt auch die Zeichnung<lb/>
der Saͤtze unbeſtimmt.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 206.</head><lb/><p>Durch dieſe zwo Regeln, welche ſich auf alle vier<lb/>
Figuren erſtrecken, fallen nun von den 16 Faͤllen fuͤr<lb/>
jede Figur (§. 199.) 7 weg, und die uͤbrigen 9 ſind<lb/>
folgende.</p><lb/><figure/></div><divn="3"><head>§. 207.</head><lb/><p>Unter dieſen Faͤllen faͤllt noch <hirendition="#aq">IE</hi> in ſo fern weg,<lb/>
als man ſich die Regel vorſetzt, den eignen Begriff<lb/>
des Unterſatzes zum Subject des Schlußſatzes zu ma-<lb/>
chen. Macht man ihn aber zum Praͤdicat, ſo kann<lb/>
dieſer Fall gezeichnet werden, wie ſich <hirendition="#aq">EI</hi> zeichnen<lb/>
laͤßt.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 208.</head><lb/><p>Es ſey nun <hirendition="#aq">M</hi> das Mittelglied, <hirendition="#aq">C</hi> das eigne des<lb/>
Oberſatzes, <hirendition="#aq">B</hi> das eigne des Unterſatzes; ſo muß<lb/>
nach erſtbemeldter angenommenen Regel <hirendition="#aq">B</hi> das Sub-<lb/>
ject, und <hirendition="#aq">C</hi> das Praͤdicat des Unterſatzes ſeyn, und<lb/>
die angefuͤhrten 8 Faͤlle <hirendition="#aq">AA, AE, AI, AO, EA,<lb/>
EI, IA, OA</hi> werden nun folgende ſpecialere ange-<lb/>
ben.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 209.</head><lb/><p><hirendition="#aq">AA</hi>ſind zwey allgemein bejahende Praͤmiſſen,<lb/>
folglich<lb/><figure/> Wir zeichnen dieſe Linien gleich lang, weil jedesmal<lb/><fwplace="bottom"type="catch">das</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[127/0149]
von den einfachen Schluͤſſen.
und weil man dabey gar keine Beſtimmung des Maaß-
ſtabes hat. (§. 184. 185.) ſo bleibt auch die Zeichnung
der Saͤtze unbeſtimmt.
§. 206.
Durch dieſe zwo Regeln, welche ſich auf alle vier
Figuren erſtrecken, fallen nun von den 16 Faͤllen fuͤr
jede Figur (§. 199.) 7 weg, und die uͤbrigen 9 ſind
folgende.
[Abbildung]
§. 207.
Unter dieſen Faͤllen faͤllt noch IE in ſo fern weg,
als man ſich die Regel vorſetzt, den eignen Begriff
des Unterſatzes zum Subject des Schlußſatzes zu ma-
chen. Macht man ihn aber zum Praͤdicat, ſo kann
dieſer Fall gezeichnet werden, wie ſich EI zeichnen
laͤßt.
§. 208.
Es ſey nun M das Mittelglied, C das eigne des
Oberſatzes, B das eigne des Unterſatzes; ſo muß
nach erſtbemeldter angenommenen Regel B das Sub-
ject, und C das Praͤdicat des Unterſatzes ſeyn, und
die angefuͤhrten 8 Faͤlle AA, AE, AI, AO, EA,
EI, IA, OA werden nun folgende ſpecialere ange-
ben.
§. 209.
AA ſind zwey allgemein bejahende Praͤmiſſen,
folglich
[Abbildung]
Wir zeichnen dieſe Linien gleich lang, weil jedesmal
das
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/149>, abgerufen am 28.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.