Ferner läßt sich, wenn das Subject eine Art ist, in welcher folglich der Begriff der Gattung besondere Bestimmungen bekömmt (§. 82.) ebenfalls die Frage vorlegen, welche Bestimmungen die Gattung und ihre Merkmaale in den übrigen Arten bekommen. So z. E. da wir im dritten Hauptstück gefunden, daß es einfache und zusammengesetzte Sätze giebt, und im vierten Hauptstücke, daß die einfachen Sätze einfache Schlüsse geben, so war es, wie wir im fünften Haupt- stücke gethan haben, sehr natürlich, auch die zusam- mengesetzten Sätze zu Vordersätzen zu machen, und ihre Schlußarten zu bestimmen. Wir werden nachgehends sehen, daß der §. 144. eben so gebraucht werden kann.
§. 335.
Ferner läßt sich, wenn man überhaupt weis, daß zween Begriffe ein gewisses Verhältniß unter einan- der haben müssen, die Frage vorlegen, dieses Ver- hältniß näher oder durchaus zu bestimmen, z. E. unter welchen Bedingungen des Subjects, oder mit welchen Bestimmungen desselben, oder auf was für eine Art und Weise das Prädicat ihm zukomme? So wenn man in Beyspielen oder sonsten gefunden, daß zween Sätze einen Schlußsatz geben können, so muß, weil dieses nicht bey jeden zween Sätzen angeht, nä- her bestimmt werden, wie so wohl die zween Sätze, als sodann auch der Schlußsatz aussehen solle, damit der Schluß angehen möge.
§. 336.
Endlich läßt sich auch, wenn man zu einem Sub- ject ein Prädicat gefunden, oder demselben eine Be- stimmung beygefügt hat, noch die Frage vorlegen, welche andre Prädicate oder Bestimmungen noch bey der bereits gesetzten bestehen können? So z. E. wenn
man
von den Beweiſen.
§. 334.
Ferner laͤßt ſich, wenn das Subject eine Art iſt, in welcher folglich der Begriff der Gattung beſondere Beſtimmungen bekoͤmmt (§. 82.) ebenfalls die Frage vorlegen, welche Beſtimmungen die Gattung und ihre Merkmaale in den uͤbrigen Arten bekommen. So z. E. da wir im dritten Hauptſtuͤck gefunden, daß es einfache und zuſammengeſetzte Saͤtze giebt, und im vierten Hauptſtuͤcke, daß die einfachen Saͤtze einfache Schluͤſſe geben, ſo war es, wie wir im fuͤnften Haupt- ſtuͤcke gethan haben, ſehr natuͤrlich, auch die zuſam- mengeſetzten Saͤtze zu Vorderſaͤtzen zu machen, und ihre Schlußarten zu beſtimmen. Wir werden nachgehends ſehen, daß der §. 144. eben ſo gebraucht werden kann.
§. 335.
Ferner laͤßt ſich, wenn man uͤberhaupt weis, daß zween Begriffe ein gewiſſes Verhaͤltniß unter einan- der haben muͤſſen, die Frage vorlegen, dieſes Ver- haͤltniß naͤher oder durchaus zu beſtimmen, z. E. unter welchen Bedingungen des Subjects, oder mit welchen Beſtimmungen deſſelben, oder auf was fuͤr eine Art und Weiſe das Praͤdicat ihm zukomme? So wenn man in Beyſpielen oder ſonſten gefunden, daß zween Saͤtze einen Schlußſatz geben koͤnnen, ſo muß, weil dieſes nicht bey jeden zween Saͤtzen angeht, naͤ- her beſtimmt werden, wie ſo wohl die zween Saͤtze, als ſodann auch der Schlußſatz ausſehen ſolle, damit der Schluß angehen moͤge.
§. 336.
Endlich laͤßt ſich auch, wenn man zu einem Sub- ject ein Praͤdicat gefunden, oder demſelben eine Be- ſtimmung beygefuͤgt hat, noch die Frage vorlegen, welche andre Praͤdicate oder Beſtimmungen noch bey der bereits geſetzten beſtehen koͤnnen? So z. E. wenn
man
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von den Beweiſen.
§. 334.
Ferner laͤßt ſich, wenn das Subject eine Art iſt,
in welcher folglich der Begriff der Gattung beſondere
Beſtimmungen bekoͤmmt (§. 82.) ebenfalls die Frage
vorlegen, welche Beſtimmungen die Gattung und ihre
Merkmaale in den uͤbrigen Arten bekommen. So
z. E. da wir im dritten Hauptſtuͤck gefunden, daß es
einfache und zuſammengeſetzte Saͤtze giebt, und im
vierten Hauptſtuͤcke, daß die einfachen Saͤtze einfache
Schluͤſſe geben, ſo war es, wie wir im fuͤnften Haupt-
ſtuͤcke gethan haben, ſehr natuͤrlich, auch die zuſam-
mengeſetzten Saͤtze zu Vorderſaͤtzen zu machen, und ihre
Schlußarten zu beſtimmen. Wir werden nachgehends
ſehen, daß der §. 144. eben ſo gebraucht werden kann.
§. 335.
Ferner laͤßt ſich, wenn man uͤberhaupt weis, daß
zween Begriffe ein gewiſſes Verhaͤltniß unter einan-
der haben muͤſſen, die Frage vorlegen, dieſes Ver-
haͤltniß naͤher oder durchaus zu beſtimmen, z. E.
unter welchen Bedingungen des Subjects, oder mit
welchen Beſtimmungen deſſelben, oder auf was fuͤr
eine Art und Weiſe das Praͤdicat ihm zukomme? So
wenn man in Beyſpielen oder ſonſten gefunden, daß
zween Saͤtze einen Schlußſatz geben koͤnnen, ſo muß,
weil dieſes nicht bey jeden zween Saͤtzen angeht, naͤ-
her beſtimmt werden, wie ſo wohl die zween Saͤtze,
als ſodann auch der Schlußſatz ausſehen ſolle, damit
der Schluß angehen moͤge.
§. 336.
Endlich laͤßt ſich auch, wenn man zu einem Sub-
ject ein Praͤdicat gefunden, oder demſelben eine Be-
ſtimmung beygefuͤgt hat, noch die Frage vorlegen,
welche andre Praͤdicate oder Beſtimmungen noch bey
der bereits geſetzten beſtehen koͤnnen? So z. E. wenn
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/243>, abgerufen am 21.11.2024.
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