zu dem Begriff eines Triangels sind drey Seiten, die einen Raum einschließen, zureichend. Der Begriff, daß diese drey Seiten drey Winkel bilden, ist nur eine Folge davon, und eben so auch der Begriff, daß die Summa dieser drey Winkel zwey rechte Winkel mache. Dieses sind bloße Eigenschaften des Trian- gels.
§. 24.
Ungeachtet wir auf diese Art die wesenlichen Merk- maale von den übrigen so unterscheiden. daß jene für sich zureichen, den Begriff der Sache zu bestimmen, diese aber aus den erstern folgen, so will dieses eben nicht sagen, als wenn nicht hinwiederum jene durch diese bestimmt werden könnten. Z. E. der ganze Triangel wird bestimmt, wenn man gleich nicht alle drey Seiten, sondern statt einer oder zwo derselben einen oder zween Winkel weis. Es kömmt hiebey auf Verhältnißbegriffe an, und wie ferne mittelst der- selben aus einigen gegebenen Merkmaalen des Begrif- fes der Begriff völlig bestimmt wird. Wir merken dieses um desto eher an, weil es eben nicht all- zeit so leicht ist, die wesentlichen Merkmaale von den übrigen zu unterscheiden, und weil man in vielen Fäl- len, wo der Begriff vorkömmt oder angebracht wer- den solle, nicht immer die wesentlichen Merkmaale gleich anfangs vor sich hat, sondern erst noch aus andern finden und bestimmen muß.
§. 25.
Die Begriffe der Arten und Gattungen enthal- ten nur die gemeinsamen Merkmaale der Sachen, die unter diese Arten und Gattungen gehören. Die ei- genen Merkmaale, wie auch die Zufälligkeiten sind daraus weggelassen. Jn den Sachen selbst aber fin- den sich alle beysammen, und eben dieses ist es, was
die
von den Begriffen und Erklaͤrungen.
zu dem Begriff eines Triangels ſind drey Seiten, die einen Raum einſchließen, zureichend. Der Begriff, daß dieſe drey Seiten drey Winkel bilden, iſt nur eine Folge davon, und eben ſo auch der Begriff, daß die Summa dieſer drey Winkel zwey rechte Winkel mache. Dieſes ſind bloße Eigenſchaften des Trian- gels.
§. 24.
Ungeachtet wir auf dieſe Art die weſenlichen Merk- maale von den uͤbrigen ſo unterſcheiden. daß jene fuͤr ſich zureichen, den Begriff der Sache zu beſtimmen, dieſe aber aus den erſtern folgen, ſo will dieſes eben nicht ſagen, als wenn nicht hinwiederum jene durch dieſe beſtimmt werden koͤnnten. Z. E. der ganze Triangel wird beſtimmt, wenn man gleich nicht alle drey Seiten, ſondern ſtatt einer oder zwo derſelben einen oder zween Winkel weis. Es koͤmmt hiebey auf Verhaͤltnißbegriffe an, und wie ferne mittelſt der- ſelben aus einigen gegebenen Merkmaalen des Begrif- fes der Begriff voͤllig beſtimmt wird. Wir merken dieſes um deſto eher an, weil es eben nicht all- zeit ſo leicht iſt, die weſentlichen Merkmaale von den uͤbrigen zu unterſcheiden, und weil man in vielen Faͤl- len, wo der Begriff vorkoͤmmt oder angebracht wer- den ſolle, nicht immer die weſentlichen Merkmaale gleich anfangs vor ſich hat, ſondern erſt noch aus andern finden und beſtimmen muß.
§. 25.
Die Begriffe der Arten und Gattungen enthal- ten nur die gemeinſamen Merkmaale der Sachen, die unter dieſe Arten und Gattungen gehoͤren. Die ei- genen Merkmaale, wie auch die Zufaͤlligkeiten ſind daraus weggelaſſen. Jn den Sachen ſelbſt aber fin- den ſich alle beyſammen, und eben dieſes iſt es, was
die
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0037"n="15"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von den Begriffen und Erklaͤrungen.</hi></fw><lb/>
zu dem Begriff eines Triangels ſind drey Seiten, die<lb/>
einen Raum einſchließen, zureichend. Der Begriff,<lb/>
daß dieſe drey Seiten drey Winkel bilden, iſt nur<lb/>
eine Folge davon, und eben ſo auch der Begriff, daß<lb/>
die Summa dieſer drey Winkel zwey rechte Winkel<lb/>
mache. Dieſes ſind bloße Eigenſchaften des Trian-<lb/>
gels.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 24.</head><lb/><p>Ungeachtet wir auf dieſe Art die weſenlichen Merk-<lb/>
maale von den uͤbrigen ſo unterſcheiden. daß jene fuͤr<lb/>ſich zureichen, den Begriff der Sache zu beſtimmen,<lb/>
dieſe aber aus den erſtern folgen, ſo will dieſes eben<lb/>
nicht ſagen, als wenn nicht hinwiederum jene durch<lb/>
dieſe beſtimmt werden koͤnnten. Z. E. der ganze<lb/>
Triangel wird beſtimmt, wenn man gleich nicht alle<lb/>
drey Seiten, ſondern ſtatt einer oder zwo derſelben<lb/>
einen oder zween Winkel weis. Es koͤmmt hiebey<lb/>
auf Verhaͤltnißbegriffe an, und wie ferne mittelſt der-<lb/>ſelben aus einigen gegebenen Merkmaalen des Begrif-<lb/>
fes der Begriff voͤllig beſtimmt wird. Wir merken<lb/>
dieſes um deſto eher an, weil es eben nicht all-<lb/>
zeit ſo leicht iſt, die weſentlichen Merkmaale von den<lb/>
uͤbrigen zu unterſcheiden, und weil man in vielen Faͤl-<lb/>
len, wo der Begriff vorkoͤmmt oder angebracht wer-<lb/>
den ſolle, nicht immer die weſentlichen Merkmaale<lb/>
gleich anfangs vor ſich hat, ſondern erſt noch aus<lb/>
andern finden und beſtimmen muß.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 25.</head><lb/><p>Die Begriffe der Arten und Gattungen enthal-<lb/>
ten nur die gemeinſamen Merkmaale der Sachen, die<lb/>
unter dieſe Arten und Gattungen gehoͤren. Die ei-<lb/>
genen Merkmaale, wie auch die Zufaͤlligkeiten ſind<lb/>
daraus weggelaſſen. Jn den Sachen ſelbſt aber fin-<lb/>
den ſich alle beyſammen, und eben dieſes iſt es, was<lb/><fwplace="bottom"type="catch">die</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[15/0037]
von den Begriffen und Erklaͤrungen.
zu dem Begriff eines Triangels ſind drey Seiten, die
einen Raum einſchließen, zureichend. Der Begriff,
daß dieſe drey Seiten drey Winkel bilden, iſt nur
eine Folge davon, und eben ſo auch der Begriff, daß
die Summa dieſer drey Winkel zwey rechte Winkel
mache. Dieſes ſind bloße Eigenſchaften des Trian-
gels.
§. 24.
Ungeachtet wir auf dieſe Art die weſenlichen Merk-
maale von den uͤbrigen ſo unterſcheiden. daß jene fuͤr
ſich zureichen, den Begriff der Sache zu beſtimmen,
dieſe aber aus den erſtern folgen, ſo will dieſes eben
nicht ſagen, als wenn nicht hinwiederum jene durch
dieſe beſtimmt werden koͤnnten. Z. E. der ganze
Triangel wird beſtimmt, wenn man gleich nicht alle
drey Seiten, ſondern ſtatt einer oder zwo derſelben
einen oder zween Winkel weis. Es koͤmmt hiebey
auf Verhaͤltnißbegriffe an, und wie ferne mittelſt der-
ſelben aus einigen gegebenen Merkmaalen des Begrif-
fes der Begriff voͤllig beſtimmt wird. Wir merken
dieſes um deſto eher an, weil es eben nicht all-
zeit ſo leicht iſt, die weſentlichen Merkmaale von den
uͤbrigen zu unterſcheiden, und weil man in vielen Faͤl-
len, wo der Begriff vorkoͤmmt oder angebracht wer-
den ſolle, nicht immer die weſentlichen Merkmaale
gleich anfangs vor ſich hat, ſondern erſt noch aus
andern finden und beſtimmen muß.
§. 25.
Die Begriffe der Arten und Gattungen enthal-
ten nur die gemeinſamen Merkmaale der Sachen, die
unter dieſe Arten und Gattungen gehoͤren. Die ei-
genen Merkmaale, wie auch die Zufaͤlligkeiten ſind
daraus weggelaſſen. Jn den Sachen ſelbſt aber fin-
den ſich alle beyſammen, und eben dieſes iſt es, was
die
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/37>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.