Denn es ist klar, daß der Begriff der Gattung keine andre Merkmaale haben könne, als die, so noch in diesen verschiedensten Fällen gemeinsam bleiben. Es ist demnach vorzüglich darum zu thun, daß man sich versichere, man habe diese Fälle. Und hat man sie, so ist unstreitig, daß sie allein zureichen, den Begriff der Gattung daraus zu abstrahiren. Hingegen muß man allerdings alle haben, wenn man diese Gattung in ihre Arten eintheilen, oder falls das Wort vieldeutig ist, diese Vieldeutigkeit bestimmen will.
§. 43.
Ferner ist anzumerken, daß man unter den ge- fundenen gemeinsamen Merkmaalen diejenigen, so in andern bereits enthalten sind, besonders nehmen müsse, nicht nur, weil man sie sonst doppelt hätte, sondern, weil jene nur die Entwicklung von diesen sind. Man behält diese allein, und gebraucht jene nur, wenn der Begriff, den man sich vorgesetzt hat, deutlich zu machen, in einem höhern Grade deutlich, das will sagen, ausführlich gemacht werden solle (§. 10).
§. 44.
Man kann eben so die Merkmaale beson- ders nehmen, welche durch alle oder einige der übrigen sich bestimmen lassen, oder aus densel- ben folgen. Der Begriff der Gattung wird da- durch einfacher und auf seine wesentlichen Merkmaale gebracht, und da mit diesem jene zugleich gesetzt und gehoben werden, so ist es überflüßig, wenn man sie besonders anzeigen wollte, so bald man nicht beson- dere Gründe dazu hat.
§ 45.
So weit läßt sich die Arbeit, einen allgemeinen Begriff deutlich zu machen, in die Kürze ziehen. Wir haben nun noch die Grade der Unvollständigkeit zu
durch-
von den Begriffen und Erklaͤrungen.
Denn es iſt klar, daß der Begriff der Gattung keine andre Merkmaale haben koͤnne, als die, ſo noch in dieſen verſchiedenſten Faͤllen gemeinſam bleiben. Es iſt demnach vorzuͤglich darum zu thun, daß man ſich verſichere, man habe dieſe Faͤlle. Und hat man ſie, ſo iſt unſtreitig, daß ſie allein zureichen, den Begriff der Gattung daraus zu abſtrahiren. Hingegen muß man allerdings alle haben, wenn man dieſe Gattung in ihre Arten eintheilen, oder falls das Wort vieldeutig iſt, dieſe Vieldeutigkeit beſtimmen will.
§. 43.
Ferner iſt anzumerken, daß man unter den ge- fundenen gemeinſamen Merkmaalen diejenigen, ſo in andern bereits enthalten ſind, beſonders nehmen muͤſſe, nicht nur, weil man ſie ſonſt doppelt haͤtte, ſondern, weil jene nur die Entwicklung von dieſen ſind. Man behaͤlt dieſe allein, und gebraucht jene nur, wenn der Begriff, den man ſich vorgeſetzt hat, deutlich zu machen, in einem hoͤhern Grade deutlich, das will ſagen, ausfuͤhrlich gemacht werden ſolle (§. 10).
§. 44.
Man kann eben ſo die Merkmaale beſon- ders nehmen, welche durch alle oder einige der uͤbrigen ſich beſtimmen laſſen, oder aus denſel- ben folgen. Der Begriff der Gattung wird da- durch einfacher und auf ſeine weſentlichen Merkmaale gebracht, und da mit dieſem jene zugleich geſetzt und gehoben werden, ſo iſt es uͤberfluͤßig, wenn man ſie beſonders anzeigen wollte, ſo bald man nicht beſon- dere Gruͤnde dazu hat.
§ 45.
So weit laͤßt ſich die Arbeit, einen allgemeinen Begriff deutlich zu machen, in die Kuͤrze ziehen. Wir haben nun noch die Grade der Unvollſtaͤndigkeit zu
durch-
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von den Begriffen und Erklaͤrungen.
Denn es iſt klar, daß der Begriff der Gattung keine
andre Merkmaale haben koͤnne, als die, ſo noch in
dieſen verſchiedenſten Faͤllen gemeinſam bleiben. Es
iſt demnach vorzuͤglich darum zu thun, daß man ſich
verſichere, man habe dieſe Faͤlle. Und hat man ſie,
ſo iſt unſtreitig, daß ſie allein zureichen, den Begriff
der Gattung daraus zu abſtrahiren. Hingegen muß
man allerdings alle haben, wenn man dieſe Gattung
in ihre Arten eintheilen, oder falls das Wort vieldeutig
iſt, dieſe Vieldeutigkeit beſtimmen will.
§. 43.
Ferner iſt anzumerken, daß man unter den ge-
fundenen gemeinſamen Merkmaalen diejenigen,
ſo in andern bereits enthalten ſind, beſonders
nehmen muͤſſe, nicht nur, weil man ſie ſonſt doppelt
haͤtte, ſondern, weil jene nur die Entwicklung von dieſen
ſind. Man behaͤlt dieſe allein, und gebraucht jene nur,
wenn der Begriff, den man ſich vorgeſetzt hat, deutlich
zu machen, in einem hoͤhern Grade deutlich, das will
ſagen, ausfuͤhrlich gemacht werden ſolle (§. 10).
§. 44.
Man kann eben ſo die Merkmaale beſon-
ders nehmen, welche durch alle oder einige der
uͤbrigen ſich beſtimmen laſſen, oder aus denſel-
ben folgen. Der Begriff der Gattung wird da-
durch einfacher und auf ſeine weſentlichen Merkmaale
gebracht, und da mit dieſem jene zugleich geſetzt und
gehoben werden, ſo iſt es uͤberfluͤßig, wenn man ſie
beſonders anzeigen wollte, ſo bald man nicht beſon-
dere Gruͤnde dazu hat.
§ 45.
So weit laͤßt ſich die Arbeit, einen allgemeinen
Begriff deutlich zu machen, in die Kuͤrze ziehen. Wir
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/49>, abgerufen am 21.11.2024.
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