wirkliche Arten seyn müssen. So würde man unge- reimt die Triangel in solche eintheilen, die drey Sei- ten haben, und in solche, die nicht drey Seiten haben. Denn da jeder Triangel nothwendig drey Seiten hat, und eben deswegen ein Triangel ist, so hat diese Eintheilung gar nicht statt. Man kann da- her nicht alle Sätze, da man sagt, A ist entweder B oder nicht B, als Eintheilungen ansehen. Denn eine Eintheilung fordert, daß beydes sey, oder seyn könne. Nämlich einige A, und zwar nur einige müs- sen wirklich B, die übrigen nicht B seyn.
§. 90.
Laßt uns nun das auf eine von vorbemeldten Ar- ten eingetheilte oder bestimmte Merkmaal mit dem Begriffe der Gattung vergleichen, um zu sehen, wie ferne sich diese eben so eintheilen lasse. Jn dieser Ab- sicht ist das Merkmaal entweder der Gattung eigen, oder es gehört zu einer höhern Gattung, und in bey- den Fällen ist es entweder ein inneres Merkmaal oder ein Verhältnißbegriff. Wenn es der Gattung eigen ist, so läßt sich diese eben so eintheilen. Denn da es nach dieser Voraussetzung sonst nirgends vorkömmt, so kömmt die Frage, was es in andern Fällen für Bestimmungen haben würde, gar nicht vor. Daher ist es auch keiner Bestimmungen fähig, deren nicht auch der Begriff der Gattung fähig wäre. Jst hin- gegen das Merkmaal dem Begriffe der Gattung nicht eigen, so gehört es zu einer höhern Gattung, und leidet daher auch mehrere Bestimmungen, nämlich alle die, so es in den andern Gattungen hat, welche unter diese höhere Gattung gehören. Jn diesen Fäl- len muß man daher aus andern Gründen finden, wie ferne die Bestimmungen einer höhern Gattung der vorhabenden Gattung zukommen.
§. 91.
II. Hauptſtuͤck,
wirkliche Arten ſeyn muͤſſen. So wuͤrde man unge- reimt die Triangel in ſolche eintheilen, die drey Sei- ten haben, und in ſolche, die nicht drey Seiten haben. Denn da jeder Triangel nothwendig drey Seiten hat, und eben deswegen ein Triangel iſt, ſo hat dieſe Eintheilung gar nicht ſtatt. Man kann da- her nicht alle Saͤtze, da man ſagt, A iſt entweder B oder nicht B, als Eintheilungen anſehen. Denn eine Eintheilung fordert, daß beydes ſey, oder ſeyn koͤnne. Naͤmlich einige A, und zwar nur einige muͤſ- ſen wirklich B, die uͤbrigen nicht B ſeyn.
§. 90.
Laßt uns nun das auf eine von vorbemeldten Ar- ten eingetheilte oder beſtimmte Merkmaal mit dem Begriffe der Gattung vergleichen, um zu ſehen, wie ferne ſich dieſe eben ſo eintheilen laſſe. Jn dieſer Ab- ſicht iſt das Merkmaal entweder der Gattung eigen, oder es gehoͤrt zu einer hoͤhern Gattung, und in bey- den Faͤllen iſt es entweder ein inneres Merkmaal oder ein Verhaͤltnißbegriff. Wenn es der Gattung eigen iſt, ſo laͤßt ſich dieſe eben ſo eintheilen. Denn da es nach dieſer Vorausſetzung ſonſt nirgends vorkoͤmmt, ſo koͤmmt die Frage, was es in andern Faͤllen fuͤr Beſtimmungen haben wuͤrde, gar nicht vor. Daher iſt es auch keiner Beſtimmungen faͤhig, deren nicht auch der Begriff der Gattung faͤhig waͤre. Jſt hin- gegen das Merkmaal dem Begriffe der Gattung nicht eigen, ſo gehoͤrt es zu einer hoͤhern Gattung, und leidet daher auch mehrere Beſtimmungen, naͤmlich alle die, ſo es in den andern Gattungen hat, welche unter dieſe hoͤhere Gattung gehoͤren. Jn dieſen Faͤl- len muß man daher aus andern Gruͤnden finden, wie ferne die Beſtimmungen einer hoͤhern Gattung der vorhabenden Gattung zukommen.
§. 91.
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II. Hauptſtuͤck,
wirkliche Arten ſeyn muͤſſen. So wuͤrde man unge-
reimt die Triangel in ſolche eintheilen, die drey Sei-
ten haben, und in ſolche, die nicht drey Seiten
haben. Denn da jeder Triangel nothwendig drey
Seiten hat, und eben deswegen ein Triangel iſt, ſo
hat dieſe Eintheilung gar nicht ſtatt. Man kann da-
her nicht alle Saͤtze, da man ſagt, A iſt entweder B
oder nicht B, als Eintheilungen anſehen. Denn
eine Eintheilung fordert, daß beydes ſey, oder ſeyn
koͤnne. Naͤmlich einige A, und zwar nur einige muͤſ-
ſen wirklich B, die uͤbrigen nicht B ſeyn.
§. 90.
Laßt uns nun das auf eine von vorbemeldten Ar-
ten eingetheilte oder beſtimmte Merkmaal mit dem
Begriffe der Gattung vergleichen, um zu ſehen, wie
ferne ſich dieſe eben ſo eintheilen laſſe. Jn dieſer Ab-
ſicht iſt das Merkmaal entweder der Gattung eigen,
oder es gehoͤrt zu einer hoͤhern Gattung, und in bey-
den Faͤllen iſt es entweder ein inneres Merkmaal oder
ein Verhaͤltnißbegriff. Wenn es der Gattung eigen
iſt, ſo laͤßt ſich dieſe eben ſo eintheilen. Denn da es
nach dieſer Vorausſetzung ſonſt nirgends vorkoͤmmt,
ſo koͤmmt die Frage, was es in andern Faͤllen fuͤr
Beſtimmungen haben wuͤrde, gar nicht vor. Daher
iſt es auch keiner Beſtimmungen faͤhig, deren nicht
auch der Begriff der Gattung faͤhig waͤre. Jſt hin-
gegen das Merkmaal dem Begriffe der Gattung nicht
eigen, ſo gehoͤrt es zu einer hoͤhern Gattung, und
leidet daher auch mehrere Beſtimmungen, naͤmlich
alle die, ſo es in den andern Gattungen hat, welche
unter dieſe hoͤhere Gattung gehoͤren. Jn dieſen Faͤl-
len muß man daher aus andern Gruͤnden finden, wie
ferne die Beſtimmungen einer hoͤhern Gattung der
vorhabenden Gattung zukommen.
§. 91.
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/78>, abgerufen am 23.11.2024.
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