§. 245. Man hat in den wirklichen Sprachen durch die Structur der Rede anzuzeigen gesucht, wie weit eine jede Conjunction sich vor und nachwärts ausdehne, und dieses bey kürzern Ausdehnungen noch zienlich erhalten. Bey längern muß die Betrachtung der Sache selbst dieser charakteristischen Vorstellung des Zusammenhan- ges nachhelfen und seinen Umfang bestimmen. Die syn- tactische Regel, daß die Bindwörter: und, auch, so- wohl: als, gleichwie: so auch, entweder: oder, weder: noch, zwar: aber, nicht: sondern, ob- schon: doch, etc. so viel es die Sache leidet, in den Redensarten und Theilchen der Perioden eine achnliche Construction erfordern, findet sich in allen Sprachleh- ren. Daß diese Construction viel Charakteristisches habe, und in allgemeinen Formeln vorgestellt werden könne, haben wir bereits oben (§. 232.) errinnert, und eben so auch (§. 238.) die Verhältniß zwischen dem Coniunctiuo der Zeitwörter und den Conjunctionen, die ihn nach sich ziehen, kürzlich berührt, zugleich aber auch angemerkt, daß die wirklichen Sprachen hierinn noch charakteristischer seyn könnten.
Sieben-
K 2
Von den unveraͤnderlichen Redetheilen.
§. 245. Man hat in den wirklichen Sprachen durch die Structur der Rede anzuzeigen geſucht, wie weit eine jede Conjunction ſich vor und nachwaͤrts ausdehne, und dieſes bey kuͤrzern Ausdehnungen noch zienlich erhalten. Bey laͤngern muß die Betrachtung der Sache ſelbſt dieſer charakteriſtiſchen Vorſtellung des Zuſammenhan- ges nachhelfen und ſeinen Umfang beſtimmen. Die ſyn- tactiſche Regel, daß die Bindwoͤrter: und, auch, ſo- wohl: als, gleichwie: ſo auch, entweder: oder, weder: noch, zwar: aber, nicht: ſondern, ob- ſchon: doch, ꝛc. ſo viel es die Sache leidet, in den Redensarten und Theilchen der Perioden eine achnliche Conſtruction erfordern, findet ſich in allen Sprachleh- ren. Daß dieſe Conſtruction viel Charakteriſtiſches habe, und in allgemeinen Formeln vorgeſtellt werden koͤnne, haben wir bereits oben (§. 232.) errinnert, und eben ſo auch (§. 238.) die Verhaͤltniß zwiſchen dem Coniunctiuo der Zeitwoͤrter und den Conjunctionen, die ihn nach ſich ziehen, kuͤrzlich beruͤhrt, zugleich aber auch angemerkt, daß die wirklichen Sprachen hierinn noch charakteriſtiſcher ſeyn koͤnnten.
Sieben-
K 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0153"n="147"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von den unveraͤnderlichen Redetheilen.</hi></fw><lb/><p>§. 245. Man hat in den wirklichen Sprachen durch<lb/>
die Structur der Rede anzuzeigen geſucht, wie weit eine<lb/>
jede Conjunction ſich vor und nachwaͤrts ausdehne, und<lb/>
dieſes bey kuͤrzern Ausdehnungen noch zienlich erhalten.<lb/>
Bey laͤngern muß die Betrachtung der Sache ſelbſt<lb/>
dieſer charakteriſtiſchen Vorſtellung des Zuſammenhan-<lb/>
ges nachhelfen und ſeinen Umfang beſtimmen. Die ſyn-<lb/>
tactiſche Regel, daß die Bindwoͤrter: <hirendition="#fr">und, auch, ſo-<lb/>
wohl: als, gleichwie: ſo auch, entweder: oder,<lb/>
weder: noch, zwar: aber, nicht: ſondern, ob-<lb/>ſchon: doch, ꝛc.</hi>ſo viel es die Sache leidet, in den<lb/>
Redensarten und Theilchen der Perioden eine achnliche<lb/>
Conſtruction erfordern, findet ſich in allen Sprachleh-<lb/>
ren. Daß dieſe Conſtruction viel Charakteriſtiſches<lb/>
habe, und in allgemeinen Formeln vorgeſtellt werden<lb/>
koͤnne, haben wir bereits oben (§. 232.) errinnert, und<lb/>
eben ſo auch (§. 238.) die Verhaͤltniß zwiſchen dem<lb/><hirendition="#aq">Coniunctiuo</hi> der Zeitwoͤrter und den Conjunctionen, die<lb/>
ihn nach ſich ziehen, kuͤrzlich beruͤhrt, zugleich aber auch<lb/>
angemerkt, daß die wirklichen Sprachen hierinn noch<lb/>
charakteriſtiſcher ſeyn koͤnnten.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><fwplace="bottom"type="sig">K 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">Sieben-</fw><lb/></div></body></text></TEI>
[147/0153]
Von den unveraͤnderlichen Redetheilen.
§. 245. Man hat in den wirklichen Sprachen durch
die Structur der Rede anzuzeigen geſucht, wie weit eine
jede Conjunction ſich vor und nachwaͤrts ausdehne, und
dieſes bey kuͤrzern Ausdehnungen noch zienlich erhalten.
Bey laͤngern muß die Betrachtung der Sache ſelbſt
dieſer charakteriſtiſchen Vorſtellung des Zuſammenhan-
ges nachhelfen und ſeinen Umfang beſtimmen. Die ſyn-
tactiſche Regel, daß die Bindwoͤrter: und, auch, ſo-
wohl: als, gleichwie: ſo auch, entweder: oder,
weder: noch, zwar: aber, nicht: ſondern, ob-
ſchon: doch, ꝛc. ſo viel es die Sache leidet, in den
Redensarten und Theilchen der Perioden eine achnliche
Conſtruction erfordern, findet ſich in allen Sprachleh-
ren. Daß dieſe Conſtruction viel Charakteriſtiſches
habe, und in allgemeinen Formeln vorgeſtellt werden
koͤnne, haben wir bereits oben (§. 232.) errinnert, und
eben ſo auch (§. 238.) die Verhaͤltniß zwiſchen dem
Coniunctiuo der Zeitwoͤrter und den Conjunctionen, die
ihn nach ſich ziehen, kuͤrzlich beruͤhrt, zugleich aber auch
angemerkt, daß die wirklichen Sprachen hierinn noch
charakteriſtiſcher ſeyn koͤnnten.
Sieben-
K 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/153>, abgerufen am 11.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.