Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764.

Bild:
<< vorherige Seite

Von der Wortfügung.
Anstößige in den Worten zu heben, und ihren genauen
Verstand zu bestimmen (§. 307.). Die Regel in den
Rechten, daß man den genauen Sinn der Gesetze durch
ihren Grund, warum sie von dem Gesetzgeber gegeben
worden, bestimmen müsse, gründet sich ebenfalls auf
diese Billigkeit. So giebt es auch widersinnische Lehr-
sätze, die durch die Erwägung ihres Beweises aufhören
widersinnisch zu seyn. Denn es ist für sich klar, daß
man sie nicht anders nehmen muß, als es der Beweis
angiebt. Zuweilen klärt auch ein Beyspiel einen all-
gemeinen Satz eben dadurch auf, weil es die nähern
Bestimmungen mit angiebt, die in dem allgemeinen
Satze entweder gar nicht oder nur confus angezeigt wa-
ren. Man wird in dem vierten Hauptstücke der Ale-
thiologie hin und wieder Beyspiele finden, die diese Be-
trachtungen erläutern. Denn da wir daselbst genau
bestimmte Sätze vorzutragen hatten, so war es mehr
nothwendig, ihren wahren Sinn aufzuklären, und das
Vieldeutige zu heben. Und dieses geschahe theils durch
die Beweise, theils durch Beyspiele, und theils auch
durch ausdrückliche Errinnerungen.



Neun-

Von der Wortfuͤgung.
Anſtoͤßige in den Worten zu heben, und ihren genauen
Verſtand zu beſtimmen (§. 307.). Die Regel in den
Rechten, daß man den genauen Sinn der Geſetze durch
ihren Grund, warum ſie von dem Geſetzgeber gegeben
worden, beſtimmen muͤſſe, gruͤndet ſich ebenfalls auf
dieſe Billigkeit. So giebt es auch widerſinniſche Lehr-
ſaͤtze, die durch die Erwaͤgung ihres Beweiſes aufhoͤren
widerſinniſch zu ſeyn. Denn es iſt fuͤr ſich klar, daß
man ſie nicht anders nehmen muß, als es der Beweis
angiebt. Zuweilen klaͤrt auch ein Beyſpiel einen all-
gemeinen Satz eben dadurch auf, weil es die naͤhern
Beſtimmungen mit angiebt, die in dem allgemeinen
Satze entweder gar nicht oder nur confus angezeigt wa-
ren. Man wird in dem vierten Hauptſtuͤcke der Ale-
thiologie hin und wieder Beyſpiele finden, die dieſe Be-
trachtungen erlaͤutern. Denn da wir daſelbſt genau
beſtimmte Saͤtze vorzutragen hatten, ſo war es mehr
nothwendig, ihren wahren Sinn aufzuklaͤren, und das
Vieldeutige zu heben. Und dieſes geſchahe theils durch
die Beweiſe, theils durch Beyſpiele, und theils auch
durch ausdruͤckliche Errinnerungen.



Neun-
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0195" n="189"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Von der Wortfu&#x0364;gung.</hi></fw><lb/>
An&#x017F;to&#x0364;ßige in den Worten zu heben, und ihren genauen<lb/>
Ver&#x017F;tand zu be&#x017F;timmen (§. 307.). Die Regel in den<lb/>
Rechten, daß man den genauen Sinn der Ge&#x017F;etze durch<lb/>
ihren Grund, warum &#x017F;ie von dem Ge&#x017F;etzgeber gegeben<lb/>
worden, be&#x017F;timmen mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;e, gru&#x0364;ndet &#x017F;ich ebenfalls auf<lb/>
die&#x017F;e Billigkeit. So giebt es auch wider&#x017F;inni&#x017F;che Lehr-<lb/>
&#x017F;a&#x0364;tze, die durch die Erwa&#x0364;gung ihres Bewei&#x017F;es aufho&#x0364;ren<lb/>
wider&#x017F;inni&#x017F;ch zu &#x017F;eyn. Denn es i&#x017F;t fu&#x0364;r &#x017F;ich klar, daß<lb/>
man &#x017F;ie nicht anders nehmen muß, als es der Beweis<lb/>
angiebt. Zuweilen kla&#x0364;rt auch ein Bey&#x017F;piel einen all-<lb/>
gemeinen Satz eben dadurch auf, weil es die na&#x0364;hern<lb/>
Be&#x017F;timmungen mit angiebt, die in dem allgemeinen<lb/>
Satze entweder gar nicht oder nur confus angezeigt wa-<lb/>
ren. Man wird in dem vierten Haupt&#x017F;tu&#x0364;cke der Ale-<lb/>
thiologie hin und wieder Bey&#x017F;piele finden, die die&#x017F;e Be-<lb/>
trachtungen erla&#x0364;utern. Denn da wir da&#x017F;elb&#x017F;t genau<lb/>
be&#x017F;timmte Sa&#x0364;tze vorzutragen hatten, &#x017F;o war es mehr<lb/>
nothwendig, ihren wahren Sinn aufzukla&#x0364;ren, und das<lb/>
Vieldeutige zu heben. Und die&#x017F;es ge&#x017F;chahe theils durch<lb/>
die Bewei&#x017F;e, theils durch Bey&#x017F;piele, und theils auch<lb/>
durch ausdru&#x0364;ckliche Errinnerungen.</p>
        </div><lb/>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#b">Neun-</hi> </fw><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[189/0195] Von der Wortfuͤgung. Anſtoͤßige in den Worten zu heben, und ihren genauen Verſtand zu beſtimmen (§. 307.). Die Regel in den Rechten, daß man den genauen Sinn der Geſetze durch ihren Grund, warum ſie von dem Geſetzgeber gegeben worden, beſtimmen muͤſſe, gruͤndet ſich ebenfalls auf dieſe Billigkeit. So giebt es auch widerſinniſche Lehr- ſaͤtze, die durch die Erwaͤgung ihres Beweiſes aufhoͤren widerſinniſch zu ſeyn. Denn es iſt fuͤr ſich klar, daß man ſie nicht anders nehmen muß, als es der Beweis angiebt. Zuweilen klaͤrt auch ein Beyſpiel einen all- gemeinen Satz eben dadurch auf, weil es die naͤhern Beſtimmungen mit angiebt, die in dem allgemeinen Satze entweder gar nicht oder nur confus angezeigt wa- ren. Man wird in dem vierten Hauptſtuͤcke der Ale- thiologie hin und wieder Beyſpiele finden, die dieſe Be- trachtungen erlaͤutern. Denn da wir daſelbſt genau beſtimmte Saͤtze vorzutragen hatten, ſo war es mehr nothwendig, ihren wahren Sinn aufzuklaͤren, und das Vieldeutige zu heben. Und dieſes geſchahe theils durch die Beweiſe, theils durch Beyſpiele, und theils auch durch ausdruͤckliche Errinnerungen. Neun-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/195
Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/195>, abgerufen am 04.12.2024.