Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.b) Die Privilegien der Rochade, des Zweischrittes der Bauern und des Schlagens im Vorübergehen gelten für einen Zug; das Avancement aber knüpft sich unmittel- bar an den avancirenden Zug. §. 139. Ende. a) Das Ende der Partie wird durch Erreichung des End- zweckes oder durch den Eintritt der Unmöglichkeit ihn je zu erreichen festgesetzt. b) Der Endzweck des Spieles besteht für jede Partei in der Mattstellung des feindlichen Königs. Matt aber ist derjenige König, welcher den Angriff einer feindlichen Figur weder abzuwehren, noch ihm auszuweichen ver- mag. Seine Partei hat die Partie verloren. c) Beim Eintritt der Unmöglichkeit für beide Parteien, den Endzweck des Spieles je zu erreichen, wird die Partie als remis oder unentschieden abgeschlossen. d) Der wichtigste Fall des Remis wird durch Unzuläng- lichkeit der Mittel zum Mattsetzen bedingt. Dahin gehören folgende Hauptarten: a) der einzelne König gegen den einzelnen König; b) König und ein leichter Officier, so wie König und beide Springer gegen den einzelnen König. e) Eine besondere Art des Remis bildet das Patt d. h. die- jenige Stellung, in welcher einer Partei, deren König nicht angegriffen ist, kein regelrechter Zug zu Ge- bote steht. f) Bei Wiederholung derselben Züge oder derselben Reihe von Zügen kann die Partie als Remis abge- schlossen werden. Bei doppelter Wiederholung d. h. bei dreimaliger ununterbrochener Ausführung derselben Combination tritt ohne Weiteres von selbst der ge- setziche Schluss durch Remis ein. Als besondere Art dieser Klasse von Remisspielen gilt das ewige Schach, echec eternel. b) Die Privilegien der Rochade, des Zweischrittes der Bauern und des Schlagens im Vorübergehen gelten für einen Zug; das Avancement aber knüpft sich unmittel- bar an den avancirenden Zug. §. 139. Ende. a) Das Ende der Partie wird durch Erreichung des End- zweckes oder durch den Eintritt der Unmöglichkeit ihn je zu erreichen festgesetzt. b) Der Endzweck des Spieles besteht für jede Partei in der Mattstellung des feindlichen Königs. Matt aber ist derjenige König, welcher den Angriff einer feindlichen Figur weder abzuwehren, noch ihm auszuweichen ver- mag. Seine Partei hat die Partie verloren. c) Beim Eintritt der Unmöglichkeit für beide Parteien, den Endzweck des Spieles je zu erreichen, wird die Partie als remis oder unentschieden abgeschlossen. d) Der wichtigste Fall des Remis wird durch Unzuläng- lichkeit der Mittel zum Mattsetzen bedingt. Dahin gehören folgende Hauptarten: a) der einzelne König gegen den einzelnen König; b) König und ein leichter Officier, so wie König und beide Springer gegen den einzelnen König. e) Eine besondere Art des Remis bildet das Patt d. h. die- jenige Stellung, in welcher einer Partei, deren König nicht angegriffen ist, kein regelrechter Zug zu Ge- bote steht. f) Bei Wiederholung derselben Züge oder derselben Reihe von Zügen kann die Partie als Remis abge- schlossen werden. Bei doppelter Wiederholung d. h. bei dreimaliger ununterbrochener Ausführung derselben Combination tritt ohne Weiteres von selbst der ge- setziche Schluss durch Remis ein. Als besondere Art dieser Klasse von Remisspielen gilt das ewige Schach, échec éternel. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <pb facs="#f0104" n="92"/> <list> <item>b) Die Privilegien der Rochade, des Zweischrittes der<lb/> Bauern und des Schlagens im Vorübergehen gelten für<lb/> einen Zug; das Avancement aber knüpft sich unmittel-<lb/> bar an den avancirenden Zug.</item> </list><lb/> <p>§. 139. <hi rendition="#g">Ende</hi>.</p><lb/> <list> <item>a) Das Ende der Partie wird durch Erreichung des End-<lb/> zweckes oder durch den Eintritt der Unmöglichkeit<lb/> ihn je zu erreichen festgesetzt.</item><lb/> <item>b) Der Endzweck des Spieles besteht für jede Partei in der<lb/> Mattstellung des feindlichen Königs. Matt aber ist<lb/> derjenige König, welcher den Angriff einer feindlichen<lb/> Figur weder abzuwehren, noch ihm auszuweichen ver-<lb/> mag. Seine Partei hat die Partie verloren.</item><lb/> <item>c) Beim Eintritt der Unmöglichkeit für beide Parteien,<lb/> den Endzweck des Spieles je zu erreichen, wird die<lb/> Partie als remis oder unentschieden abgeschlossen.</item><lb/> <item>d) Der wichtigste Fall des Remis wird durch Unzuläng-<lb/> lichkeit der Mittel zum Mattsetzen bedingt. Dahin<lb/> gehören folgende Hauptarten: a) der einzelne König<lb/> gegen den einzelnen König; b) König und ein leichter<lb/> Officier, so wie König und beide Springer gegen den<lb/> einzelnen König.</item><lb/> <item>e) Eine besondere Art des Remis bildet das Patt d. h. die-<lb/> jenige Stellung, in welcher einer Partei, deren König<lb/> nicht angegriffen ist, kein regelrechter Zug zu Ge-<lb/> bote steht.</item><lb/> <item>f) Bei Wiederholung derselben Züge oder derselben<lb/> Reihe von Zügen kann die Partie als Remis abge-<lb/> schlossen werden. Bei doppelter Wiederholung d. h.<lb/> bei dreimaliger ununterbrochener Ausführung derselben<lb/> Combination tritt ohne Weiteres von selbst der ge-<lb/> setziche Schluss durch Remis ein. Als besondere Art<lb/> dieser Klasse von Remisspielen gilt das ewige Schach,<lb/> échec éternel.</item> </list> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [92/0104]
b) Die Privilegien der Rochade, des Zweischrittes der
Bauern und des Schlagens im Vorübergehen gelten für
einen Zug; das Avancement aber knüpft sich unmittel-
bar an den avancirenden Zug.
§. 139. Ende.
a) Das Ende der Partie wird durch Erreichung des End-
zweckes oder durch den Eintritt der Unmöglichkeit
ihn je zu erreichen festgesetzt.
b) Der Endzweck des Spieles besteht für jede Partei in der
Mattstellung des feindlichen Königs. Matt aber ist
derjenige König, welcher den Angriff einer feindlichen
Figur weder abzuwehren, noch ihm auszuweichen ver-
mag. Seine Partei hat die Partie verloren.
c) Beim Eintritt der Unmöglichkeit für beide Parteien,
den Endzweck des Spieles je zu erreichen, wird die
Partie als remis oder unentschieden abgeschlossen.
d) Der wichtigste Fall des Remis wird durch Unzuläng-
lichkeit der Mittel zum Mattsetzen bedingt. Dahin
gehören folgende Hauptarten: a) der einzelne König
gegen den einzelnen König; b) König und ein leichter
Officier, so wie König und beide Springer gegen den
einzelnen König.
e) Eine besondere Art des Remis bildet das Patt d. h. die-
jenige Stellung, in welcher einer Partei, deren König
nicht angegriffen ist, kein regelrechter Zug zu Ge-
bote steht.
f) Bei Wiederholung derselben Züge oder derselben
Reihe von Zügen kann die Partie als Remis abge-
schlossen werden. Bei doppelter Wiederholung d. h.
bei dreimaliger ununterbrochener Ausführung derselben
Combination tritt ohne Weiteres von selbst der ge-
setziche Schluss durch Remis ein. Als besondere Art
dieser Klasse von Remisspielen gilt das ewige Schach,
échec éternel.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |