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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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Vorwort.

Der vorliegenden Schrift liegt ein doppelter Zweck zu Grunde,
welcher zunächst durch Scheidung des Ganzen in zwei besondere
Bücher ausgesprochen wird. Von diesen erstrebt das erstere eine
wo möglich einseitigem Selbststudium genügende, leichtfassliche,
ebenso praktische wie systematische Darstellung der Grundlehren
für den Anfänger. Das zweite giebt eine universelle Behandlung
des Schach nach jechlicher Richtung zur Einführung geübter prak-
tischer Spieler in die gesammten theoretischen, praktischen und
literarischen Gebiete des Spieles. Eine stufenmässige Benutzung
beider Bücher erscheint für den Lernenden besonders empfehlens-
werth, indem er nach gründlichem Studium des ersten Theiles ohne
weitere Zwischenübungen mit Erfolg zu den Lehren des anderen
unmittelbar sich anschliessenden Buches übergehen mag. In beiden
Büchern wird der Kenner so reichlich positiven Inhalt niedergelegt
finden, wie bei der gestellten Raumgrenze nur irgend durch Präci-
sion der Darstellung zu erreichen war.

Mangelhafte Berücksichtigung der Anfangsgründe in den besseren
bisher erschienenen Werken, welche gewöhnlich mit vornehmer
Eile über die Grundlehren schnell hinweggehen, hat nicht selten
bittere Klagen über Schwierigkeit einer Erlernung des Schach aus
Büchern begründet. Auf der anderen Seite ist die Literatur, be-
sonders seit dem Tournier zu London 1851, mit einer Menge kleiner
höchst untauglicher Schriften überschwemmt worden, welche bei
weitschweifiger Darstellung oft durch ebenso unklare wie unrichtige
Behandlung mehr Schaden als Nutzen zu stiften scheinen. Mit
gleicher Consequenz haben nun beide Mängel in dem ersten Buche
der gegenwärtigen Schrift Berücksichtigung gefunden. Für die
Benutzung desselben, besonders bei einseitigem Selbststudium, d. h.
bei Erlernung des Schach ohne gleichzeitig praktische Uebung mit
anderen Spielern, genehmige der Anfänger hier noch den Rath.
sobald als möglich zu den praktischen Uebungen im zweiten Ab-
schnitt jenes Buches überzugehen, namentlich vor genauerem Stu-
dium der besonderen Grundgesetze in der letzten Abtheilung des

Vorwort.

Der vorliegenden Schrift liegt ein doppelter Zweck zu Grunde,
welcher zunächst durch Scheidung des Ganzen in zwei besondere
Bücher ausgesprochen wird. Von diesen erstrebt das erstere eine
wo möglich einseitigem Selbststudium genügende, leichtfassliche,
ebenso praktische wie systematische Darstellung der Grundlehren
für den Anfänger. Das zweite giebt eine universelle Behandlung
des Schach nach jechlicher Richtung zur Einführung geübter prak-
tischer Spieler in die gesammten theoretischen, praktischen und
literarischen Gebiete des Spieles. Eine stufenmässige Benutzung
beider Bücher erscheint für den Lernenden besonders empfehlens-
werth, indem er nach gründlichem Studium des ersten Theiles ohne
weitere Zwischenübungen mit Erfolg zu den Lehren des anderen
unmittelbar sich anschliessenden Buches übergehen mag. In beiden
Büchern wird der Kenner so reichlich positiven Inhalt niedergelegt
finden, wie bei der gestellten Raumgrenze nur irgend durch Präci-
sion der Darstellung zu erreichen war.

Mangelhafte Berücksichtigung der Anfangsgründe in den besseren
bisher erschienenen Werken, welche gewöhnlich mit vornehmer
Eile über die Grundlehren schnell hinweggehen, hat nicht selten
bittere Klagen über Schwierigkeit einer Erlernung des Schach aus
Büchern begründet. Auf der anderen Seite ist die Literatur, be-
sonders seit dem Tournier zu London 1851, mit einer Menge kleiner
höchst untauglicher Schriften überschwemmt worden, welche bei
weitschweifiger Darstellung oft durch ebenso unklare wie unrichtige
Behandlung mehr Schaden als Nutzen zu stiften scheinen. Mit
gleicher Consequenz haben nun beide Mängel in dem ersten Buche
der gegenwärtigen Schrift Berücksichtigung gefunden. Für die
Benutzung desselben, besonders bei einseitigem Selbststudium, d. h.
bei Erlernung des Schach ohne gleichzeitig praktische Uebung mit
anderen Spielern, genehmige der Anfänger hier noch den Rath.
sobald als möglich zu den praktischen Uebungen im zweiten Ab-
schnitt jenes Buches überzugehen, namentlich vor genauerem Stu-
dium der besonderen Grundgesetze in der letzten Abtheilung des

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[[III]/0011] Vorwort. Der vorliegenden Schrift liegt ein doppelter Zweck zu Grunde, welcher zunächst durch Scheidung des Ganzen in zwei besondere Bücher ausgesprochen wird. Von diesen erstrebt das erstere eine wo möglich einseitigem Selbststudium genügende, leichtfassliche, ebenso praktische wie systematische Darstellung der Grundlehren für den Anfänger. Das zweite giebt eine universelle Behandlung des Schach nach jechlicher Richtung zur Einführung geübter prak- tischer Spieler in die gesammten theoretischen, praktischen und literarischen Gebiete des Spieles. Eine stufenmässige Benutzung beider Bücher erscheint für den Lernenden besonders empfehlens- werth, indem er nach gründlichem Studium des ersten Theiles ohne weitere Zwischenübungen mit Erfolg zu den Lehren des anderen unmittelbar sich anschliessenden Buches übergehen mag. In beiden Büchern wird der Kenner so reichlich positiven Inhalt niedergelegt finden, wie bei der gestellten Raumgrenze nur irgend durch Präci- sion der Darstellung zu erreichen war. Mangelhafte Berücksichtigung der Anfangsgründe in den besseren bisher erschienenen Werken, welche gewöhnlich mit vornehmer Eile über die Grundlehren schnell hinweggehen, hat nicht selten bittere Klagen über Schwierigkeit einer Erlernung des Schach aus Büchern begründet. Auf der anderen Seite ist die Literatur, be- sonders seit dem Tournier zu London 1851, mit einer Menge kleiner höchst untauglicher Schriften überschwemmt worden, welche bei weitschweifiger Darstellung oft durch ebenso unklare wie unrichtige Behandlung mehr Schaden als Nutzen zu stiften scheinen. Mit gleicher Consequenz haben nun beide Mängel in dem ersten Buche der gegenwärtigen Schrift Berücksichtigung gefunden. Für die Benutzung desselben, besonders bei einseitigem Selbststudium, d. h. bei Erlernung des Schach ohne gleichzeitig praktische Uebung mit anderen Spielern, genehmige der Anfänger hier noch den Rath. sobald als möglich zu den praktischen Uebungen im zweiten Ab- schnitt jenes Buches überzugehen, namentlich vor genauerem Stu- dium der besonderen Grundgesetze in der letzten Abtheilung des

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. [III]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/11>, abgerufen am 23.11.2024.