Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.Fünfter Theil. Lehre von den Eröffnungen. Siebenzehntes Kapitel. Einleitung. §. 204. Die Grundbegriffe dieses auf das praktische §. 205. Die Möglichkeit der Normaleröffnung lässt sich §. 206. Man fasst im streng theoretischen Sinne nach 9
Fünfter Theil. Lehre von den Eröffnungen. Siebenzehntes Kapitel. Einleitung. §. 204. Die Grundbegriffe dieses auf das praktische §. 205. Die Möglichkeit der Normaleröffnung lässt sich §. 206. Man fasst im streng theoretischen Sinne nach 9
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Fünfter Theil.
Lehre von den Eröffnungen.
Siebenzehntes Kapitel.
Einleitung.
§. 204. Die Grundbegriffe dieses auf das praktische
Spiel so einflussreichen Theiles der Schachtheorie findet man
im 21. Kapitel des ersten Buches im Allgemeinen dargestellt.
Hier haben wir uns zunächst noch mit speciellen einleitenden
Grundsätzen, welche für die ganze Theorie von Entscheidung
sind, zu beschäftigen. Es entsteht zuerst die Frage nach
der Eintheilung und Begrenzung der einzelnen Eröffnungs-
arten. Die Autoren haben hier nach Belieben verschiedene
Anwendungen des Stoffes getroffen, indem sie theils nach
Willkühr den oder jenen Anfang, welcher sich zunächst am
natürlichsten darbot, ins Auge fassten, theils von einer be-
sonderen Variante, die sie für das correcteste Spiel hielten,
ausgingen. Die eigenthümliche Einrichtung des ganzen Spie-
les lässt nun gewiss eine von beiden Parteien so streng als
möglich correct durchgeführte Partie denken, die man des-
halb zur Normaleröffnung des Spieles erheben kann. Alle
anderen Anfänge werden ihr gegenüber als mehr oder min-
der verwerfliche Abweichungen angesehen.
§. 205. Die Möglichkeit der Normaleröffnung lässt sich
aus der völlig gleichen Ausrüstung beider Parteien leicht
dahin bestimmen, dass in solchem Anfange die Entwickelung
auf beiden Seiten nach §. 86 in gleich correcter und con-
sequenter Folge vor sich geht. Die analytische Begründung
dieses Satzes erfolgt aber zunächst aus einer tieferen Be-
trachtung des Verhältnisses zwischen Angriff und Vertheidi-
gung im Anfange der Partie überhaupt.
§. 206. Man fasst im streng theoretischen Sinne nach
§. 166 den Anziehenden als die Angriffspartei, den Nach-
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