Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.und Verhinderungsfällen, ferner Grenze der Partien und der Bedenkzeit für die einzelnen Züge, endlich die Eigen- thumsfrage in Betreff der zu spielenden Partien. -- Noch machen wir auf die Frage aufmerksam, ob eine öffent- liche Herausforderung, wie sie zuweilen in neuerer Zeit ergangen ist, die Spieler jedem beliebigen Contrahenten gegenüber auch wirklich binde. Zwei solche allgemeine Herausforderungen sind besonders bekannt geworden; die eine von Staunton im Jahre 1853, die andere zu ziemlich gleicher Zeit von der Breslauer Schachgesellschaft. Beide sind wahrscheinlich wegen Schwierigkeit der gestellten Be- dingungen unberücksichtigt geblieben. -- Für Correspon- denzpartien werden gleichfalls gewisse Vorausbestimmungen, denen eine Art juristischer Strenge innewohnt, rathsam. Dahin gehört zunächst die Einigung über Annahme eines festen Entwurfs von Grund- und Spielgesetzen, sodann die Grenze der Bedenkfrist und ihre Wirkungen, wobei die Poststempel von Entscheidung werden können, ferner Be- dingungen von Suspension und Waffentillstand, endlich Festsetzung eines Schiedsgerichts und selbst Instanzenzuges. Die ersten und letzten Bestimmungen kommen auch bei den vorher besprochenen Wettspielen in Betracht. Ausser- dem mag man sich bei Correspondenzspielen unter Um- ständen über Portokosten (welche nicht selten der Ver- lierende für beide Theile trägt) sowie über etwaige Inser- tionsgebühren u. dgl. besonders verständigen. 3. Geschichte. Zweiundsechszigstes Kapitel. Geschichte der Praxis bis zum Londoner Tournier, 1851. §. 410. Die Geschichte des praktischen Spieles be- §. 411. Bedeutend hervorragende Meister unseres Spie- und Verhinderungsfällen, ferner Grenze der Partien und der Bedenkzeit für die einzelnen Züge, endlich die Eigen- thumsfrage in Betreff der zu spielenden Partien. — Noch machen wir auf die Frage aufmerksam, ob eine öffent- liche Herausforderung, wie sie zuweilen in neuerer Zeit ergangen ist, die Spieler jedem beliebigen Contrahenten gegenüber auch wirklich binde. Zwei solche allgemeine Herausforderungen sind besonders bekannt geworden; die eine von Staunton im Jahre 1853, die andere zu ziemlich gleicher Zeit von der Breslauer Schachgesellschaft. Beide sind wahrscheinlich wegen Schwierigkeit der gestellten Be- dingungen unberücksichtigt geblieben. — Für Correspon- denzpartien werden gleichfalls gewisse Vorausbestimmungen, denen eine Art juristischer Strenge innewohnt, rathsam. Dahin gehört zunächst die Einigung über Annahme eines festen Entwurfs von Grund- und Spielgesetzen, sodann die Grenze der Bedenkfrist und ihre Wirkungen, wobei die Poststempel von Entscheidung werden können, ferner Be- dingungen von Suspension und Waffentillstand, endlich Festsetzung eines Schiedsgerichts und selbst Instanzenzuges. Die ersten und letzten Bestimmungen kommen auch bei den vorher besprochenen Wettspielen in Betracht. Ausser- dem mag man sich bei Correspondenzspielen unter Um- ständen über Portokosten (welche nicht selten der Ver- lierende für beide Theile trägt) sowie über etwaige Inser- tionsgebühren u. dgl. besonders verständigen. 3. Geschichte. Zweiundsechszigstes Kapitel. Geschichte der Praxis bis zum Londoner Tournier, 1851. §. 410. Die Geschichte des praktischen Spieles be- §. 411. Bedeutend hervorragende Meister unseres Spie- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <list> <item><pb facs="#f0247" n="235"/> und Verhinderungsfällen, ferner Grenze der Partien und<lb/> der Bedenkzeit für die einzelnen Züge, endlich die Eigen-<lb/> thumsfrage in Betreff der zu spielenden Partien. — Noch<lb/> machen wir auf die Frage aufmerksam, ob eine <hi rendition="#g">öffent-<lb/> liche</hi> Herausforderung, wie sie zuweilen in neuerer Zeit<lb/> ergangen ist, die Spieler jedem beliebigen Contrahenten<lb/> gegenüber auch wirklich binde. Zwei solche allgemeine<lb/> Herausforderungen sind besonders bekannt geworden; die<lb/> eine von Staunton im Jahre 1853, die andere zu ziemlich<lb/> gleicher Zeit von der Breslauer Schachgesellschaft. 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und Verhinderungsfällen, ferner Grenze der Partien und
der Bedenkzeit für die einzelnen Züge, endlich die Eigen-
thumsfrage in Betreff der zu spielenden Partien. — Noch
machen wir auf die Frage aufmerksam, ob eine öffent-
liche Herausforderung, wie sie zuweilen in neuerer Zeit
ergangen ist, die Spieler jedem beliebigen Contrahenten
gegenüber auch wirklich binde. Zwei solche allgemeine
Herausforderungen sind besonders bekannt geworden; die
eine von Staunton im Jahre 1853, die andere zu ziemlich
gleicher Zeit von der Breslauer Schachgesellschaft. Beide
sind wahrscheinlich wegen Schwierigkeit der gestellten Be-
dingungen unberücksichtigt geblieben. — Für Correspon-
denzpartien werden gleichfalls gewisse Vorausbestimmungen,
denen eine Art juristischer Strenge innewohnt, rathsam.
Dahin gehört zunächst die Einigung über Annahme eines
festen Entwurfs von Grund- und Spielgesetzen, sodann die
Grenze der Bedenkfrist und ihre Wirkungen, wobei die
Poststempel von Entscheidung werden können, ferner Be-
dingungen von Suspension und Waffentillstand, endlich
Festsetzung eines Schiedsgerichts und selbst Instanzenzuges.
Die ersten und letzten Bestimmungen kommen auch bei
den vorher besprochenen Wettspielen in Betracht. Ausser-
dem mag man sich bei Correspondenzspielen unter Um-
ständen über Portokosten (welche nicht selten der Ver-
lierende für beide Theile trägt) sowie über etwaige Inser-
tionsgebühren u. dgl. besonders verständigen.
3. Geschichte.
Zweiundsechszigstes Kapitel.
Geschichte der Praxis bis zum Londoner Tournier, 1851.
§. 410. Die Geschichte des praktischen Spieles be-
schäftigt sich mit der Darstellung von bedeutenden Thatsachen
und Ereignissen, welche sich an die Leistungen grosser Mei-
ster knüpfen und die Fortbildung wie Theilnahme am Spiele
im Laufe der Zeiten gefördert haben. Wir versuchen in dem
folgenden Abriss die wichtigsten Notizen für jenen Zweck
zusammen zu stellen.
§. 411. Bedeutend hervorragende Meister unseres Spie-
les werden kaum vor dem 16. Jahrhundert genannt. In der
zweiten Hälfte dieses Zeitraumes findet aber die Tüchtigkeit
einiger italienischer Praktiker besondere Anerkennung. Ueber-
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