Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.16. K. e 7--f 7 T h 8--f 8; 14. K f 7--f 8: der schwarze §. 120. Im Allgemeinen vermögen zwei leichte Officiere, 16. K. e 7—f 7 T h 8—f 8; 14. K f 7—f 8: der schwarze §. 120. Im Allgemeinen vermögen zwei leichte Officiere, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0094" n="82"/> 16. K. <hi rendition="#i">e</hi> 7—<hi rendition="#i">f</hi> 7 T <hi rendition="#i">h</hi> 8—<hi rendition="#i">f</hi> 8; 14. K <hi rendition="#i">f</hi> 7—<hi rendition="#i">f</hi> 8: der schwarze<lb/> König Patt gesetzt sein.</p><lb/> <p>§. 120. Im Allgemeinen vermögen zwei leichte Officiere,<lb/> namentlich zwei gleichartige, also die beiden Läufer, oder<lb/> die beiden Springer, gegen die einzelne Dame das Remis zu<lb/> erzwingen. Es kommt darauf an, dass sich die beiden Offi-<lb/> ciere neben einander in der Nähe ihres Königs halten; na-<lb/> mentlich ist dies für die Springer zu beachten, deren ge-<lb/> genseitige Deckung nicht zu empfehlen ist, denn sie können<lb/> in solcher Position leicht vom feindlichen zwischen sie ge-<lb/> stellten Könige, falls einer von beiden zum Ziehen genöthigt<lb/> wird, aufgerieben werden. Die speciellere analytische Aus-<lb/> führung der einzelnen Fälle muss auch hier den Erörterungen<lb/> des zweiten Buches überlassen bleiben.</p> </div> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [82/0094]
16. K. e 7—f 7 T h 8—f 8; 14. K f 7—f 8: der schwarze
König Patt gesetzt sein.
§. 120. Im Allgemeinen vermögen zwei leichte Officiere,
namentlich zwei gleichartige, also die beiden Läufer, oder
die beiden Springer, gegen die einzelne Dame das Remis zu
erzwingen. Es kommt darauf an, dass sich die beiden Offi-
ciere neben einander in der Nähe ihres Königs halten; na-
mentlich ist dies für die Springer zu beachten, deren ge-
genseitige Deckung nicht zu empfehlen ist, denn sie können
in solcher Position leicht vom feindlichen zwischen sie ge-
stellten Könige, falls einer von beiden zum Ziehen genöthigt
wird, aufgerieben werden. Die speciellere analytische Aus-
führung der einzelnen Fälle muss auch hier den Erörterungen
des zweiten Buches überlassen bleiben.
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