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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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an dem Stoffe sich äussert; 3) der Act oder der Process
des Spielens selbst, d. i. die Thätigkeitsäusserung des Spielers.

§. 124. Die für jedes Spiel eigenthümliche Natur der
Grundbedingungen wird durch die Grundgesetze desselben
festgestellt; durch beide aber wird die besondere Organisation
des Spieles bedingt. Wir wollen nun zunächst die Grund-
bedingungen des Schachspieles zu fixiren suchen, um daraus
im nächsten Kapitel in grösst möglicher Klarheit seine
Grundgesetze entwickeln zu können.

§. 125. Das Schachspiel wird mit Recht unter die all-
gemeine Classe der Brettspiele gerechnet, für welche sich
eine noch höhere Classe, die der Situationsspiele, denken
lässt. Für letztere besteht der Stoff ganz allgemein in Raum
und Bewegungsstücken. Jener wird in den Brettspielen durch
das Brett repräsentirt, welches im allgemeinen Geschlechte
der Schachspiele ein System von Feldern bildet, die in
sämmtlichen Hauptarten des Schachspieles in vierundsechzig
gleichen Quadraten bestehen.

Die Bewegungsstücke bestehen in den Brettspielen in
einer Anzahl von Steinen, welche in dem allgemeinen Ge-
schlechte der Schachspiele auch nach Qualität geschieden sind.

Anmerkung. Zur allgemeinsten Classe der Situationsspiele ge-
hört z. B. das Billardspiel, in welchem der Raum durch
die Billardtafel, die Bewegungsstücke aber durch die
Bälle dargestellt werden. Zur allgemeinsten Classe der
Brettspiele gehört ferner das sogenannte Mühlenspiel,
in welchem das Brett ein System von Linien bildet.
Im sogenannten Damenspiel sind die Steine nach ihrer
Qualität einander gleich.

§. 126. Die Bedingungen des Spieles liegen in den Si-
tuationsspielen überhaupt in der Existenz von Theilnehmern
begründet, deren Verhältniss in den Brettspielen nach An-
zahl und gegenseitiger Beziehung fixirt ist. Letztere ist in
der allgemeinen Gattung der Schachspiele in dem Verhält-
niss von gegen einander operirenden Parteien gegeben, deren
Quantität und Qualität genau festgestellt ist.

§. 127. Der Process des Spielens besteht ganz allgemein
in einer Reihe von Bewegungen, die in den Brettspielen
successive von Seiten beider Parteien auf einander folgen.
Aus der Summe solcher Bewegungen besteht für die allge-

an dem Stoffe sich äussert; 3) der Act oder der Process
des Spielens selbst, d. i. die Thätigkeitsäusserung des Spielers.

§. 124. Die für jedes Spiel eigenthümliche Natur der
Grundbedingungen wird durch die Grundgesetze desselben
festgestellt; durch beide aber wird die besondere Organisation
des Spieles bedingt. Wir wollen nun zunächst die Grund-
bedingungen des Schachspieles zu fixiren suchen, um daraus
im nächsten Kapitel in grösst möglicher Klarheit seine
Grundgesetze entwickeln zu können.

§. 125. Das Schachspiel wird mit Recht unter die all-
gemeine Classe der Brettspiele gerechnet, für welche sich
eine noch höhere Classe, die der Situationsspiele, denken
lässt. Für letztere besteht der Stoff ganz allgemein in Raum
und Bewegungsstücken. Jener wird in den Brettspielen durch
das Brett repräsentirt, welches im allgemeinen Geschlechte
der Schachspiele ein System von Feldern bildet, die in
sämmtlichen Hauptarten des Schachspieles in vierundsechzig
gleichen Quadraten bestehen.

Die Bewegungsstücke bestehen in den Brettspielen in
einer Anzahl von Steinen, welche in dem allgemeinen Ge-
schlechte der Schachspiele auch nach Qualität geschieden sind.

Anmerkung. Zur allgemeinsten Classe der Situationsspiele ge-
hört z. B. das Billardspiel, in welchem der Raum durch
die Billardtafel, die Bewegungsstücke aber durch die
Bälle dargestellt werden. Zur allgemeinsten Classe der
Brettspiele gehört ferner das sogenannte Mühlenspiel,
in welchem das Brett ein System von Linien bildet.
Im sogenannten Damenspiel sind die Steine nach ihrer
Qualität einander gleich.

§. 126. Die Bedingungen des Spieles liegen in den Si-
tuationsspielen überhaupt in der Existenz von Theilnehmern
begründet, deren Verhältniss in den Brettspielen nach An-
zahl und gegenseitiger Beziehung fixirt ist. Letztere ist in
der allgemeinen Gattung der Schachspiele in dem Verhält-
niss von gegen einander operirenden Parteien gegeben, deren
Quantität und Qualität genau festgestellt ist.

§. 127. Der Process des Spielens besteht ganz allgemein
in einer Reihe von Bewegungen, die in den Brettspielen
successive von Seiten beider Parteien auf einander folgen.
Aus der Summe solcher Bewegungen besteht für die allge-

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[87/0099] an dem Stoffe sich äussert; 3) der Act oder der Process des Spielens selbst, d. i. die Thätigkeitsäusserung des Spielers. §. 124. Die für jedes Spiel eigenthümliche Natur der Grundbedingungen wird durch die Grundgesetze desselben festgestellt; durch beide aber wird die besondere Organisation des Spieles bedingt. Wir wollen nun zunächst die Grund- bedingungen des Schachspieles zu fixiren suchen, um daraus im nächsten Kapitel in grösst möglicher Klarheit seine Grundgesetze entwickeln zu können. §. 125. Das Schachspiel wird mit Recht unter die all- gemeine Classe der Brettspiele gerechnet, für welche sich eine noch höhere Classe, die der Situationsspiele, denken lässt. Für letztere besteht der Stoff ganz allgemein in Raum und Bewegungsstücken. Jener wird in den Brettspielen durch das Brett repräsentirt, welches im allgemeinen Geschlechte der Schachspiele ein System von Feldern bildet, die in sämmtlichen Hauptarten des Schachspieles in vierundsechzig gleichen Quadraten bestehen. Die Bewegungsstücke bestehen in den Brettspielen in einer Anzahl von Steinen, welche in dem allgemeinen Ge- schlechte der Schachspiele auch nach Qualität geschieden sind. Anmerkung. Zur allgemeinsten Classe der Situationsspiele ge- hört z. B. das Billardspiel, in welchem der Raum durch die Billardtafel, die Bewegungsstücke aber durch die Bälle dargestellt werden. Zur allgemeinsten Classe der Brettspiele gehört ferner das sogenannte Mühlenspiel, in welchem das Brett ein System von Linien bildet. Im sogenannten Damenspiel sind die Steine nach ihrer Qualität einander gleich. §. 126. Die Bedingungen des Spieles liegen in den Si- tuationsspielen überhaupt in der Existenz von Theilnehmern begründet, deren Verhältniss in den Brettspielen nach An- zahl und gegenseitiger Beziehung fixirt ist. Letztere ist in der allgemeinen Gattung der Schachspiele in dem Verhält- niss von gegen einander operirenden Parteien gegeben, deren Quantität und Qualität genau festgestellt ist. §. 127. Der Process des Spielens besteht ganz allgemein in einer Reihe von Bewegungen, die in den Brettspielen successive von Seiten beider Parteien auf einander folgen. Aus der Summe solcher Bewegungen besteht für die allge-

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/99>, abgerufen am 24.11.2024.