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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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Die Familie ist die Keimzelle des Staates, die
gesund erhalten werden muß, wenn der Staatsorganismus
nicht erkranken und zugrunde gehen soll. Die deutsche
Familie insbesondere ist ein so wichtiges, lebenspendendes
Organ des gesamten Volks- und Staatskörpers, daß der
sie beherrschende Geist auch über die Lebensfähigkeit und
Zukunft des deutschen Staates letzten Endes die Ent-
scheidung bringt.

Familie und Staat sind ursprünglich nicht auf genau
denselben Fundamenten aufgebaut. Die Familie ist das
Ursprünglichere, Lebensvollere, sie gab dem Staate die
Seele. Sie ist von Natur auf Autorität und Pietät,
auf Treu und Glauben begründet, der Staat dagegen
ruht in seinen Anfängen vorwiegend auf der Grundlage
starker Rechtsnormen. Und doch kann der moderne Staat
bei stetigem Anwachsen seiner ethischen und sozialen Auf-
gaben des selbstlosen, opferfreudigen Familiengeistes nicht
entraten und nimmt je länger, desto mehr den Geist der
Familienfürsorge als wesentlichen Bestandteil in sein
Wesen auf. Staat und Familie bedürfen einander zum
Leben. Dem Staate strömen aus dem Born der Familie
beständig neue Lebenskräfte zu, und er handelt nur im
eigensten Jnteresse, wenn er diese Quelle in ihrer Kraft
und Reinheit zu erhalten und vor dem Versiegen und

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Die Familie ist die Keimzelle des Staates, die
gesund erhalten werden muß, wenn der Staatsorganismus
nicht erkranken und zugrunde gehen soll. Die deutsche
Familie insbesondere ist ein so wichtiges, lebenspendendes
Organ des gesamten Volks- und Staatskörpers, daß der
sie beherrschende Geist auch über die Lebensfähigkeit und
Zukunft des deutschen Staates letzten Endes die Ent-
scheidung bringt.

Familie und Staat sind ursprünglich nicht auf genau
denselben Fundamenten aufgebaut. Die Familie ist das
Ursprünglichere, Lebensvollere, sie gab dem Staate die
Seele. Sie ist von Natur auf Autorität und Pietät,
auf Treu und Glauben begründet, der Staat dagegen
ruht in seinen Anfängen vorwiegend auf der Grundlage
starker Rechtsnormen. Und doch kann der moderne Staat
bei stetigem Anwachsen seiner ethischen und sozialen Auf-
gaben des selbstlosen, opferfreudigen Familiengeistes nicht
entraten und nimmt je länger, desto mehr den Geist der
Familienfürsorge als wesentlichen Bestandteil in sein
Wesen auf. Staat und Familie bedürfen einander zum
Leben. Dem Staate strömen aus dem Born der Familie
beständig neue Lebenskräfte zu, und er handelt nur im
eigensten Jnteresse, wenn er diese Quelle in ihrer Kraft
und Reinheit zu erhalten und vor dem Versiegen und

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[101/0103] Die Familie ist die Keimzelle des Staates, die gesund erhalten werden muß, wenn der Staatsorganismus nicht erkranken und zugrunde gehen soll. Die deutsche Familie insbesondere ist ein so wichtiges, lebenspendendes Organ des gesamten Volks- und Staatskörpers, daß der sie beherrschende Geist auch über die Lebensfähigkeit und Zukunft des deutschen Staates letzten Endes die Ent- scheidung bringt. Familie und Staat sind ursprünglich nicht auf genau denselben Fundamenten aufgebaut. Die Familie ist das Ursprünglichere, Lebensvollere, sie gab dem Staate die Seele. Sie ist von Natur auf Autorität und Pietät, auf Treu und Glauben begründet, der Staat dagegen ruht in seinen Anfängen vorwiegend auf der Grundlage starker Rechtsnormen. Und doch kann der moderne Staat bei stetigem Anwachsen seiner ethischen und sozialen Auf- gaben des selbstlosen, opferfreudigen Familiengeistes nicht entraten und nimmt je länger, desto mehr den Geist der Familienfürsorge als wesentlichen Bestandteil in sein Wesen auf. Staat und Familie bedürfen einander zum Leben. Dem Staate strömen aus dem Born der Familie beständig neue Lebenskräfte zu, und er handelt nur im eigensten Jnteresse, wenn er diese Quelle in ihrer Kraft und Reinheit zu erhalten und vor dem Versiegen und 7

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/103>, abgerufen am 23.11.2024.