Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.II. Kritik des Frauenstimmrechts. 1. Allgemeines. Wenn man an die kritische Untersuchung des Frauen- Die erste und wichtigste Aufgabe eines jeden Natur- II. Kritik des Frauenstimmrechts. 1. Allgemeines. Wenn man an die kritische Untersuchung des Frauen- Die erste und wichtigste Aufgabe eines jeden Natur- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0015" n="13"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#aq">II</hi>.<lb/> Kritik des Frauenstimmrechts.</head><lb/> <div n="3"> <head>1.<lb/><hi rendition="#g">Allgemeines</hi>.</head><lb/> <p>Wenn man an die kritische Untersuchung des Frauen-<lb/> stimmrechtsproblemes herangeht, so ist vor allem klarzu-<lb/> stellen, daß diese politische Frage, wie die meisten Fragen<lb/> dieser Art, letzten Endes eine Machtfrage ist. Es steht<lb/> zur Diskussion, ob der heutige Staat wie bisher von<lb/> Männern und nach männlichen Grundsätzen verwaltet und<lb/> regiert werden soll, oder ob man die Frauen zur Mit-<lb/> regierung heranziehen und ihnen damit einen Einfluß<lb/> einräumen will, der sich leicht zur Vorherrschaft aus-<lb/> wachsen und dem ganzen Staatsleben ein weibisches,<lb/> kraftloses Gepräge geben könnte. Die männliche Struktur,<lb/> das männliche Wesen des Staates würde durch Einführung<lb/> der politischen Gleichberechtigung der Geschlechter jeden-<lb/> falls eine tiefgehende Umwandlung im weiblichen Sinne<lb/> erleiden, und es fragt sich zunächst, ob Aufgabe und Zweck<lb/> des Staates bei einer solchen Umgestaltung überhaupt<lb/> noch erfüllt werden können.</p><lb/> <p>Die erste und wichtigste Aufgabe eines jeden Natur-<lb/> wesens, eines jeden Menschen, jeder menschlichen Vereini-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [13/0015]
II.
Kritik des Frauenstimmrechts.
1.
Allgemeines.
Wenn man an die kritische Untersuchung des Frauen-
stimmrechtsproblemes herangeht, so ist vor allem klarzu-
stellen, daß diese politische Frage, wie die meisten Fragen
dieser Art, letzten Endes eine Machtfrage ist. Es steht
zur Diskussion, ob der heutige Staat wie bisher von
Männern und nach männlichen Grundsätzen verwaltet und
regiert werden soll, oder ob man die Frauen zur Mit-
regierung heranziehen und ihnen damit einen Einfluß
einräumen will, der sich leicht zur Vorherrschaft aus-
wachsen und dem ganzen Staatsleben ein weibisches,
kraftloses Gepräge geben könnte. Die männliche Struktur,
das männliche Wesen des Staates würde durch Einführung
der politischen Gleichberechtigung der Geschlechter jeden-
falls eine tiefgehende Umwandlung im weiblichen Sinne
erleiden, und es fragt sich zunächst, ob Aufgabe und Zweck
des Staates bei einer solchen Umgestaltung überhaupt
noch erfüllt werden können.
Die erste und wichtigste Aufgabe eines jeden Natur-
wesens, eines jeden Menschen, jeder menschlichen Vereini-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-04-13T13:51:38Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-04-13T13:51:38Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |