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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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II.
Kritik des Frauenstimmrechts.
1.
Allgemeines.

Wenn man an die kritische Untersuchung des Frauen-
stimmrechtsproblemes herangeht, so ist vor allem klarzu-
stellen, daß diese politische Frage, wie die meisten Fragen
dieser Art, letzten Endes eine Machtfrage ist. Es steht
zur Diskussion, ob der heutige Staat wie bisher von
Männern und nach männlichen Grundsätzen verwaltet und
regiert werden soll, oder ob man die Frauen zur Mit-
regierung heranziehen und ihnen damit einen Einfluß
einräumen will, der sich leicht zur Vorherrschaft aus-
wachsen und dem ganzen Staatsleben ein weibisches,
kraftloses Gepräge geben könnte. Die männliche Struktur,
das männliche Wesen des Staates würde durch Einführung
der politischen Gleichberechtigung der Geschlechter jeden-
falls eine tiefgehende Umwandlung im weiblichen Sinne
erleiden, und es fragt sich zunächst, ob Aufgabe und Zweck
des Staates bei einer solchen Umgestaltung überhaupt
noch erfüllt werden können.

Die erste und wichtigste Aufgabe eines jeden Natur-
wesens, eines jeden Menschen, jeder menschlichen Vereini-

II.
Kritik des Frauenstimmrechts.
1.
Allgemeines.

Wenn man an die kritische Untersuchung des Frauen-
stimmrechtsproblemes herangeht, so ist vor allem klarzu-
stellen, daß diese politische Frage, wie die meisten Fragen
dieser Art, letzten Endes eine Machtfrage ist. Es steht
zur Diskussion, ob der heutige Staat wie bisher von
Männern und nach männlichen Grundsätzen verwaltet und
regiert werden soll, oder ob man die Frauen zur Mit-
regierung heranziehen und ihnen damit einen Einfluß
einräumen will, der sich leicht zur Vorherrschaft aus-
wachsen und dem ganzen Staatsleben ein weibisches,
kraftloses Gepräge geben könnte. Die männliche Struktur,
das männliche Wesen des Staates würde durch Einführung
der politischen Gleichberechtigung der Geschlechter jeden-
falls eine tiefgehende Umwandlung im weiblichen Sinne
erleiden, und es fragt sich zunächst, ob Aufgabe und Zweck
des Staates bei einer solchen Umgestaltung überhaupt
noch erfüllt werden können.

Die erste und wichtigste Aufgabe eines jeden Natur-
wesens, eines jeden Menschen, jeder menschlichen Vereini-

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[13/0015] II. Kritik des Frauenstimmrechts. 1. Allgemeines. Wenn man an die kritische Untersuchung des Frauen- stimmrechtsproblemes herangeht, so ist vor allem klarzu- stellen, daß diese politische Frage, wie die meisten Fragen dieser Art, letzten Endes eine Machtfrage ist. Es steht zur Diskussion, ob der heutige Staat wie bisher von Männern und nach männlichen Grundsätzen verwaltet und regiert werden soll, oder ob man die Frauen zur Mit- regierung heranziehen und ihnen damit einen Einfluß einräumen will, der sich leicht zur Vorherrschaft aus- wachsen und dem ganzen Staatsleben ein weibisches, kraftloses Gepräge geben könnte. Die männliche Struktur, das männliche Wesen des Staates würde durch Einführung der politischen Gleichberechtigung der Geschlechter jeden- falls eine tiefgehende Umwandlung im weiblichen Sinne erleiden, und es fragt sich zunächst, ob Aufgabe und Zweck des Staates bei einer solchen Umgestaltung überhaupt noch erfüllt werden können. Die erste und wichtigste Aufgabe eines jeden Natur- wesens, eines jeden Menschen, jeder menschlichen Vereini-

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/15>, abgerufen am 21.11.2024.