Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.Familie. Die Familie war der Damm, dem wir die Jn der Tat ist das kirchliche Frauenstimmrecht die Familie. Die Familie war der Damm, dem wir die Jn der Tat ist das kirchliche Frauenstimmrecht die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0037" n="35"/> Familie. Die Familie war der Damm, dem wir die<lb/> relative Gesundheit des Volkslebens verdanken. Nun<lb/> soll auch die Frau nur noch als Zahl gewertet, das letzte<lb/> Bollwerk der Gesellschaft soll zerstört werden. Wollen<lb/> Sie das Volk vor diesem Unglück bewahren, dann<lb/> dürfen Sie den Frauen nicht das politische Stimmrecht<lb/> geben. Dann dürfen Sie aber auch nicht die vor-<lb/> bereitenden Schritte tun, auch nicht den ersten Schritt in<lb/> der Verleihung des Pfarrwahlrechts.“</p><lb/> <p>Jn der Tat ist das kirchliche Frauenstimmrecht die<lb/> erste und für die Frauenbewegung natürlich unendlich<lb/> wichtige Vorstufe auf dem Wege zur politischen Gleich-<lb/> berechtigung. Daher pflegen auch die echten zielbewußten<lb/> Vertreter desselben diese Zusammenhänge mit Vorliebe zu<lb/> verschleiern, und nur wenige offenherzige Nichtdiplomaten<lb/> wagen es, den ganzen Feldzugsplan vor aller Augen zu<lb/> enthüllen. – Man hüte sich, auf dem nur <hi rendition="#g">scheinbar</hi><lb/> neutralen kirchlichen Gebiete die ersten Schritte auf einer<lb/> abschüssigen Bahn zu tun, auf der es später kein Halten<lb/> geben würde!</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [35/0037]
Familie. Die Familie war der Damm, dem wir die
relative Gesundheit des Volkslebens verdanken. Nun
soll auch die Frau nur noch als Zahl gewertet, das letzte
Bollwerk der Gesellschaft soll zerstört werden. Wollen
Sie das Volk vor diesem Unglück bewahren, dann
dürfen Sie den Frauen nicht das politische Stimmrecht
geben. Dann dürfen Sie aber auch nicht die vor-
bereitenden Schritte tun, auch nicht den ersten Schritt in
der Verleihung des Pfarrwahlrechts.“
Jn der Tat ist das kirchliche Frauenstimmrecht die
erste und für die Frauenbewegung natürlich unendlich
wichtige Vorstufe auf dem Wege zur politischen Gleich-
berechtigung. Daher pflegen auch die echten zielbewußten
Vertreter desselben diese Zusammenhänge mit Vorliebe zu
verschleiern, und nur wenige offenherzige Nichtdiplomaten
wagen es, den ganzen Feldzugsplan vor aller Augen zu
enthüllen. – Man hüte sich, auf dem nur scheinbar
neutralen kirchlichen Gebiete die ersten Schritte auf einer
abschüssigen Bahn zu tun, auf der es später kein Halten
geben würde!
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Zitationshilfe: | Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/37>, abgerufen am 16.07.2024. |