Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.Für die Tatsache, daß die weibliche Mitarbeit in Die charitative Arbeit in der Gemeinde er- Für die Tatsache, daß die weibliche Mitarbeit in Die charitative Arbeit in der Gemeinde er- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0048" n="46"/> <p>Für die Tatsache, daß die weibliche Mitarbeit in<lb/> der Gemeinde durch die frauenrechtlerischen Bestrebungen<lb/> keine Förderung, sondern vielmehr eine empfindliche<lb/> Schädigung erfährt, dafür haben wir u. a. eine klassische<lb/> Zeugin in der Person der Frau Baronin v. Meerheimb<lb/> in Rostock. Diese Dame, die seit langen Jahren ein<lb/> Altersheim leitet, die einem Gemeinde-, Armen- und<lb/> Krankenvereine die Kasse führt und seit vielen Jahren<lb/> angestellte städtische Waisenpflegerin ist, darf sich gewiß<lb/> ein Urteil über die Frage erlauben, ob die von der<lb/> Frauenbewegung geforderten Wahlrechte für die Aus-<lb/> übung der weiblichen Hilfs- und Liebestätigkeit in der<lb/> Gemeinde notwendig und nützlich sind. Sie ist bei<lb/> diesen Arbeiten immer wieder mit Einzelpersonen und<lb/> Vereinigungen der Frauenbewegung zusammengekommen<lb/> und hat sich mit ihren Bestrebungen auseinandersetzen<lb/> müssen. Dabei ist sie nach ihren eigenen Worten zu dem<lb/> geworden, was sie heute ist, zu einer bewußten<lb/> Bekämpferin der Frauenemanzipation in allen ihren<lb/> Formen. Sie sagt u. a. von der Arbeit der Recht-<lb/> lerinnen: „Es ist manche gute, tüchtige Arbeit geleistet<lb/> von ihnen, und an ihrer Rührigkeit können wir uns oft<lb/> ein Beispiel nehmen. Aber das Brauchbare ist meines<lb/> Erachtens nicht geleistet, <hi rendition="#g">weil</hi>, sondern <hi rendition="#g">obgleich</hi>sie<lb/> zur Frauenbewegung gehörten.“</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Die charitative Arbeit</hi> in der Gemeinde <hi rendition="#g">er-<lb/> fordert</hi>nach Frau v. M. <hi rendition="#g">nicht nur die ganze<lb/> Kraft,</hi> sondern <hi rendition="#g">das ganze Herz</hi>. Eine Teilung des<lb/> Frauenherzens, halb Nächstenliebe, halb Emanzipationslust<lb/> kann der Arbeit nur zum schwersten Schaden gereichen.<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [46/0048]
Für die Tatsache, daß die weibliche Mitarbeit in
der Gemeinde durch die frauenrechtlerischen Bestrebungen
keine Förderung, sondern vielmehr eine empfindliche
Schädigung erfährt, dafür haben wir u. a. eine klassische
Zeugin in der Person der Frau Baronin v. Meerheimb
in Rostock. Diese Dame, die seit langen Jahren ein
Altersheim leitet, die einem Gemeinde-, Armen- und
Krankenvereine die Kasse führt und seit vielen Jahren
angestellte städtische Waisenpflegerin ist, darf sich gewiß
ein Urteil über die Frage erlauben, ob die von der
Frauenbewegung geforderten Wahlrechte für die Aus-
übung der weiblichen Hilfs- und Liebestätigkeit in der
Gemeinde notwendig und nützlich sind. Sie ist bei
diesen Arbeiten immer wieder mit Einzelpersonen und
Vereinigungen der Frauenbewegung zusammengekommen
und hat sich mit ihren Bestrebungen auseinandersetzen
müssen. Dabei ist sie nach ihren eigenen Worten zu dem
geworden, was sie heute ist, zu einer bewußten
Bekämpferin der Frauenemanzipation in allen ihren
Formen. Sie sagt u. a. von der Arbeit der Recht-
lerinnen: „Es ist manche gute, tüchtige Arbeit geleistet
von ihnen, und an ihrer Rührigkeit können wir uns oft
ein Beispiel nehmen. Aber das Brauchbare ist meines
Erachtens nicht geleistet, weil, sondern obgleichsie
zur Frauenbewegung gehörten.“
Die charitative Arbeit in der Gemeinde er-
fordertnach Frau v. M. nicht nur die ganze
Kraft, sondern das ganze Herz. Eine Teilung des
Frauenherzens, halb Nächstenliebe, halb Emanzipationslust
kann der Arbeit nur zum schwersten Schaden gereichen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-04-13T13:51:38Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-04-13T13:51:38Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |