Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.Als ein sehr gewichtiges Argument für das Ein- Da das Staatswesen notwendig männlichen Charakter 5*
Als ein sehr gewichtiges Argument für das Ein- Da das Staatswesen notwendig männlichen Charakter 5*
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Als ein sehr gewichtiges Argument für das Ein-
treten der Frauen in das politische Leben pflegen die
Rechtlerinnen die Behauptung hinzustellen, daß es dem
weiblichen Geschlechte, als dem auf einer höheren Stufe
moralischer Vollkommenheit stehenden Teile der Mensch-
heit, gelingen würde, durch seine politische Mitarbeit das
politische Leben nach der moralischen und ästhetischen
Seite zu veredeln, den Streit der Parteien zu mildern
und überall gute Sitte, Recht und Gerechtigkeit zur Gel-
tung zu bringen. – Nach unserer Überzeugung kann von
einer moralischen Überlegenheit des weiblichen Geschlechts
überhaupt keine Rede sein. Käthe Sturmfels spricht sogar
das strenge Wort: „Die Frau ist hauptsächlich schuld an
aller Unsittlichkeit in der Welt.“ – Gerade die heutige
schwere Kriegszeit, in welcher der deutsche Mann seine
Feuerprobe moralischer Kraft ablegt, dürfte den un-
zweifelhaften Beweis für die männliche Überlegenheit
erbringen. Die patriotische Tatkraft und Opferwilligkeit
der heutigen deutschen Frauen soll freudig anerkannt
werden, die vereinzelten Fälle von würdelosem, leicht-
fertigem Wesen sollen dem weiblichen Geschlechte als
solchem nicht angerechnet werden, aber bei alledem: die
höhere Moral, die staatserhaltende, unbeug-
same Kraft, Pflichttreue und Humanität findet
sich bei den deutschen Männern; das geben selbst
unsere besten Frauen freudig und neidlos zu und sind
glücklich, in ihren Männern Helden zu finden.
Da das Staatswesen notwendig männlichen Charakter
tragen muß, so könnte eine gesetzgeberische Tätigkeit der
Frau wohl zu einer unerträglichen, pedantischen Bemutte-
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(2017-04-13T13:51:38Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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