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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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klasse, rechnen wir Alle, die über 650 Thlr. Einkommen haben,
dazu, obgleich diese doch gewiß nicht als wohlhabend gelten
können, so gäbe dies also

44,407
+ 46,908
Summa 91,315

nicht unbemittelte Steuerpflichtige im Staat. Allein jene 46,908
Steuerpflichtigen, welche zwischen 650 Thlr. und 1000 Thlr.
Einkommen haben, beziehen sich nur auf die klassensteuer-
pflichtige
Bevölkerung des Staats. Und wenn diese auch
beinahe 7/8 der Gesammtbevölkerung beträgt, so giebt es doch
auch noch mahl- und schlachtsteuerpflichtige Ortschaften, die nicht
Klassensteuer zahlen. Wir müssen diese also gleichfalls in Rech-
nung ziehen. Die Bevölkerung der mahl- und schlachtsteuerpflich-
tigen Ortschaften in Preußen betrug im Jahre 1858 nach dem
XIII. Band der amtlichen statistischen Mittheilungen von Ge-
heimrath Dieterici (p. 182) 2,284,745 Seelen, die Gesammt-
bevölkerung damals nach amtlicher Zählung 17,739,913 Seelen,
die klassensteuerpflichtige Bevölkerung also 15,455,168 Seelen.
Nehmen wir nun an, wie wir bei einer Durchschnittsberechnung
müssen, daß auf die 2,284,745 der mahl- und schlachtsteuer-
pflichtigen Bevölkerung im Verhältniß eben so viel Leute mit
über 650 Thlr. jährlicher Einnahme kommen wie auf die klassen-
steuerpflichtigen Ortschaften, so ergeben sich weitere 6954 Leute
mit über 650 Thlr. Einnahme in den mahl- und schlachtsteuer-
pflichtigen Ortschaften.

Diese ..... 6,954
hinzu addirt zu den obigen .. 91,315
ergiebt sich eine Gesammtsumme von 98,269

Leuten mit über 650 Thlr. Einkommen in dem ganzen preußi-
schen Staat. Nehmen Sie an, daß jeder derselben eine Familie
von 5 Personen darstellt, wie man zu rechnen pflegt, wenn von
der gesammten Bevölkerung die Rede ist, wie man aber durch-
aus nicht rechnen darf, wenn es sich blos um die höhern Stände
handelt, in denen die durchschnittliche Kinderzahl in den Fami-
lien weit geringer ist als im untern Volk.

Rechnen wir aber immerhin so, -- so übertrieben dies auch
ist -- so repräsentiren jene 98,269 Steuerpflichtige eine Zahl
von 491,345 Seelen, also immer noch eine solche Zahl, wie man
sie zu vernachlässigen pflegt, wenn man in runden Zahlen die
Bevölkerungsstärke großer Nationen angiebt, ja eine kleinere

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klaſſe, rechnen wir Alle, die über 650 Thlr. Einkommen haben,
dazu, obgleich dieſe doch gewiß nicht als wohlhabend gelten
können, ſo gäbe dies alſo

44,407
+ 46,908
Summa 91,315

nicht unbemittelte Steuerpflichtige im Staat. Allein jene 46,908
Steuerpflichtigen, welche zwiſchen 650 Thlr. und 1000 Thlr.
Einkommen haben, beziehen ſich nur auf die klaſſenſteuer-
pflichtige
Bevölkerung des Staats. Und wenn dieſe auch
beinahe ⅞ der Geſammtbevölkerung beträgt, ſo giebt es doch
auch noch mahl- und ſchlachtſteuerpflichtige Ortſchaften, die nicht
Klaſſenſteuer zahlen. Wir müſſen dieſe alſo gleichfalls in Rech-
nung ziehen. Die Bevölkerung der mahl- und ſchlachtſteuerpflich-
tigen Ortſchaften in Preußen betrug im Jahre 1858 nach dem
XIII. Band der amtlichen ſtatiſtiſchen Mittheilungen von Ge-
heimrath Dieterici (p. 182) 2,284,745 Seelen, die Geſammt-
bevölkerung damals nach amtlicher Zählung 17,739,913 Seelen,
die klaſſenſteuerpflichtige Bevölkerung alſo 15,455,168 Seelen.
Nehmen wir nun an, wie wir bei einer Durchſchnittsberechnung
müſſen, daß auf die 2,284,745 der mahl- und ſchlachtſteuer-
pflichtigen Bevölkerung im Verhältniß eben ſo viel Leute mit
über 650 Thlr. jährlicher Einnahme kommen wie auf die klaſſen-
ſteuerpflichtigen Ortſchaften, ſo ergeben ſich weitere 6954 Leute
mit über 650 Thlr. Einnahme in den mahl- und ſchlachtſteuer-
pflichtigen Ortſchaften.

Dieſe ..... 6,954
hinzu addirt zu den obigen .. 91,315
ergiebt ſich eine Geſammtſumme von 98,269

Leuten mit über 650 Thlr. Einkommen in dem ganzen preußi-
ſchen Staat. Nehmen Sie an, daß jeder derſelben eine Familie
von 5 Perſonen darſtellt, wie man zu rechnen pflegt, wenn von
der geſammten Bevölkerung die Rede iſt, wie man aber durch-
aus nicht rechnen darf, wenn es ſich blos um die höhern Stände
handelt, in denen die durchſchnittliche Kinderzahl in den Fami-
lien weit geringer iſt als im untern Volk.

Rechnen wir aber immerhin ſo, — ſo übertrieben dies auch
iſt — ſo repräſentiren jene 98,269 Steuerpflichtige eine Zahl
von 491,345 Seelen, alſo immer noch eine ſolche Zahl, wie man
ſie zu vernachläſſigen pflegt, wenn man in runden Zahlen die
Bevölkerungsſtärke großer Nationen angiebt, ja eine kleinere

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[65/0071] klaſſe, rechnen wir Alle, die über 650 Thlr. Einkommen haben, dazu, obgleich dieſe doch gewiß nicht als wohlhabend gelten können, ſo gäbe dies alſo 44,407 + 46,908 Summa 91,315 nicht unbemittelte Steuerpflichtige im Staat. Allein jene 46,908 Steuerpflichtigen, welche zwiſchen 650 Thlr. und 1000 Thlr. Einkommen haben, beziehen ſich nur auf die klaſſenſteuer- pflichtige Bevölkerung des Staats. Und wenn dieſe auch beinahe ⅞ der Geſammtbevölkerung beträgt, ſo giebt es doch auch noch mahl- und ſchlachtſteuerpflichtige Ortſchaften, die nicht Klaſſenſteuer zahlen. Wir müſſen dieſe alſo gleichfalls in Rech- nung ziehen. Die Bevölkerung der mahl- und ſchlachtſteuerpflich- tigen Ortſchaften in Preußen betrug im Jahre 1858 nach dem XIII. Band der amtlichen ſtatiſtiſchen Mittheilungen von Ge- heimrath Dieterici (p. 182) 2,284,745 Seelen, die Geſammt- bevölkerung damals nach amtlicher Zählung 17,739,913 Seelen, die klaſſenſteuerpflichtige Bevölkerung alſo 15,455,168 Seelen. Nehmen wir nun an, wie wir bei einer Durchſchnittsberechnung müſſen, daß auf die 2,284,745 der mahl- und ſchlachtſteuer- pflichtigen Bevölkerung im Verhältniß eben ſo viel Leute mit über 650 Thlr. jährlicher Einnahme kommen wie auf die klaſſen- ſteuerpflichtigen Ortſchaften, ſo ergeben ſich weitere 6954 Leute mit über 650 Thlr. Einnahme in den mahl- und ſchlachtſteuer- pflichtigen Ortſchaften. Dieſe ..... 6,954 hinzu addirt zu den obigen .. 91,315 ergiebt ſich eine Geſammtſumme von 98,269 Leuten mit über 650 Thlr. Einkommen in dem ganzen preußi- ſchen Staat. Nehmen Sie an, daß jeder derſelben eine Familie von 5 Perſonen darſtellt, wie man zu rechnen pflegt, wenn von der geſammten Bevölkerung die Rede iſt, wie man aber durch- aus nicht rechnen darf, wenn es ſich blos um die höhern Stände handelt, in denen die durchſchnittliche Kinderzahl in den Fami- lien weit geringer iſt als im untern Volk. Rechnen wir aber immerhin ſo, — ſo übertrieben dies auch iſt — ſo repräſentiren jene 98,269 Steuerpflichtige eine Zahl von 491,345 Seelen, alſo immer noch eine ſolche Zahl, wie man ſie zu vernachläſſigen pflegt, wenn man in runden Zahlen die Bevölkerungsſtärke großer Nationen angiebt, ja eine kleinere 5

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/71>, abgerufen am 12.05.2024.