Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.klasse, rechnen wir Alle, die über 650 Thlr. Einkommen haben, 44,407 + 46,908 Summa 91,315 nicht unbemittelte Steuerpflichtige im Staat. Allein jene 46,908 Diese ..... 6,954 hinzu addirt zu den obigen .. 91,315 ergiebt sich eine Gesammtsumme von 98,269 Leuten mit über 650 Thlr. Einkommen in dem ganzen preußi- Rechnen wir aber immerhin so, -- so übertrieben dies auch 5
klaſſe, rechnen wir Alle, die über 650 Thlr. Einkommen haben, 44,407 + 46,908 Summa 91,315 nicht unbemittelte Steuerpflichtige im Staat. Allein jene 46,908 Dieſe ..... 6,954 hinzu addirt zu den obigen .. 91,315 ergiebt ſich eine Geſammtſumme von 98,269 Leuten mit über 650 Thlr. Einkommen in dem ganzen preußi- Rechnen wir aber immerhin ſo, — ſo übertrieben dies auch 5
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0071" n="65"/> klaſſe, rechnen wir Alle, die über 650 Thlr. Einkommen haben,<lb/> dazu, obgleich dieſe doch gewiß nicht als wohlhabend gelten<lb/> können, ſo gäbe dies alſo</p><lb/> <list> <item>44,407</item><lb/> <item> <hi rendition="#u">+ 46,908</hi> </item><lb/> <item>Summa 91,315</item> </list><lb/> <p><hi rendition="#g">nicht</hi> unbemittelte Steuerpflichtige im Staat. Allein jene 46,908<lb/> Steuerpflichtigen, welche zwiſchen 650 Thlr. und 1000 Thlr.<lb/> Einkommen haben, beziehen ſich nur auf die <hi rendition="#g">klaſſenſteuer-<lb/> pflichtige</hi> Bevölkerung des Staats. Und wenn dieſe auch<lb/> beinahe ⅞ der Geſammtbevölkerung beträgt, ſo giebt es doch<lb/> auch noch mahl- und ſchlachtſteuerpflichtige Ortſchaften, die nicht<lb/> Klaſſenſteuer zahlen. Wir müſſen dieſe alſo gleichfalls in Rech-<lb/> nung ziehen. Die Bevölkerung der mahl- und ſchlachtſteuerpflich-<lb/> tigen Ortſchaften in Preußen betrug im Jahre 1858 nach dem<lb/><hi rendition="#aq">XIII.</hi> Band der amtlichen ſtatiſtiſchen Mittheilungen von Ge-<lb/> heimrath Dieterici (<hi rendition="#aq">p.</hi> 182) 2,284,745 Seelen, die Geſammt-<lb/> bevölkerung damals nach amtlicher Zählung 17,739,913 Seelen,<lb/> die klaſſenſteuerpflichtige Bevölkerung alſo 15,455,168 Seelen.<lb/> Nehmen wir nun an, wie wir bei einer Durchſchnittsberechnung<lb/> müſſen, daß auf die 2,284,745 der mahl- und ſchlachtſteuer-<lb/> pflichtigen Bevölkerung im Verhältniß eben ſo viel Leute mit<lb/> über 650 Thlr. jährlicher Einnahme kommen wie auf die klaſſen-<lb/> ſteuerpflichtigen Ortſchaften, ſo ergeben ſich weitere 6954 Leute<lb/> mit über 650 Thlr. Einnahme in den mahl- und ſchlachtſteuer-<lb/> pflichtigen Ortſchaften.</p><lb/> <list> <item>Dieſe ..... 6,954</item><lb/> <item>hinzu addirt zu den obigen .. <hi rendition="#u">91,315</hi></item><lb/> <item>ergiebt ſich eine Geſammtſumme von 98,269</item> </list><lb/> <p>Leuten mit über 650 Thlr. Einkommen in dem ganzen preußi-<lb/> ſchen Staat. Nehmen Sie an, daß jeder derſelben eine Familie<lb/> von 5 Perſonen darſtellt, wie man zu rechnen pflegt, wenn von<lb/> der geſammten Bevölkerung die Rede iſt, wie man aber durch-<lb/> aus nicht rechnen darf, wenn es ſich blos um die höhern Stände<lb/> handelt, in denen die durchſchnittliche Kinderzahl in den Fami-<lb/> lien weit geringer iſt als im untern Volk.</p><lb/> <p>Rechnen wir aber immerhin ſo, — ſo übertrieben dies auch<lb/> iſt — ſo repräſentiren jene 98,269 Steuerpflichtige eine Zahl<lb/> von 491,345 Seelen, alſo immer noch eine ſolche Zahl, wie man<lb/> ſie zu vernachläſſigen pflegt, wenn man in runden Zahlen die<lb/> Bevölkerungsſtärke großer Nationen angiebt, ja eine kleinere<lb/> <fw place="bottom" type="sig">5</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [65/0071]
klaſſe, rechnen wir Alle, die über 650 Thlr. Einkommen haben,
dazu, obgleich dieſe doch gewiß nicht als wohlhabend gelten
können, ſo gäbe dies alſo
44,407
+ 46,908
Summa 91,315
nicht unbemittelte Steuerpflichtige im Staat. Allein jene 46,908
Steuerpflichtigen, welche zwiſchen 650 Thlr. und 1000 Thlr.
Einkommen haben, beziehen ſich nur auf die klaſſenſteuer-
pflichtige Bevölkerung des Staats. Und wenn dieſe auch
beinahe ⅞ der Geſammtbevölkerung beträgt, ſo giebt es doch
auch noch mahl- und ſchlachtſteuerpflichtige Ortſchaften, die nicht
Klaſſenſteuer zahlen. Wir müſſen dieſe alſo gleichfalls in Rech-
nung ziehen. Die Bevölkerung der mahl- und ſchlachtſteuerpflich-
tigen Ortſchaften in Preußen betrug im Jahre 1858 nach dem
XIII. Band der amtlichen ſtatiſtiſchen Mittheilungen von Ge-
heimrath Dieterici (p. 182) 2,284,745 Seelen, die Geſammt-
bevölkerung damals nach amtlicher Zählung 17,739,913 Seelen,
die klaſſenſteuerpflichtige Bevölkerung alſo 15,455,168 Seelen.
Nehmen wir nun an, wie wir bei einer Durchſchnittsberechnung
müſſen, daß auf die 2,284,745 der mahl- und ſchlachtſteuer-
pflichtigen Bevölkerung im Verhältniß eben ſo viel Leute mit
über 650 Thlr. jährlicher Einnahme kommen wie auf die klaſſen-
ſteuerpflichtigen Ortſchaften, ſo ergeben ſich weitere 6954 Leute
mit über 650 Thlr. Einnahme in den mahl- und ſchlachtſteuer-
pflichtigen Ortſchaften.
Dieſe ..... 6,954
hinzu addirt zu den obigen .. 91,315
ergiebt ſich eine Geſammtſumme von 98,269
Leuten mit über 650 Thlr. Einkommen in dem ganzen preußi-
ſchen Staat. Nehmen Sie an, daß jeder derſelben eine Familie
von 5 Perſonen darſtellt, wie man zu rechnen pflegt, wenn von
der geſammten Bevölkerung die Rede iſt, wie man aber durch-
aus nicht rechnen darf, wenn es ſich blos um die höhern Stände
handelt, in denen die durchſchnittliche Kinderzahl in den Fami-
lien weit geringer iſt als im untern Volk.
Rechnen wir aber immerhin ſo, — ſo übertrieben dies auch
iſt — ſo repräſentiren jene 98,269 Steuerpflichtige eine Zahl
von 491,345 Seelen, alſo immer noch eine ſolche Zahl, wie man
ſie zu vernachläſſigen pflegt, wenn man in runden Zahlen die
Bevölkerungsſtärke großer Nationen angiebt, ja eine kleinere
5
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |