Das Wort Klubbist, so fern ich es brauche, hat eine zweyfache Bedeutung. Ich merke dieses an, wegen der künftigen Vollständigkeit des deut- schen Wörterbuchs. Einmal im engern Verstande bedeutet es ein Mitglied irgend eines Klubbs d. i. einer zur Verbreitung der französischen Grundsätze von Freyheit und Gleichheit errichteten Volksgesell- schaft. Im weitern Sinne bezeichnet es jeden, der dem neufränkischen Systeme hold ist, oder ein Vertheidiger irgend eines Menschenrechts. Im lezten Sinne hat also das Wort Klubbist mit den Wörtern Demokrat, Jacobiner, und andern ähn- lichen, beynahe gleiche Bedeutung.
Wir lernten dieses Wort, das in England jedes Mitglied einer geschloßnen Gesellschaft ebenfalls anzeigt, erst am Rheine kennen, nachdem wir vom Maynzer Klubb nähere Nachricht einzogen. Wie verhaßt die Klubbisten bey den Preußen größten- theils gewesen sind, läßt sich leicht denken.
Dritter Theil. Y
Dreißigſtes Kapitel.
Klubbiſten-Jagd jenſeit des Rheins.
Das Wort Klubbiſt, ſo fern ich es brauche, hat eine zweyfache Bedeutung. Ich merke dieſes an, wegen der kuͤnftigen Vollſtaͤndigkeit des deut- ſchen Woͤrterbuchs. Einmal im engern Verſtande bedeutet es ein Mitglied irgend eines Klubbs d. i. einer zur Verbreitung der franzoͤſiſchen Grundſaͤtze von Freyheit und Gleichheit errichteten Volksgeſell- ſchaft. Im weitern Sinne bezeichnet es jeden, der dem neufraͤnkiſchen Syſteme hold iſt, oder ein Vertheidiger irgend eines Menſchenrechts. Im lezten Sinne hat alſo das Wort Klubbiſt mit den Woͤrtern Demokrat, Jacobiner, und andern aͤhn- lichen, beynahe gleiche Bedeutung.
Wir lernten dieſes Wort, das in England jedes Mitglied einer geſchloßnen Geſellſchaft ebenfalls anzeigt, erſt am Rheine kennen, nachdem wir vom Maynzer Klubb naͤhere Nachricht einzogen. Wie verhaßt die Klubbiſten bey den Preußen groͤßten- theils geweſen ſind, laͤßt ſich leicht denken.
Dritter Theil. Y
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Dreißigſtes Kapitel.
Klubbiſten-Jagd jenſeit des Rheins.
Das Wort Klubbiſt, ſo fern ich es brauche,
hat eine zweyfache Bedeutung. Ich merke dieſes
an, wegen der kuͤnftigen Vollſtaͤndigkeit des deut-
ſchen Woͤrterbuchs. Einmal im engern Verſtande
bedeutet es ein Mitglied irgend eines Klubbs d. i.
einer zur Verbreitung der franzoͤſiſchen Grundſaͤtze
von Freyheit und Gleichheit errichteten Volksgeſell-
ſchaft. Im weitern Sinne bezeichnet es jeden,
der dem neufraͤnkiſchen Syſteme hold iſt, oder ein
Vertheidiger irgend eines Menſchenrechts. Im
lezten Sinne hat alſo das Wort Klubbiſt mit den
Woͤrtern Demokrat, Jacobiner, und andern aͤhn-
lichen, beynahe gleiche Bedeutung.
Wir lernten dieſes Wort, das in England jedes
Mitglied einer geſchloßnen Geſellſchaft ebenfalls
anzeigt, erſt am Rheine kennen, nachdem wir vom
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theils geweſen ſind, laͤßt ſich leicht denken.
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 337. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben03_1796/349>, abgerufen am 24.11.2024.
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