nant: der Leutnant aber, welcher mehr zu thun ha- ben mogte, befahl den Bauren, sich zum Teufel zu scheeren. Er ritt darauf nach Erbesbudesheim, und ließ einen Wachtmeister mit ohngefähr zwölf Mann im Dorfe, um zu patrouilliren. Die Schlin- gel von Bauren wendeten sich nun an den Wacht- meister und dieser -- man denke doch! -- erklärte das Haus des Brandenburgers für plünderungs- fähig, und nahm ihn selbst in Verhaft. Man fing wirklich an zu plündern, aber nicht sowohl die Hu- saren, als vielmehr die Bauren, bis endlich ein redlicher Husar, der gerechter und menschlicher dachte, als sein Herr Schlingel von Wachtmeister, seinen Säbel zog, und bey hundert tausend Schock Teufel versicherte, daß er dem ersten, besten den Kopf spalten würde, der noch einen Fuß zum Plündern ins Haus setzen würde. Wer war froher, als die Frau des Brandenburgers: -- sie hat mir das alles selbst erzählt. -- Sie drückte und küßte den ehrwürdigen Husaren, und bath ihn, ihren Mann doch zu befreyen, der schon nach Budesheim NB! von Bauren abgeführt war. Der Husar besann sich kurz, und bath den Wachtmeister, ihn nach Bu- desheim zu schicken, wohin eben doch eine Ordo- nanz rei[z]en müßte. Ungern, aber doch willigte der Wachtmeister ein, weil ihn seine Uebereilung schon reuete, und der Husar versprach, reinen
nant: der Leutnant aber, welcher mehr zu thun ha- ben mogte, befahl den Bauren, ſich zum Teufel zu ſcheeren. Er ritt darauf nach Erbesbudesheim, und ließ einen Wachtmeiſter mit ohngefaͤhr zwoͤlf Mann im Dorfe, um zu patrouilliren. Die Schlin- gel von Bauren wendeten ſich nun an den Wacht- meiſter und dieſer — man denke doch! — erklaͤrte das Haus des Brandenburgers fuͤr pluͤnderungs- faͤhig, und nahm ihn ſelbſt in Verhaft. Man fing wirklich an zu pluͤndern, aber nicht ſowohl die Hu- ſaren, als vielmehr die Bauren, bis endlich ein redlicher Huſar, der gerechter und menſchlicher dachte, als ſein Herr Schlingel von Wachtmeiſter, ſeinen Saͤbel zog, und bey hundert tauſend Schock Teufel verſicherte, daß er dem erſten, beſten den Kopf ſpalten wuͤrde, der noch einen Fuß zum Pluͤndern ins Haus ſetzen wuͤrde. Wer war froher, als die Frau des Brandenburgers: — ſie hat mir das alles ſelbſt erzaͤhlt. — Sie druͤckte und kuͤßte den ehrwuͤrdigen Huſaren, und bath ihn, ihren Mann doch zu befreyen, der ſchon nach Budesheim NB! von Bauren abgefuͤhrt war. Der Huſar beſann ſich kurz, und bath den Wachtmeiſter, ihn nach Bu- desheim zu ſchicken, wohin eben doch eine Ordo- nanz rei[z]en muͤßte. Ungern, aber doch willigte der Wachtmeiſter ein, weil ihn ſeine Uebereilung ſchon reuete, und der Huſar verſprach, reinen
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nant: der Leutnant aber, welcher mehr zu thun ha-
ben mogte, befahl den Bauren, ſich zum Teufel
zu ſcheeren. Er ritt darauf nach Erbesbudesheim,
und ließ einen Wachtmeiſter mit ohngefaͤhr zwoͤlf
Mann im Dorfe, um zu patrouilliren. Die Schlin-
gel von Bauren wendeten ſich nun an den Wacht-
meiſter und dieſer — man denke doch! — erklaͤrte
das Haus des Brandenburgers fuͤr pluͤnderungs-
faͤhig, und nahm ihn ſelbſt in Verhaft. Man fing
wirklich an zu pluͤndern, aber nicht ſowohl die Hu-
ſaren, als vielmehr die Bauren, bis endlich ein
redlicher Huſar, der gerechter und menſchlicher
dachte, als ſein Herr Schlingel von Wachtmeiſter,
ſeinen Saͤbel zog, und bey hundert tauſend Schock
Teufel verſicherte, daß er dem erſten, beſten den
Kopf ſpalten wuͤrde, der noch einen Fuß zum
Pluͤndern ins Haus ſetzen wuͤrde. Wer war froher,
als die Frau des Brandenburgers: — ſie hat mir
das alles ſelbſt erzaͤhlt. — Sie druͤckte und kuͤßte
den ehrwuͤrdigen Huſaren, und bath ihn, ihren
Mann doch zu befreyen, der ſchon nach Budesheim
NB! von Bauren abgefuͤhrt war. Der Huſar beſann
ſich kurz, und bath den Wachtmeiſter, ihn nach Bu-
desheim zu ſchicken, wohin eben doch eine Ordo-
nanz reizen muͤßte. Ungern, aber doch willigte
der Wachtmeiſter ein, weil ihn ſeine Uebereilung
ſchon reuete, und der Huſar verſprach, reinen
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben03_1796/353>, abgerufen am 21.11.2024.
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