Allein, so wahr und ehrwürdig das alles für jeden Unglücklichen im allgemeinen ist, ja, auch für manchen Emigrirten im besondern, so wahr ist es auch, daß die Häupter der Emigrirten, und deren erster, thätiger Anhang durchaus es nicht ver- dienen, unter dieser menschenfreundlichen Bemer- kung mitbegriffen zu werden. Ich muß mich nä- her darüber erklären, um den Vorwurf abzulehnen, daß ich Gefallen an dem Unglücke Anderer finde.
Ich will mich gar nicht auf die Verbrechen ein- lassen, welche die ausgewanderten Herren und Pfaffen in Frankreich vorher begangen, und da- durch sich sowohl an ihrer Nation, als an dem ganzen Menschengeschlechte versündiget haben. Diese Verbrechen habe ich während meines Aufent- halts in Frankreich von 1793 bis 1795 mehr als zu viel erfahren, und beschreibe sie in den Be- gebenheiten des Marquis von Vilen- con dereinst ausführlich. Ich frage nur: Ob ein Haufen zügelloser, despotischer Menschen befugt war, sich den einhellig-reclamirten und viudicirten Vor- rechten, der rechtmäßigen Gewalt und den gemein- nützigen Anordnungen einer gerade durch sie aufge- wiegelten Nation nicht nur rebellisch zu widersetzen, sondern auch dann noch Anspruch auf das Mitleid und den Beistand anderer Menschen zu machen, nachdem sie alles versucht haben, und nach Mög-
Allein, ſo wahr und ehrwuͤrdig das alles fuͤr jeden Ungluͤcklichen im allgemeinen iſt, ja, auch fuͤr manchen Emigrirten im beſondern, ſo wahr iſt es auch, daß die Haͤupter der Emigrirten, und deren erſter, thaͤtiger Anhang durchaus es nicht ver- dienen, unter dieſer menſchenfreundlichen Bemer- kung mitbegriffen zu werden. Ich muß mich naͤ- her daruͤber erklaͤren, um den Vorwurf abzulehnen, daß ich Gefallen an dem Ungluͤcke Anderer finde.
Ich will mich gar nicht auf die Verbrechen ein- laſſen, welche die ausgewanderten Herren und Pfaffen in Frankreich vorher begangen, und da- durch ſich ſowohl an ihrer Nation, als an dem ganzen Menſchengeſchlechte verſuͤndiget haben. Dieſe Verbrechen habe ich waͤhrend meines Aufent- halts in Frankreich von 1793 bis 1795 mehr als zu viel erfahren, und beſchreibe ſie in den Be- gebenheiten des Marquis von Vilen- çon dereinſt ausfuͤhrlich. Ich frage nur: Ob ein Haufen zuͤgelloſer, deſpotiſcher Menſchen befugt war, ſich den einhellig-reclamirten und viudicirten Vor- rechten, der rechtmaͤßigen Gewalt und den gemein- nuͤtzigen Anordnungen einer gerade durch ſie aufge- wiegelten Nation nicht nur rebelliſch zu widerſetzen, ſondern auch dann noch Anſpruch auf das Mitleid und den Beiſtand anderer Menſchen zu machen, nachdem ſie alles verſucht haben, und nach Moͤg-
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Allein, ſo wahr und ehrwuͤrdig das alles fuͤr
jeden Ungluͤcklichen im allgemeinen iſt, ja, auch
fuͤr manchen Emigrirten im beſondern, ſo wahr iſt
es auch, daß die Haͤupter der Emigrirten, und
deren erſter, thaͤtiger Anhang durchaus es nicht ver-
dienen, unter dieſer menſchenfreundlichen Bemer-
kung mitbegriffen zu werden. Ich muß mich naͤ-
her daruͤber erklaͤren, um den Vorwurf abzulehnen,
daß ich Gefallen an dem Ungluͤcke Anderer finde.
Ich will mich gar nicht auf die Verbrechen ein-
laſſen, welche die ausgewanderten Herren und
Pfaffen in Frankreich vorher begangen, und da-
durch ſich ſowohl an ihrer Nation, als an dem
ganzen Menſchengeſchlechte verſuͤndiget haben.
Dieſe Verbrechen habe ich waͤhrend meines Aufent-
halts in Frankreich von 1793 bis 1795 mehr als
zu viel erfahren, und beſchreibe ſie in den Be-
gebenheiten des Marquis von Vilen-
çon dereinſt ausfuͤhrlich. Ich frage nur: Ob ein
Haufen zuͤgelloſer, deſpotiſcher Menſchen befugt war,
ſich den einhellig-reclamirten und viudicirten Vor-
rechten, der rechtmaͤßigen Gewalt und den gemein-
nuͤtzigen Anordnungen einer gerade durch ſie aufge-
wiegelten Nation nicht nur rebelliſch zu widerſetzen,
ſondern auch dann noch Anſpruch auf das Mitleid
und den Beiſtand anderer Menſchen zu machen,
nachdem ſie alles verſucht haben, und nach Moͤg-
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben03_1796/43>, abgerufen am 21.11.2024.
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