chung. Hr. Lange schrieb eine Piece, und der Hoch- weise Magistrat zu Nordhausen will nicht erlauben, daß diese Piece in dieser Reichsstadt gedruckt, und verbreitet werde. Gut, so konnte und sollte viel- mehr bloß dem Censor -- denn ich weiß doch, daß ein Censor in Nordhausen ist -- anbefohlen wer- den, den folgenden Bogen das Imprimatur zu ver- weigern. Geschah dieß nicht, oder wußte vielleicht der Hochweise Magistrat zu Nordhausen, daß der Hr. Buchdrucker auch gar manches z. B. den Ho- hen (Hohn) steinischen Erzähler ohne Censur, mir nichts dir nichts, drucke, so konnte ja dem Herrn Buchdrucker durch einen Rathsdiener, welche ohne- hin nicht viel zu thun haben, angezeigt werden, das Langesche Schriftchen dürfe bey Strafe nicht fortge- druckt werden, und that es dann doch der Buch- drucker nicht, so hatten ja die Hochweise Herren ihre Neppe, *) welche als dienstbare Geister den Be- fehlen der hohen Obrigkeit schon Respect zu schaffen wißen. Wozu war es nun nöthig, diesen Befehl ins Wochenblatt zu setzen? Man setzt Befehle und Verordnungen ins Wochenblatt und in die Zei- tungen, weil sie allgemein sind, und weil man sie nicht jedem Individuum insinuiren kann: hier aber fällt dieser Grund weg: denn sowohl dem Hn. Lan-
*) Häscher.
chung. Hr. Lange ſchrieb eine Piece, und der Hoch- weiſe Magiſtrat zu Nordhauſen will nicht erlauben, daß dieſe Piece in dieſer Reichsſtadt gedruckt, und verbreitet werde. Gut, ſo konnte und ſollte viel- mehr bloß dem Cenſor — denn ich weiß doch, daß ein Cenſor in Nordhauſen iſt — anbefohlen wer- den, den folgenden Bogen das Imprimatur zu ver- weigern. Geſchah dieß nicht, oder wußte vielleicht der Hochweiſe Magiſtrat zu Nordhauſen, daß der Hr. Buchdrucker auch gar manches z. B. den Ho- hen (Hohn) ſteiniſchen Erzaͤhler ohne Cenſur, mir nichts dir nichts, drucke, ſo konnte ja dem Herrn Buchdrucker durch einen Rathsdiener, welche ohne- hin nicht viel zu thun haben, angezeigt werden, das Langeſche Schriftchen duͤrfe bey Strafe nicht fortge- druckt werden, und that es dann doch der Buch- drucker nicht, ſo hatten ja die Hochweiſe Herren ihre Neppe, *) welche als dienſtbare Geiſter den Be- fehlen der hohen Obrigkeit ſchon Reſpect zu ſchaffen wißen. Wozu war es nun noͤthig, dieſen Befehl ins Wochenblatt zu ſetzen? Man ſetzt Befehle und Verordnungen ins Wochenblatt und in die Zei- tungen, weil ſie allgemein ſind, und weil man ſie nicht jedem Individuum inſinuiren kann: hier aber faͤllt dieſer Grund weg: denn ſowohl dem Hn. Lan-
*) Haͤſcher.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0261"n="253"/>
chung. Hr. Lange ſchrieb eine Piece, und der Hoch-<lb/>
weiſe Magiſtrat zu Nordhauſen will nicht erlauben,<lb/>
daß dieſe Piece in dieſer Reichsſtadt gedruckt, und<lb/>
verbreitet werde. Gut, ſo konnte und ſollte viel-<lb/>
mehr bloß dem Cenſor — denn ich weiß doch, daß<lb/>
ein Cenſor in Nordhauſen iſt — anbefohlen wer-<lb/>
den, den folgenden Bogen das <hirendition="#aq">Imprimatur</hi> zu ver-<lb/>
weigern. Geſchah dieß nicht, oder wußte vielleicht<lb/>
der Hochweiſe Magiſtrat zu Nordhauſen, daß der<lb/>
Hr. Buchdrucker auch gar manches z. B. den Ho-<lb/>
hen (Hohn) ſteiniſchen Erzaͤhler ohne Cenſur, mir<lb/>
nichts dir nichts, drucke, ſo konnte ja dem Herrn<lb/>
Buchdrucker durch einen Rathsdiener, welche ohne-<lb/>
hin nicht viel zu thun haben, angezeigt werden, das<lb/>
Langeſche Schriftchen duͤrfe bey Strafe nicht fortge-<lb/>
druckt werden, und that es dann doch der Buch-<lb/>
drucker nicht, ſo hatten ja die Hochweiſe Herren<lb/>
ihre Neppe, <noteplace="foot"n="*)">Haͤſcher.</note> welche als dienſtbare Geiſter den Be-<lb/>
fehlen der hohen Obrigkeit ſchon Reſpect zu ſchaffen<lb/>
wißen. Wozu war es nun noͤthig, dieſen Befehl<lb/>
ins Wochenblatt zu ſetzen? Man ſetzt Befehle und<lb/>
Verordnungen ins Wochenblatt und in die Zei-<lb/>
tungen, weil ſie allgemein ſind, und weil man ſie<lb/>
nicht jedem Individuum inſinuiren kann: hier aber<lb/>
faͤllt dieſer Grund weg: denn ſowohl dem Hn. Lan-<lb/></p></div></body></text></TEI>
[253/0261]
chung. Hr. Lange ſchrieb eine Piece, und der Hoch-
weiſe Magiſtrat zu Nordhauſen will nicht erlauben,
daß dieſe Piece in dieſer Reichsſtadt gedruckt, und
verbreitet werde. Gut, ſo konnte und ſollte viel-
mehr bloß dem Cenſor — denn ich weiß doch, daß
ein Cenſor in Nordhauſen iſt — anbefohlen wer-
den, den folgenden Bogen das Imprimatur zu ver-
weigern. Geſchah dieß nicht, oder wußte vielleicht
der Hochweiſe Magiſtrat zu Nordhauſen, daß der
Hr. Buchdrucker auch gar manches z. B. den Ho-
hen (Hohn) ſteiniſchen Erzaͤhler ohne Cenſur, mir
nichts dir nichts, drucke, ſo konnte ja dem Herrn
Buchdrucker durch einen Rathsdiener, welche ohne-
hin nicht viel zu thun haben, angezeigt werden, das
Langeſche Schriftchen duͤrfe bey Strafe nicht fortge-
druckt werden, und that es dann doch der Buch-
drucker nicht, ſo hatten ja die Hochweiſe Herren
ihre Neppe, *) welche als dienſtbare Geiſter den Be-
fehlen der hohen Obrigkeit ſchon Reſpect zu ſchaffen
wißen. Wozu war es nun noͤthig, dieſen Befehl
ins Wochenblatt zu ſetzen? Man ſetzt Befehle und
Verordnungen ins Wochenblatt und in die Zei-
tungen, weil ſie allgemein ſind, und weil man ſie
nicht jedem Individuum inſinuiren kann: hier aber
faͤllt dieſer Grund weg: denn ſowohl dem Hn. Lan-
*) Haͤſcher.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/261>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.