Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802.

Bild:
<< vorherige Seite

Ich. Nein.

Er. Si fecisti nega, est prima regula juris.

Ich. Die nur gar zu gut befolget wird.

Er. Besonders vom Herrn Magister.

Ich. Herr Hofrath, bin ich hierher gerufen
worden, um Beleidigungen zu hören?

Er. Schon gut, schon gut! Haben Sie das
Ding da gemacht?

Ich. Nein.

Er. Aber der Kerl hat's doch gesagt.

Ich. Und wenn auch.

Er. Dem Kerl muß geglaubt werden.

Ich. Mein Wort gilt doch so viel wie das
Wort des lumpigen Kerls von Trotha.

Er. Das verstehen Sie nicht. Der Kerl hat
fidem; er indicirt seine complices. Die Sache soll
näher untersucht werden.

Ich. Hab nichts dagegen.

Er. Auf allen Fall kommen Sie garstig in die
Tinte.

Das war mein Bescheid. Acht Tage nachher
ließ mich Hr. Dreyander nochmals citiren: ich er-
schien, wartete über eine Stunde, und konnte kaum
erhalten, daß ich weggehen durfte, indem der lustige
Kerl von Trotha, welcher aber doch mehr fidem als
ich hatte, nicht kam. Kaum war ich zu Hause,
so kam der Pedell Hr. Penke, und rief mich. Nun

Ich. Nein.

Er. Si feciſti nega, eſt prima regula juris.

Ich. Die nur gar zu gut befolget wird.

Er. Beſonders vom Herrn Magiſter.

Ich. Herr Hofrath, bin ich hierher gerufen
worden, um Beleidigungen zu hoͤren?

Er. Schon gut, ſchon gut! Haben Sie das
Ding da gemacht?

Ich. Nein.

Er. Aber der Kerl hat's doch geſagt.

Ich. Und wenn auch.

Er. Dem Kerl muß geglaubt werden.

Ich. Mein Wort gilt doch ſo viel wie das
Wort des lumpigen Kerls von Trotha.

Er. Das verſtehen Sie nicht. Der Kerl hat
fidem; er indicirt ſeine complices. Die Sache ſoll
naͤher unterſucht werden.

Ich. Hab nichts dagegen.

Er. Auf allen Fall kommen Sie garſtig in die
Tinte.

Das war mein Beſcheid. Acht Tage nachher
ließ mich Hr. Dreyander nochmals citiren: ich er-
ſchien, wartete uͤber eine Stunde, und konnte kaum
erhalten, daß ich weggehen durfte, indem der luſtige
Kerl von Trotha, welcher aber doch mehr fidem als
ich hatte, nicht kam. Kaum war ich zu Hauſe,
ſo kam der Pedell Hr. Penke, und rief mich. Nun

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0289" n="281"/>
        <p><hi rendition="#g">Ich</hi>. Nein.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Er</hi>. <hi rendition="#aq">Si feci&#x017F;ti nega, e&#x017F;t prima regula juris.</hi></p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Ich</hi>. Die nur gar zu gut befolget wird.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Er</hi>. Be&#x017F;onders vom Herrn Magi&#x017F;ter.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Ich</hi>. Herr Hofrath, bin ich hierher gerufen<lb/>
worden, um Beleidigungen zu ho&#x0364;ren?</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Er</hi>. Schon gut, &#x017F;chon gut! Haben Sie das<lb/>
Ding da gemacht?</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Ich</hi>. Nein.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Er</hi>. Aber der Kerl hat's doch ge&#x017F;agt.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Ich</hi>. Und wenn auch.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Er</hi>. Dem Kerl muß geglaubt werden.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Ich</hi>. Mein Wort gilt doch &#x017F;o viel wie das<lb/>
Wort des lumpigen Kerls von Trotha.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Er</hi>. Das ver&#x017F;tehen Sie nicht. Der Kerl hat<lb/><hi rendition="#aq">fidem;</hi> er indicirt &#x017F;eine <hi rendition="#aq">complices.</hi> Die Sache &#x017F;oll<lb/>
na&#x0364;her unter&#x017F;ucht werden.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Ich</hi>. Hab nichts dagegen.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Er</hi>. Auf allen Fall kommen Sie gar&#x017F;tig in die<lb/>
Tinte.</p><lb/>
        <p>Das war mein Be&#x017F;cheid. Acht Tage nachher<lb/>
ließ mich Hr. Dreyander nochmals citiren: ich er-<lb/>
&#x017F;chien, wartete u&#x0364;ber eine Stunde, und konnte kaum<lb/>
erhalten, daß ich weggehen durfte, indem der lu&#x017F;tige<lb/>
Kerl von Trotha, welcher aber doch mehr <hi rendition="#aq">fidem</hi> als<lb/>
ich hatte, nicht kam. Kaum war ich zu Hau&#x017F;e,<lb/>
&#x017F;o kam der Pedell Hr. Penke, und rief mich. Nun<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[281/0289] Ich. Nein. Er. Si feciſti nega, eſt prima regula juris. Ich. Die nur gar zu gut befolget wird. Er. Beſonders vom Herrn Magiſter. Ich. Herr Hofrath, bin ich hierher gerufen worden, um Beleidigungen zu hoͤren? Er. Schon gut, ſchon gut! Haben Sie das Ding da gemacht? Ich. Nein. Er. Aber der Kerl hat's doch geſagt. Ich. Und wenn auch. Er. Dem Kerl muß geglaubt werden. Ich. Mein Wort gilt doch ſo viel wie das Wort des lumpigen Kerls von Trotha. Er. Das verſtehen Sie nicht. Der Kerl hat fidem; er indicirt ſeine complices. Die Sache ſoll naͤher unterſucht werden. Ich. Hab nichts dagegen. Er. Auf allen Fall kommen Sie garſtig in die Tinte. Das war mein Beſcheid. Acht Tage nachher ließ mich Hr. Dreyander nochmals citiren: ich er- ſchien, wartete uͤber eine Stunde, und konnte kaum erhalten, daß ich weggehen durfte, indem der luſtige Kerl von Trotha, welcher aber doch mehr fidem als ich hatte, nicht kam. Kaum war ich zu Hauſe, ſo kam der Pedell Hr. Penke, und rief mich. Nun

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/289
Zitationshilfe: Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 281. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/289>, abgerufen am 24.11.2024.