zen Bret zu Halle angeschlagen, daß kein Student mehr auf den Dörfern kommerschiren sollte, und na- mentlich wurden die Gelage in Reideburg verboten, und in dem Anschlag hieß es, die Sächsischen Ge- richte seyen deßhalben requirirt, und würden ge- wiß recht ernsthafte Maaßregeln ergreifen, wenn je jemand eine Lärmsauferey veranstalten wollte. Was geschah? Den folgenden Tag, nachdem das Quasigesetz angeschlagen worden war, zogen viele Studenten nach Reideburg, und erkundigten sich bey Zacharias Schmid, dem Schenkwirth, ob er wohl einen honetten Kommersch verstatten wollte? "Warum dann nicht, antwortete Schmid? Wer will mir das verbieten? Kommerschirt Ihr nur derb, macht einen Pabst, und thut was Ihr wollt: ich will den sehen, der Euch etwas in den Weg legen soll." So Herr Zacharias Schmid. Die Stu- denten, neugierig zu erfahren, welche Wirkung die Requisition des Prorektors durch die Sächsischen Gerichten thun würde, fingen ihren Landesva- ter an und sangen munter herum. Indem sie so lärmten, kam endlich der Richter, und gebot Ruhe, ließ sich aber bald besänftigen, da ihm vorgestellt wurde, daß man bloß da sey, um ein Liedchen zu singen, und dabey zu trinken, keinesweges aber, um sich zu schlagen oder sonst Unordnungen anzu- fangen. In Halle ward es gleichsam wie durch
zen Bret zu Halle angeſchlagen, daß kein Student mehr auf den Doͤrfern kommerſchiren ſollte, und na- mentlich wurden die Gelage in Reideburg verboten, und in dem Anſchlag hieß es, die Saͤchſiſchen Ge- richte ſeyen deßhalben requirirt, und wuͤrden ge- wiß recht ernſthafte Maaßregeln ergreifen, wenn je jemand eine Laͤrmſauferey veranſtalten wollte. Was geſchah? Den folgenden Tag, nachdem das Quaſigeſetz angeſchlagen worden war, zogen viele Studenten nach Reideburg, und erkundigten ſich bey Zacharias Schmid, dem Schenkwirth, ob er wohl einen honetten Kommerſch verſtatten wollte? „Warum dann nicht, antwortete Schmid? Wer will mir das verbieten? Kommerſchirt Ihr nur derb, macht einen Pabſt, und thut was Ihr wollt: ich will den ſehen, der Euch etwas in den Weg legen ſoll.“ So Herr Zacharias Schmid. Die Stu- denten, neugierig zu erfahren, welche Wirkung die Requiſition des Prorektors durch die Saͤchſiſchen Gerichten thun wuͤrde, fingen ihren Landesva- ter an und ſangen munter herum. Indem ſie ſo laͤrmten, kam endlich der Richter, und gebot Ruhe, ließ ſich aber bald beſaͤnftigen, da ihm vorgeſtellt wurde, daß man bloß da ſey, um ein Liedchen zu ſingen, und dabey zu trinken, keinesweges aber, um ſich zu ſchlagen oder ſonſt Unordnungen anzu- fangen. In Halle ward es gleichſam wie durch
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0079"n="71"/>
zen Bret zu Halle angeſchlagen, daß kein Student<lb/>
mehr auf den Doͤrfern kommerſchiren ſollte, und na-<lb/>
mentlich wurden die Gelage in Reideburg verboten,<lb/>
und in dem Anſchlag hieß es, die Saͤchſiſchen Ge-<lb/>
richte ſeyen deßhalben requirirt, und wuͤrden ge-<lb/>
wiß recht ernſthafte Maaßregeln ergreifen, wenn je<lb/>
jemand eine Laͤrmſauferey veranſtalten wollte.<lb/>
Was geſchah? Den folgenden Tag, nachdem das<lb/>
Quaſigeſetz angeſchlagen worden war, zogen viele<lb/>
Studenten nach Reideburg, und erkundigten ſich<lb/>
bey Zacharias Schmid, dem Schenkwirth, ob er<lb/>
wohl einen honetten Kommerſch verſtatten wollte?<lb/>„Warum dann nicht, antwortete Schmid? Wer<lb/>
will mir das verbieten? Kommerſchirt Ihr nur<lb/>
derb, macht einen Pabſt, und thut was Ihr wollt:<lb/>
ich will den ſehen, der Euch etwas in den Weg legen<lb/>ſoll.“ So Herr Zacharias Schmid. Die Stu-<lb/>
denten, neugierig zu erfahren, welche Wirkung<lb/>
die Requiſition des Prorektors durch die Saͤchſiſchen<lb/>
Gerichten thun wuͤrde, fingen ihren <hirendition="#g">Landesva</hi>-<lb/><hirendition="#g">ter</hi> an und ſangen munter herum. Indem ſie ſo<lb/>
laͤrmten, kam endlich der Richter, und gebot Ruhe,<lb/>
ließ ſich aber bald beſaͤnftigen, da ihm vorgeſtellt<lb/>
wurde, daß man bloß da ſey, um ein Liedchen zu<lb/>ſingen, und dabey zu trinken, keinesweges aber,<lb/>
um ſich zu ſchlagen oder ſonſt Unordnungen anzu-<lb/>
fangen. In Halle ward es gleichſam wie durch<lb/></p></div></body></text></TEI>
[71/0079]
zen Bret zu Halle angeſchlagen, daß kein Student
mehr auf den Doͤrfern kommerſchiren ſollte, und na-
mentlich wurden die Gelage in Reideburg verboten,
und in dem Anſchlag hieß es, die Saͤchſiſchen Ge-
richte ſeyen deßhalben requirirt, und wuͤrden ge-
wiß recht ernſthafte Maaßregeln ergreifen, wenn je
jemand eine Laͤrmſauferey veranſtalten wollte.
Was geſchah? Den folgenden Tag, nachdem das
Quaſigeſetz angeſchlagen worden war, zogen viele
Studenten nach Reideburg, und erkundigten ſich
bey Zacharias Schmid, dem Schenkwirth, ob er
wohl einen honetten Kommerſch verſtatten wollte?
„Warum dann nicht, antwortete Schmid? Wer
will mir das verbieten? Kommerſchirt Ihr nur
derb, macht einen Pabſt, und thut was Ihr wollt:
ich will den ſehen, der Euch etwas in den Weg legen
ſoll.“ So Herr Zacharias Schmid. Die Stu-
denten, neugierig zu erfahren, welche Wirkung
die Requiſition des Prorektors durch die Saͤchſiſchen
Gerichten thun wuͤrde, fingen ihren Landesva-
ter an und ſangen munter herum. Indem ſie ſo
laͤrmten, kam endlich der Richter, und gebot Ruhe,
ließ ſich aber bald beſaͤnftigen, da ihm vorgeſtellt
wurde, daß man bloß da ſey, um ein Liedchen zu
ſingen, und dabey zu trinken, keinesweges aber,
um ſich zu ſchlagen oder ſonſt Unordnungen anzu-
fangen. In Halle ward es gleichſam wie durch
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/79>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.