Ledermann, Frieda: Zur Geschichte der Frauenstimmrechtsbewegung. Berlin, 1918.Ehekontrakt dies ausschließt, durch Eheschließung Elterliche Gewalt ist auch in jedem Konflikts- Alle Bestimmungen, deren Aenderungen der Bund Was die Frauen in diesen unglücklichen Kriegs- Ehekontrakt dies ausschließt, durch Eheschließung Elterliche Gewalt ist auch in jedem Konflikts- Alle Bestimmungen, deren Aenderungen der Bund Was die Frauen in diesen unglücklichen Kriegs- <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0010" n="10"/> Ehekontrakt dies ausschließt, durch Eheschließung<lb/> der Nutznießung und Verwaltung des Mannes unter-<lb/> stellt, auch wenn die Ehegatten getrennt leben. (For-<lb/> derung: Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand.)</p><lb/> <p>Elterliche Gewalt ist auch in jedem Konflikts-<lb/> fall <hi rendition="#g">väterliche</hi> Gewalt. Selbst bei der Scheidung<lb/> behält der schuldige Vater elterliche Gewalt, auch<lb/> die Vertretung des Kindes in Rechtssachen. Unsere<lb/> Gesetze über die Stellung des unehelichen Kindes<lb/> tragen nur den Stempel des Mannes.</p><lb/> <p>Alle Bestimmungen, deren Aenderungen der Bund<lb/> deutscher Frauenvereine bezüglich des Gesetzes für<lb/> die Staatszugehörigkeit der Frau verlangt hat, haben<lb/> in diesem Kriege zu den traurigsten Konsequenzen<lb/> geführt, so daß jede an einen Deutschen verheiratete<lb/> Ausländerin heute bei uns im Lande Unterstützung<lb/> findet, nicht aber die an einen Ausländer verheiratete,<lb/> deutschgeborene Frau. Wenn die Frauen ihren poli-<lb/> tischen Einfluß anwenden werden, um zunächst in<lb/> den genannten Fragen Reformen anzustreben, so wird<lb/> der oberflächliche Anschein nicht vermieden werden<lb/> können, als ob die Frauenstimmrechtsbewegung, von<lb/> einseitigen Gesichtspunkten ausgehend, egoistische<lb/> Ziele verfolge. Aber das, was sie begehrt und er-<lb/> strebt, wird durch seine Erfüllung in unabsehbarer<lb/> Verzweigung dem Kulturleben des ganzen Volkes zum<lb/> Wohle gereichen. Unser Familienleben und Rechts-<lb/> leben, unsere wirtschaftlichen Zustände, unsere Ge-<lb/> meinde- und Staatsverwaltung werden davon beein-<lb/> flußt werden, und die Früchte müssen dem Fort-<lb/> schritt der ganzen Nation zum Nutzen gereichen. — </p><lb/> <p>Was die Frauen in diesen unglücklichen Kriegs-<lb/> jahren hinter der Front geleistet haben, wie sie<lb/> überall in die Bresche sprangen, ihr Können er-<lb/> probten, ihre Kräfte übten, wie sie sich als unent-<lb/> behrliche Glieder dem Ganzen einfügten, <hi rendition="#g">das muß</hi><lb/>   </p> </body> </text> </TEI> [10/0010]
Ehekontrakt dies ausschließt, durch Eheschließung
der Nutznießung und Verwaltung des Mannes unter-
stellt, auch wenn die Ehegatten getrennt leben. (For-
derung: Gütertrennung als gesetzlicher Güterstand.)
Elterliche Gewalt ist auch in jedem Konflikts-
fall väterliche Gewalt. Selbst bei der Scheidung
behält der schuldige Vater elterliche Gewalt, auch
die Vertretung des Kindes in Rechtssachen. Unsere
Gesetze über die Stellung des unehelichen Kindes
tragen nur den Stempel des Mannes.
Alle Bestimmungen, deren Aenderungen der Bund
deutscher Frauenvereine bezüglich des Gesetzes für
die Staatszugehörigkeit der Frau verlangt hat, haben
in diesem Kriege zu den traurigsten Konsequenzen
geführt, so daß jede an einen Deutschen verheiratete
Ausländerin heute bei uns im Lande Unterstützung
findet, nicht aber die an einen Ausländer verheiratete,
deutschgeborene Frau. Wenn die Frauen ihren poli-
tischen Einfluß anwenden werden, um zunächst in
den genannten Fragen Reformen anzustreben, so wird
der oberflächliche Anschein nicht vermieden werden
können, als ob die Frauenstimmrechtsbewegung, von
einseitigen Gesichtspunkten ausgehend, egoistische
Ziele verfolge. Aber das, was sie begehrt und er-
strebt, wird durch seine Erfüllung in unabsehbarer
Verzweigung dem Kulturleben des ganzen Volkes zum
Wohle gereichen. Unser Familienleben und Rechts-
leben, unsere wirtschaftlichen Zustände, unsere Ge-
meinde- und Staatsverwaltung werden davon beein-
flußt werden, und die Früchte müssen dem Fort-
schritt der ganzen Nation zum Nutzen gereichen. —
Was die Frauen in diesen unglücklichen Kriegs-
jahren hinter der Front geleistet haben, wie sie
überall in die Bresche sprangen, ihr Können er-
probten, ihre Kräfte übten, wie sie sich als unent-
behrliche Glieder dem Ganzen einfügten, das muß
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2015-06-26T14:08:50Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-06-26T14:08:50Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |