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Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 1. Wien, 1891.

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Das Mittelmeerbecken.

Die Zahl der Reisenden, welche den Canal passirten, ist seit der Zeit, als
so viele Postdampfer direct durch den Canal gehen, stark gestiegen. Im Jahre 1880
passirten 53.517 Reisende den Canal, in dieser Ziffer sind am stärksten Soldaten
und Mekkapilger vertreten; 1887 fuhren 182.998 Personen, 1888 183.895 Per-
sonen hindurch.

In den Ausgaben der Gesellschaft sind natürlich bedeutende Summen für
Arbeiten enthalten, so 1888 7,743.064 Francs, 1887 18,139.766 Francs. Den
Haupttheil der Einnahmen bilden die Gebühren, welche die Schiffe entrichten, aber
auch die Bewässerung der Gründe längs den Süsswassercanälen und die Wasser-
werke werfen jährlich mehr als 1 Million Francs ab.

Die Taxe für die Benützung des Canals war ursprünglich auf 10 Francs
50 Centimes für beladene und Passagierschiffe, für Schiffe in Ballast auf 10 Francs
per Tonne bestimmt. Die Besetzung Egyptens durch die Engländer im September
1882 hatte die Folge, dass die Klagen der englischen Rheder, welche mehr als
fünf Sechstel der Canaltaxen entrichten, über die Höhe der Gebühren, über die
für die Schiffseigenthümer ungünstige Berechnung des Netto-Tonnengehaltes, das
ist des für Frachten nutzbaren Raumes der Schiffe, beachtet werden mussten.

Die Engländer wollten aus der Concessionsurkunde herauslesen, dass die
Ausführung eines Concurrenzcanales über die Landenge von Suez gestattet sei,
auch entwarf man abenteuerliche Pläne für den Bau eines Schiffahrtscanals von
der Küste Syriens durch das Todte Meer zum Busen von Akaba am Rothen
Meere. Das Ende dieser Agitationen war ein von der Suez-Canalgesellschaft und
den englischen Rhedern am 30. November 1883 vereinbartes Programm über die
Herabsetzung der Canalgebühren. Die Lootsungsgebühren wurden vom 1. Juli
1884 an gänzlich aufgehoben, die Canaltaxen auf den heutigen Betrag von 9 Francs
50 Centimes für die Netto-Tonne der beladenen und der Passagierschiffe, auf 7 Francs
für die Netto-Tonne der Schiffe, welche in Ballast gehen, herabgesetzt. Für jeden
erwachsenen Passagier werden 10 Francs, für jedes Kind von 3--12 Jahren
5 Francs gezahlt. Für jeden Reisenden, welcher in Ismailia ans Land steigt, um
nach Kairo zu fahren, werden ebenfalls 5 Francs entrichtet. Eine weitere Ernie-
drigung der Gebühren wird erst eintreten, wenn das Erträgniss 18 % des Actien-
capitals von 200 Millionen Francs übersteigt. Doch soll die Canalabgabe nie unter
5 Francs sinken. Schiffe, welche den Localverkehr zwischen Port Said und Ismailia
besorgen, zahlen übrigens nur 2·50 Francs pro Tonne. Es muss ausserdem bemerkt
werden, dass von den oben ausgewiesenen Nettoeinnahmen nur 71 % den Actionären,
dagegen 15 % der egyptischen Regierung nach Artikel 18 der Concession, 10 %
den Gründern und je 2 % den Administratoren und den Bediensteten zufallen.

Auch zu Erweiterungsbauten musste sich die Gesellschaft entschliessen. Der
Canal war gewissermassen nur eingeleisig, die Schiffe konnten, ausgenommen den
Timsah-See, nur an den Ausweichstellen aneinander vorüber, manche Krümmung
des Canals war zu scharf für das langsame Tempo, in welchem die grossen Schiffe
fahren mussten, sie konnten dabei nicht schnell genug dem Steuerruder gehorchen.
Häufig wurde der Verkehr ganz unterbrochen, so im Juni 1885, wo eine Bagger-
maschine durch ein anrennendes Schiff im Canal zum Sinken gebracht wurde und
während der zwölftägigen Räumungsarbeiten 122 Schiffe gehindert waren, weiter
zu fahren. Dazu war der Verkehr des Nachts ganz unterbrochen; Schiffe, die
gegen Abend nach Port Said kamen, mussten dort übernachten.


Das Mittelmeerbecken.

Die Zahl der Reisenden, welche den Canal passirten, ist seit der Zeit, als
so viele Postdampfer direct durch den Canal gehen, stark gestiegen. Im Jahre 1880
passirten 53.517 Reisende den Canal, in dieser Ziffer sind am stärksten Soldaten
und Mekkapilger vertreten; 1887 fuhren 182.998 Personen, 1888 183.895 Per-
sonen hindurch.

In den Ausgaben der Gesellschaft sind natürlich bedeutende Summen für
Arbeiten enthalten, so 1888 7,743.064 Francs, 1887 18,139.766 Francs. Den
Haupttheil der Einnahmen bilden die Gebühren, welche die Schiffe entrichten, aber
auch die Bewässerung der Gründe längs den Süsswassercanälen und die Wasser-
werke werfen jährlich mehr als 1 Million Francs ab.

Die Taxe für die Benützung des Canals war ursprünglich auf 10 Francs
50 Centimes für beladene und Passagierschiffe, für Schiffe in Ballast auf 10 Francs
per Tonne bestimmt. Die Besetzung Egyptens durch die Engländer im September
1882 hatte die Folge, dass die Klagen der englischen Rheder, welche mehr als
fünf Sechstel der Canaltaxen entrichten, über die Höhe der Gebühren, über die
für die Schiffseigenthümer ungünstige Berechnung des Netto-Tonnengehaltes, das
ist des für Frachten nutzbaren Raumes der Schiffe, beachtet werden mussten.

Die Engländer wollten aus der Concessionsurkunde herauslesen, dass die
Ausführung eines Concurrenzcanales über die Landenge von Suez gestattet sei,
auch entwarf man abenteuerliche Pläne für den Bau eines Schiffahrtscanals von
der Küste Syriens durch das Todte Meer zum Busen von Akaba am Rothen
Meere. Das Ende dieser Agitationen war ein von der Suez-Canalgesellschaft und
den englischen Rhedern am 30. November 1883 vereinbartes Programm über die
Herabsetzung der Canalgebühren. Die Lootsungsgebühren wurden vom 1. Juli
1884 an gänzlich aufgehoben, die Canaltaxen auf den heutigen Betrag von 9 Francs
50 Centimes für die Netto-Tonne der beladenen und der Passagierschiffe, auf 7 Francs
für die Netto-Tonne der Schiffe, welche in Ballast gehen, herabgesetzt. Für jeden
erwachsenen Passagier werden 10 Francs, für jedes Kind von 3—12 Jahren
5 Francs gezahlt. Für jeden Reisenden, welcher in Ismaïlia ans Land steigt, um
nach Kairo zu fahren, werden ebenfalls 5 Francs entrichtet. Eine weitere Ernie-
drigung der Gebühren wird erst eintreten, wenn das Erträgniss 18 % des Actien-
capitals von 200 Millionen Francs übersteigt. Doch soll die Canalabgabe nie unter
5 Francs sinken. Schiffe, welche den Localverkehr zwischen Port Saïd und Ismaïlia
besorgen, zahlen übrigens nur 2·50 Francs pro Tonne. Es muss ausserdem bemerkt
werden, dass von den oben ausgewiesenen Nettoeinnahmen nur 71 % den Actionären,
dagegen 15 % der egyptischen Regierung nach Artikel 18 der Concession, 10 %
den Gründern und je 2 % den Administratoren und den Bediensteten zufallen.

Auch zu Erweiterungsbauten musste sich die Gesellschaft entschliessen. Der
Canal war gewissermassen nur eingeleisig, die Schiffe konnten, ausgenommen den
Timsah-See, nur an den Ausweichstellen aneinander vorüber, manche Krümmung
des Canals war zu scharf für das langsame Tempo, in welchem die grossen Schiffe
fahren mussten, sie konnten dabei nicht schnell genug dem Steuerruder gehorchen.
Häufig wurde der Verkehr ganz unterbrochen, so im Juni 1885, wo eine Bagger-
maschine durch ein anrennendes Schiff im Canal zum Sinken gebracht wurde und
während der zwölftägigen Räumungsarbeiten 122 Schiffe gehindert waren, weiter
zu fahren. Dazu war der Verkehr des Nachts ganz unterbrochen; Schiffe, die
gegen Abend nach Port Saïd kamen, mussten dort übernachten.


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[264/0284] Das Mittelmeerbecken. Die Zahl der Reisenden, welche den Canal passirten, ist seit der Zeit, als so viele Postdampfer direct durch den Canal gehen, stark gestiegen. Im Jahre 1880 passirten 53.517 Reisende den Canal, in dieser Ziffer sind am stärksten Soldaten und Mekkapilger vertreten; 1887 fuhren 182.998 Personen, 1888 183.895 Per- sonen hindurch. In den Ausgaben der Gesellschaft sind natürlich bedeutende Summen für Arbeiten enthalten, so 1888 7,743.064 Francs, 1887 18,139.766 Francs. Den Haupttheil der Einnahmen bilden die Gebühren, welche die Schiffe entrichten, aber auch die Bewässerung der Gründe längs den Süsswassercanälen und die Wasser- werke werfen jährlich mehr als 1 Million Francs ab. Die Taxe für die Benützung des Canals war ursprünglich auf 10 Francs 50 Centimes für beladene und Passagierschiffe, für Schiffe in Ballast auf 10 Francs per Tonne bestimmt. Die Besetzung Egyptens durch die Engländer im September 1882 hatte die Folge, dass die Klagen der englischen Rheder, welche mehr als fünf Sechstel der Canaltaxen entrichten, über die Höhe der Gebühren, über die für die Schiffseigenthümer ungünstige Berechnung des Netto-Tonnengehaltes, das ist des für Frachten nutzbaren Raumes der Schiffe, beachtet werden mussten. Die Engländer wollten aus der Concessionsurkunde herauslesen, dass die Ausführung eines Concurrenzcanales über die Landenge von Suez gestattet sei, auch entwarf man abenteuerliche Pläne für den Bau eines Schiffahrtscanals von der Küste Syriens durch das Todte Meer zum Busen von Akaba am Rothen Meere. Das Ende dieser Agitationen war ein von der Suez-Canalgesellschaft und den englischen Rhedern am 30. November 1883 vereinbartes Programm über die Herabsetzung der Canalgebühren. Die Lootsungsgebühren wurden vom 1. Juli 1884 an gänzlich aufgehoben, die Canaltaxen auf den heutigen Betrag von 9 Francs 50 Centimes für die Netto-Tonne der beladenen und der Passagierschiffe, auf 7 Francs für die Netto-Tonne der Schiffe, welche in Ballast gehen, herabgesetzt. Für jeden erwachsenen Passagier werden 10 Francs, für jedes Kind von 3—12 Jahren 5 Francs gezahlt. Für jeden Reisenden, welcher in Ismaïlia ans Land steigt, um nach Kairo zu fahren, werden ebenfalls 5 Francs entrichtet. Eine weitere Ernie- drigung der Gebühren wird erst eintreten, wenn das Erträgniss 18 % des Actien- capitals von 200 Millionen Francs übersteigt. Doch soll die Canalabgabe nie unter 5 Francs sinken. Schiffe, welche den Localverkehr zwischen Port Saïd und Ismaïlia besorgen, zahlen übrigens nur 2·50 Francs pro Tonne. Es muss ausserdem bemerkt werden, dass von den oben ausgewiesenen Nettoeinnahmen nur 71 % den Actionären, dagegen 15 % der egyptischen Regierung nach Artikel 18 der Concession, 10 % den Gründern und je 2 % den Administratoren und den Bediensteten zufallen. Auch zu Erweiterungsbauten musste sich die Gesellschaft entschliessen. Der Canal war gewissermassen nur eingeleisig, die Schiffe konnten, ausgenommen den Timsah-See, nur an den Ausweichstellen aneinander vorüber, manche Krümmung des Canals war zu scharf für das langsame Tempo, in welchem die grossen Schiffe fahren mussten, sie konnten dabei nicht schnell genug dem Steuerruder gehorchen. Häufig wurde der Verkehr ganz unterbrochen, so im Juni 1885, wo eine Bagger- maschine durch ein anrennendes Schiff im Canal zum Sinken gebracht wurde und während der zwölftägigen Räumungsarbeiten 122 Schiffe gehindert waren, weiter zu fahren. Dazu war der Verkehr des Nachts ganz unterbrochen; Schiffe, die gegen Abend nach Port Saïd kamen, mussten dort übernachten.

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Zitationshilfe: Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 1. Wien, 1891, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lehnert_seehaefen01_1891/284>, abgerufen am 22.11.2024.