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Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 2. Wien, 1892.

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Der grosse Ocean.
zierliche Buddha-Tempel sowie kleine Pagoden tragen, bedeutend
erhöht wird.

Die Chinesenstadt hat eine sehr grosse Ausdehnung und liegt
theilweise innerhalb einer sehr starken, sich den Lehnen der um-
gebenden Berge entlang ziehenden Festungsmauer, welche von den
Taiping-Rebellen im Jahre 1857 errichtet wurde. Ausserhalb der
Mauern breitet sich eine ausgedehnte Vorstadt aus, in der sich, wie in
den meisten chinesischen Städten, das eigentliche Geschäftsleben ab-
wickelt, während innerhalb der Stadtmauern Privatwohnungen,
Tempel und öffentliche Gebäude liegen. Die Strassen der Chinesen-
stadt sind ein planlos angelegtes, enges Winkelwerk, ausserordentlich
unrein und von den widerlichsten Gerüchen durchzogen, da aller
Schmutz und Unrath vor den Hausthüren abgelagert und von da
erst nach geraumer Zeit durch hiezu bestimmte Kulis auf die Felder
der Umgebung gebracht wird.

Tschinkiang ist gegenwärtig eine der wichtigsten Militärstationen
Chinas. In der Umgebung der Stadt liegen mehrere befestigte Lager,
in denen die Recruten der umliegenden Provinzen ihrer ersten mili-
tärischen Ausbildung unterzogen werden.

Die Fremdenniederlassung occupirt ein schmales, rechteckiges,
unmittelbar oberhalb der Chinesenstadt gelegenes Uferterrain, die
sogenannte Concession.

Dieselbe ist regelmässig abgegrenzt und von der chinesischen
Regierung für einen Zeitraum von 999 Jahren den Engländern gegen
eine jährlich zu entrichtende Pachtsumme zur Besiedelung überlassen,
bleibt jedoch chinesisches Gebiet, zum Unterschiede von den soge-
nannten Settlements in Schanghai, welche von der chinesischen Krone
den fremden Nationen gegen Erlag einer Kaufsumme dauernd abge-
treten wurden. In der Fremdenansiedlung unterstehen sämmtliche An-
sässige -- Chinesen und Fremde -- der Jurisdiction des englischen
Consuls, welcher gleichzeitig ständiger Präsident des Municipal-
rathes ist.

Die Gebäude der Europäer sind, meist von Gärten umgeben, in
luxuriösem Style aufgeführte villenartige Steinbauten mit luftigen
Säulengängen und Veranden. Wie in allen asiatischen Settlements be-
wohnt jede Familie ihr eigenes Haus. Die Strassen sind in aufeinander
senkrecht stehender Richtung regelmässig angelegt, werden sehr rein
gehalten und des Nachts durch Petroleumlampen beleuchtet. Zur
Versehung des Sicherheitsdienstes besteht ein eigenes Polizeicorps von
sechs indischen Sikhs, sowie einer Anzahl chinesischer Schutzleute,

Der grosse Ocean.
zierliche Buddha-Tempel sowie kleine Pagoden tragen, bedeutend
erhöht wird.

Die Chinesenstadt hat eine sehr grosse Ausdehnung und liegt
theilweise innerhalb einer sehr starken, sich den Lehnen der um-
gebenden Berge entlang ziehenden Festungsmauer, welche von den
Taiping-Rebellen im Jahre 1857 errichtet wurde. Ausserhalb der
Mauern breitet sich eine ausgedehnte Vorstadt aus, in der sich, wie in
den meisten chinesischen Städten, das eigentliche Geschäftsleben ab-
wickelt, während innerhalb der Stadtmauern Privatwohnungen,
Tempel und öffentliche Gebäude liegen. Die Strassen der Chinesen-
stadt sind ein planlos angelegtes, enges Winkelwerk, ausserordentlich
unrein und von den widerlichsten Gerüchen durchzogen, da aller
Schmutz und Unrath vor den Hausthüren abgelagert und von da
erst nach geraumer Zeit durch hiezu bestimmte Kulis auf die Felder
der Umgebung gebracht wird.

Tschinkiang ist gegenwärtig eine der wichtigsten Militärstationen
Chinas. In der Umgebung der Stadt liegen mehrere befestigte Lager,
in denen die Recruten der umliegenden Provinzen ihrer ersten mili-
tärischen Ausbildung unterzogen werden.

Die Fremdenniederlassung occupirt ein schmales, rechteckiges,
unmittelbar oberhalb der Chinesenstadt gelegenes Uferterrain, die
sogenannte Concession.

Dieselbe ist regelmässig abgegrenzt und von der chinesischen
Regierung für einen Zeitraum von 999 Jahren den Engländern gegen
eine jährlich zu entrichtende Pachtsumme zur Besiedelung überlassen,
bleibt jedoch chinesisches Gebiet, zum Unterschiede von den soge-
nannten Settlements in Schanghai, welche von der chinesischen Krone
den fremden Nationen gegen Erlag einer Kaufsumme dauernd abge-
treten wurden. In der Fremdenansiedlung unterstehen sämmtliche An-
sässige — Chinesen und Fremde — der Jurisdiction des englischen
Consuls, welcher gleichzeitig ständiger Präsident des Municipal-
rathes ist.

Die Gebäude der Europäer sind, meist von Gärten umgeben, in
luxuriösem Style aufgeführte villenartige Steinbauten mit luftigen
Säulengängen und Veranden. Wie in allen asiatischen Settlements be-
wohnt jede Familie ihr eigenes Haus. Die Strassen sind in aufeinander
senkrecht stehender Richtung regelmässig angelegt, werden sehr rein
gehalten und des Nachts durch Petroleumlampen beleuchtet. Zur
Versehung des Sicherheitsdienstes besteht ein eigenes Polizeicorps von
sechs indischen Sikhs, sowie einer Anzahl chinesischer Schutzleute,

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[418/0434] Der grosse Ocean. zierliche Buddha-Tempel sowie kleine Pagoden tragen, bedeutend erhöht wird. Die Chinesenstadt hat eine sehr grosse Ausdehnung und liegt theilweise innerhalb einer sehr starken, sich den Lehnen der um- gebenden Berge entlang ziehenden Festungsmauer, welche von den Taiping-Rebellen im Jahre 1857 errichtet wurde. Ausserhalb der Mauern breitet sich eine ausgedehnte Vorstadt aus, in der sich, wie in den meisten chinesischen Städten, das eigentliche Geschäftsleben ab- wickelt, während innerhalb der Stadtmauern Privatwohnungen, Tempel und öffentliche Gebäude liegen. Die Strassen der Chinesen- stadt sind ein planlos angelegtes, enges Winkelwerk, ausserordentlich unrein und von den widerlichsten Gerüchen durchzogen, da aller Schmutz und Unrath vor den Hausthüren abgelagert und von da erst nach geraumer Zeit durch hiezu bestimmte Kulis auf die Felder der Umgebung gebracht wird. Tschinkiang ist gegenwärtig eine der wichtigsten Militärstationen Chinas. In der Umgebung der Stadt liegen mehrere befestigte Lager, in denen die Recruten der umliegenden Provinzen ihrer ersten mili- tärischen Ausbildung unterzogen werden. Die Fremdenniederlassung occupirt ein schmales, rechteckiges, unmittelbar oberhalb der Chinesenstadt gelegenes Uferterrain, die sogenannte Concession. Dieselbe ist regelmässig abgegrenzt und von der chinesischen Regierung für einen Zeitraum von 999 Jahren den Engländern gegen eine jährlich zu entrichtende Pachtsumme zur Besiedelung überlassen, bleibt jedoch chinesisches Gebiet, zum Unterschiede von den soge- nannten Settlements in Schanghai, welche von der chinesischen Krone den fremden Nationen gegen Erlag einer Kaufsumme dauernd abge- treten wurden. In der Fremdenansiedlung unterstehen sämmtliche An- sässige — Chinesen und Fremde — der Jurisdiction des englischen Consuls, welcher gleichzeitig ständiger Präsident des Municipal- rathes ist. Die Gebäude der Europäer sind, meist von Gärten umgeben, in luxuriösem Style aufgeführte villenartige Steinbauten mit luftigen Säulengängen und Veranden. Wie in allen asiatischen Settlements be- wohnt jede Familie ihr eigenes Haus. Die Strassen sind in aufeinander senkrecht stehender Richtung regelmässig angelegt, werden sehr rein gehalten und des Nachts durch Petroleumlampen beleuchtet. Zur Versehung des Sicherheitsdienstes besteht ein eigenes Polizeicorps von sechs indischen Sikhs, sowie einer Anzahl chinesischer Schutzleute,

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Zitationshilfe: Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 2. Wien, 1892, S. 418. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lehnert_seehaefen02_1892/434>, abgerufen am 22.11.2024.