samkeit seines Herrschers berüchtigt war und diesen Ruf auch heute noch nicht ganz eingebüsst hat. Die Engländer hatten in früherer Zeit mit den Leuten von Dahomey manchen Strauss zu bestehen. Heute sind die Franzosen mit ihnen in einen Kampf verwickelt. Der Hafen von Dahomey ist das an einer der vielen Lagunen der Küste gelegene Waida.
Westlich von Waida stossen wir auf einen anderen Theil des deutschen Schutzgebietes in Westafrika, das Togoland. Auch hier ging das Factoreiwesen lange der förmlichen Aufhissung der deut- schen Reichsflagge voran. Lange schon hatten deutsche Kaufleute eine rege geschäftliche Thätigkeit daselbst entwickelt und insbeson- dere in den Orten Klein- und Gross-Popo, dann in Porto Seguro Niederlassungen errichtet. Verschiedene Plackereien, denen diese Niederlassungen seitens der Eingebornen ausgesetzt waren, und bei denen nicht blos heimische, sondern auch fremde Einflüsse mit im Spiele waren, lenkten die Aufmerksamkeit der deutschen Regierung, welche bereits in Kamerun engagirt war, auch auf das Togoland und veranlassten im Jahre 1884, unterstützt durch die Anwesenheit eines deutschen Geschwaders, die Anerkennung als Schutzgebiet und den Abschluss eines dieses Verhältniss förmlich anerkennenden Vertrages mit den Häuptlingen der verschiedenen das Land bewohnenden Grup- pen. Es wäre zu viel, wenn man diese Häuptlinge nach west- afrikanischem Gebrauche als "Könige" bezeichnen würde.
Das Togoland hat längs der Küste durchwegs eine lagunen- artige Bildung, und ein Theil der den Handel vermittelnden Orte be- findet sich an dem den Lagunen vorliegenden, sandigen Küstensaume, so die vorher genannten, dann auch das die westliche Grenze des deutschen Gebietes bezeichnende Lome. Der deutsche Reichs-Com- missär der Colonie residirt in Klein-Popo. Alle genannten Orte weisen Factoreien auf, sind fast durchwegs von Negern bewohnt und haben für den grossen Verkehr nur insoweit Bedeutung, als nach der Natur des ganzen Handels an der westafrikanischen Küste derselbe in einer Menge einzelner, kleiner Canäle sich bewegt und bisher die Entwicklung bedeutender Emporien gar nicht gestattete. Dazu muss das Land wie sein Communicationswesen erst auf eine höhere Stufe gehoben werden. Hiezu mangelt es aber vor Allem noch an einer Bevölkerung, welche den thätigen Kern solcher Emporien zu bilden im Stande wäre.
An der eigentlichen Goldküste besitzen die Briten noch einen an- deren Hafen, Cape Coast Castle (portugiesisch Cabo Corso), früher
90*
Lagos.
samkeit seines Herrschers berüchtigt war und diesen Ruf auch heute noch nicht ganz eingebüsst hat. Die Engländer hatten in früherer Zeit mit den Leuten von Dahomey manchen Strauss zu bestehen. Heute sind die Franzosen mit ihnen in einen Kampf verwickelt. Der Hafen von Dahomey ist das an einer der vielen Lagunen der Küste gelegene Waïda.
Westlich von Waïda stossen wir auf einen anderen Theil des deutschen Schutzgebietes in Westafrika, das Togoland. Auch hier ging das Factoreiwesen lange der förmlichen Aufhissung der deut- schen Reichsflagge voran. Lange schon hatten deutsche Kaufleute eine rege geschäftliche Thätigkeit daselbst entwickelt und insbeson- dere in den Orten Klein- und Gross-Popo, dann in Porto Seguro Niederlassungen errichtet. Verschiedene Plackereien, denen diese Niederlassungen seitens der Eingebornen ausgesetzt waren, und bei denen nicht blos heimische, sondern auch fremde Einflüsse mit im Spiele waren, lenkten die Aufmerksamkeit der deutschen Regierung, welche bereits in Kamerun engagirt war, auch auf das Togoland und veranlassten im Jahre 1884, unterstützt durch die Anwesenheit eines deutschen Geschwaders, die Anerkennung als Schutzgebiet und den Abschluss eines dieses Verhältniss förmlich anerkennenden Vertrages mit den Häuptlingen der verschiedenen das Land bewohnenden Grup- pen. Es wäre zu viel, wenn man diese Häuptlinge nach west- afrikanischem Gebrauche als „Könige“ bezeichnen würde.
Das Togoland hat längs der Küste durchwegs eine lagunen- artige Bildung, und ein Theil der den Handel vermittelnden Orte be- findet sich an dem den Lagunen vorliegenden, sandigen Küstensaume, so die vorher genannten, dann auch das die westliche Grenze des deutschen Gebietes bezeichnende Lome. Der deutsche Reichs-Com- missär der Colonie residirt in Klein-Popo. Alle genannten Orte weisen Factoreien auf, sind fast durchwegs von Negern bewohnt und haben für den grossen Verkehr nur insoweit Bedeutung, als nach der Natur des ganzen Handels an der westafrikanischen Küste derselbe in einer Menge einzelner, kleiner Canäle sich bewegt und bisher die Entwicklung bedeutender Emporien gar nicht gestattete. Dazu muss das Land wie sein Communicationswesen erst auf eine höhere Stufe gehoben werden. Hiezu mangelt es aber vor Allem noch an einer Bevölkerung, welche den thätigen Kern solcher Emporien zu bilden im Stande wäre.
An der eigentlichen Goldküste besitzen die Briten noch einen an- deren Hafen, Cape Coast Castle (portugiesisch Cabo Corso), früher
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samkeit seines Herrschers berüchtigt war und diesen Ruf auch heute
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Zeit mit den Leuten von Dahomey manchen Strauss zu bestehen.
Heute sind die Franzosen mit ihnen in einen Kampf verwickelt. Der
Hafen von Dahomey ist das an einer der vielen Lagunen der Küste
gelegene Waïda.
Westlich von Waïda stossen wir auf einen anderen Theil des
deutschen Schutzgebietes in Westafrika, das Togoland. Auch hier
ging das Factoreiwesen lange der förmlichen Aufhissung der deut-
schen Reichsflagge voran. Lange schon hatten deutsche Kaufleute
eine rege geschäftliche Thätigkeit daselbst entwickelt und insbeson-
dere in den Orten Klein- und Gross-Popo, dann in Porto Seguro
Niederlassungen errichtet. Verschiedene Plackereien, denen diese
Niederlassungen seitens der Eingebornen ausgesetzt waren, und bei
denen nicht blos heimische, sondern auch fremde Einflüsse mit im
Spiele waren, lenkten die Aufmerksamkeit der deutschen Regierung,
welche bereits in Kamerun engagirt war, auch auf das Togoland und
veranlassten im Jahre 1884, unterstützt durch die Anwesenheit eines
deutschen Geschwaders, die Anerkennung als Schutzgebiet und den
Abschluss eines dieses Verhältniss förmlich anerkennenden Vertrages
mit den Häuptlingen der verschiedenen das Land bewohnenden Grup-
pen. Es wäre zu viel, wenn man diese Häuptlinge nach west-
afrikanischem Gebrauche als „Könige“ bezeichnen würde.
Das Togoland hat längs der Küste durchwegs eine lagunen-
artige Bildung, und ein Theil der den Handel vermittelnden Orte be-
findet sich an dem den Lagunen vorliegenden, sandigen Küstensaume,
so die vorher genannten, dann auch das die westliche Grenze des
deutschen Gebietes bezeichnende Lome. Der deutsche Reichs-Com-
missär der Colonie residirt in Klein-Popo. Alle genannten Orte weisen
Factoreien auf, sind fast durchwegs von Negern bewohnt und haben
für den grossen Verkehr nur insoweit Bedeutung, als nach der
Natur des ganzen Handels an der westafrikanischen Küste derselbe
in einer Menge einzelner, kleiner Canäle sich bewegt und bisher die
Entwicklung bedeutender Emporien gar nicht gestattete. Dazu muss
das Land wie sein Communicationswesen erst auf eine höhere Stufe
gehoben werden. Hiezu mangelt es aber vor Allem noch an einer
Bevölkerung, welche den thätigen Kern solcher Emporien zu bilden
im Stande wäre.
An der eigentlichen Goldküste besitzen die Briten noch einen an-
deren Hafen, Cape Coast Castle (portugiesisch Cabo Corso), früher
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Lehnert, Josef von u. a.: Die Seehäfen des Weltverkehrs. Bd. 2. Wien, 1892, S. 715. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lehnert_seehaefen02_1892/731>, abgerufen am 22.11.2024.
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