Schulgesetze für das Gymnasium zu Lemgo. Lemgo, 1820.II. Vom Fleiße, von der Aufmerksamkeit und Ordnung. 1) Während der Lehrstunden richte der Schüler seine ganze Aufmerksamkeit auf den Vortrag des Lehrers, und überhaupt auf das, was den Gegenstand der Beschäfftigung einer jeden Stunde ausmacht. Sich mit Dingen zu beschäfftigen, die nicht dem Zwecke der Stunde entsprechen, ist verboten. Zerstreuende Gegenstände der Art, als Spielsachen, Näschereyen, fremdartige Bücher u. s. w. werden von dem Lehrer eingezogen. 2) Strafwürdiger noch ist es, Andere durch Plaudern, Lachen, Possen vom Unterrichte abzuziehen. Absonderung eines solchen Ruhestörers ist die nächste Folge eines solchen Leichtsinns; nach Befinden treten auch andere Strafen ein. 3) Alle Schularbeiten, welchen Namen sie auch haben, sie mögen in Vorarbeiten, Ausarbeitungen oder Wiederhohlungen bestehen, müssen mit der größten Sorgfalt und mit dem regelmäßigsten Fleiße von jedem Schüler besorgt werden. Wer diesem Gesetze nicht Folge leistet, würde sich eine seiner Trägheit angemessene Strafe zuziehen. 4) Ins Besondere erinnern wir, die schriftlichen Arbeiten an den dazu bestimmten Tagen pünctlich abzuliefern. Jede Versäumung oder Verspätung ist strafbar. 5) Die Achtung gegen den Lehrer und die eigne Vervollkommnung, so wie die Rücksicht auf das künftige bürgerliche Leben, erfordern es ferner, sich bey schriftlichen Ausarbeitungen einer wenigstens reinlichen und saubern Handschrift zu befleißigen. Unsaubere und flüchtige Arbeiten, welche befleckt oder häufig verbessert sind, werden nicht angenommen, II. Vom Fleiße, von der Aufmerksamkeit und Ordnung. 1) Während der Lehrstunden richte der Schüler seine ganze Aufmerksamkeit auf den Vortrag des Lehrers, und überhaupt auf das, was den Gegenstand der Beschäfftigung einer jeden Stunde ausmacht. Sich mit Dingen zu beschäfftigen, die nicht dem Zwecke der Stunde entsprechen, ist verboten. Zerstreuende Gegenstände der Art, als Spielsachen, Näschereyen, fremdartige Bücher u. s. w. werden von dem Lehrer eingezogen. 2) Strafwürdiger noch ist es, Andere durch Plaudern, Lachen, Possen vom Unterrichte abzuziehen. Absonderung eines solchen Ruhestörers ist die nächste Folge eines solchen Leichtsinns; nach Befinden treten auch andere Strafen ein. 3) Alle Schularbeiten, welchen Namen sie auch haben, sie mögen in Vorarbeiten, Ausarbeitungen oder Wiederhohlungen bestehen, müssen mit der größten Sorgfalt und mit dem regelmäßigsten Fleiße von jedem Schüler besorgt werden. Wer diesem Gesetze nicht Folge leistet, würde sich eine seiner Trägheit angemessene Strafe zuziehen. 4) Ins Besondere erinnern wir, die schriftlichen Arbeiten an den dazu bestimmten Tagen pünctlich abzuliefern. Jede Versäumung oder Verspätung ist strafbar. 5) Die Achtung gegen den Lehrer und die eigne Vervollkommnung, so wie die Rücksicht auf das künftige bürgerliche Leben, erfordern es ferner, sich bey schriftlichen Ausarbeitungen einer wenigstens reinlichen und saubern Handschrift zu befleißigen. Unsaubere und flüchtige Arbeiten, welche befleckt oder häufig verbessert sind, werden nicht angenommen, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0012" n="12"/> <div n="2"> <head>II. Vom Fleiße, von der Aufmerksamkeit und Ordnung.<lb/></head> <p>1) Während der Lehrstunden richte der Schüler seine ganze Aufmerksamkeit auf den Vortrag des Lehrers, und überhaupt auf das, was den Gegenstand der Beschäfftigung einer jeden Stunde ausmacht. Sich mit Dingen zu beschäfftigen, die nicht dem Zwecke der Stunde entsprechen, ist verboten. Zerstreuende Gegenstände der Art, als Spielsachen, Näschereyen, fremdartige Bücher u. s. w. werden von dem Lehrer eingezogen.</p> <p>2) Strafwürdiger noch ist es, Andere durch Plaudern, Lachen, Possen vom Unterrichte abzuziehen. Absonderung eines solchen Ruhestörers ist die nächste Folge eines solchen Leichtsinns; nach Befinden treten auch andere Strafen ein.</p> <p>3) Alle Schularbeiten, welchen Namen sie auch haben, sie mögen in Vorarbeiten, Ausarbeitungen oder Wiederhohlungen bestehen, müssen mit der größten Sorgfalt und mit dem regelmäßigsten Fleiße von jedem Schüler besorgt werden. Wer diesem Gesetze nicht Folge leistet, würde sich eine seiner Trägheit angemessene Strafe zuziehen.</p> <p>4) Ins Besondere erinnern wir, die schriftlichen Arbeiten an den dazu bestimmten Tagen pünctlich abzuliefern. Jede Versäumung oder Verspätung ist strafbar.</p> <p>5) Die Achtung gegen den Lehrer und die eigne Vervollkommnung, so wie die Rücksicht auf das künftige bürgerliche Leben, erfordern es ferner, sich bey schriftlichen Ausarbeitungen einer wenigstens reinlichen und saubern Handschrift zu befleißigen. Unsaubere und flüchtige Arbeiten, welche befleckt oder häufig verbessert sind, werden nicht angenommen, </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [12/0012]
II. Vom Fleiße, von der Aufmerksamkeit und Ordnung.
1) Während der Lehrstunden richte der Schüler seine ganze Aufmerksamkeit auf den Vortrag des Lehrers, und überhaupt auf das, was den Gegenstand der Beschäfftigung einer jeden Stunde ausmacht. Sich mit Dingen zu beschäfftigen, die nicht dem Zwecke der Stunde entsprechen, ist verboten. Zerstreuende Gegenstände der Art, als Spielsachen, Näschereyen, fremdartige Bücher u. s. w. werden von dem Lehrer eingezogen.
2) Strafwürdiger noch ist es, Andere durch Plaudern, Lachen, Possen vom Unterrichte abzuziehen. Absonderung eines solchen Ruhestörers ist die nächste Folge eines solchen Leichtsinns; nach Befinden treten auch andere Strafen ein.
3) Alle Schularbeiten, welchen Namen sie auch haben, sie mögen in Vorarbeiten, Ausarbeitungen oder Wiederhohlungen bestehen, müssen mit der größten Sorgfalt und mit dem regelmäßigsten Fleiße von jedem Schüler besorgt werden. Wer diesem Gesetze nicht Folge leistet, würde sich eine seiner Trägheit angemessene Strafe zuziehen.
4) Ins Besondere erinnern wir, die schriftlichen Arbeiten an den dazu bestimmten Tagen pünctlich abzuliefern. Jede Versäumung oder Verspätung ist strafbar.
5) Die Achtung gegen den Lehrer und die eigne Vervollkommnung, so wie die Rücksicht auf das künftige bürgerliche Leben, erfordern es ferner, sich bey schriftlichen Ausarbeitungen einer wenigstens reinlichen und saubern Handschrift zu befleißigen. Unsaubere und flüchtige Arbeiten, welche befleckt oder häufig verbessert sind, werden nicht angenommen,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2012-11-29T14:24:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-29T14:24:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat
(2012-11-29T14:24:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |